Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 13

Beschlussvorschlag

Der Landrat wird ermächtigt die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Sicherstellung der ausreichenden Bedienung für die Linie 951 Itzgrund – Rattelsdorf – Brei-tengüßbach – Bamberg zu unterzeichnen.

 

Die Kosten für die Linie werden dem Ausschuss rechtzeitig vor dem Start der Linie am 1. August 2024 vorgestellt.


Sachverhalt

Der Landkreis Bamberg beabsichtigt die Ausschreibung von Busverkehrsdiensten des öffentlichen Personennahverkehrs, auf die sich seine Zuständigkeit als Aufgabenträger des ÖPNV gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG und als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß Art. 8 Abs. 2 BayÖPNVG in räumlicher Hinsicht erstreckt. Zum 31. Juli 2024 enden zeitgleich alle Verträge mit den bisherigen Busunternehmern, die im Landkreis Bamberg fahren. Die Ausschreibung soll genutzt werden, um den ÖPNV komplett neu zu planen und am 1. August 2024 mit einem neuen Busbedienungskonzept zu starten.

 

Die Ausschreibung umfasst auch die Linie 951 – momentan noch Linie 957. Diese Linie betrifft auch Interessen und Bedürfnisse des Landkreises Coburg, so dass von einer gemeinsamen Zuständigkeit beider Landkreise für die Ausschreibung dieser Linien ausgegangen werden muss.

Die Linie bindet Lahm Ortsmitte an die benachbarten Gemeinden des Landkreises Bam-berg und schließlich an die Stadt Bamberg an. Wie bisher auch, findet eine Abstimmung der erforderlichen Anschlüsse zwischen der Linie 951 und 8318 statt.

 

Die Kosten lassen sich momentan nicht benennen, da der Landkreis Bamberg die Busleistungen ausschreibt und dann das wirtschaftlichste Angebot auswählt.

Erst danach werden die Kosten für die Linie und für den Landkreis Coburg feststehen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die Kostenbeteiligung in einem Rahmen von 5.000 Euro bewegen wird. Die Linie fährt insgesamt 119.497 km im Jahr, davon nur 3.854 km (3,23 %) im Landkreis Coburg.

 

Vor der Ausschreibung muss eine Zweckvereinbarung zwischen beiden Landkreisen geschlossen werden, die die Aufgabe der Sicherstellung der ausreichenden Bedienung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs überträgt. Außerdem ist in dieser Zweckvereinbarung die Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben geregelt.