Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 13

Beschlussvorschlag

 

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel für den Haushalt 2023 durch den Kreistag wird die Verwaltung beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2023 mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Resozialisierung und Integration verhaltensauffälliger und sozial benachteiligter Menschen mbH (GeRI) Coburg abzuschließen.

 


Sachverhalt

 

Ausgangslage

 

Zum 01.01.2020 übernahm der Landkreis Coburg die Akquise der Einsatzstellen sowie der Vermittlung, Begleitung und Kontrolle der Arbeitsweisungen bei straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden. Bis dahin wurde diese Aufgabe durch die Gemeinnützige Gesellschaft für Resozialisierung und Integration verhaltensauffälliger und sozial benachteiligter Menschen mbH (GeRI) wahrgenommen.

Der gesetzlichen Normierung der Überwachung von Weisungen des Jugendgerichts als einer hoheitlichen Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren konnte man durch die Übernahme durch den Landkreis selbst zwar nachkommen, jedoch stellte sich die Umsetzung als äußerst umständlich dar. So hatten beispielsweise Einsatzstellen, bei denen Arbeitsweisungen erbracht werden können, zwei unterschiedliche Ansprechpartner, ebenso wie das Gericht.

Hinzu kommt die Grundproblematik, dass es für straffällig gewordene Jugendliche oder Heranwachsende keine zentrale Anlaufstelle gibt. Die Beteiligten an einem Jugendstrafverfahren (Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgericht, Jugendhilfe im Strafverfahren, Betreuungshelfer, Anbieter Sozialer Trainingsmaßnahmen, Ableistungsstelle für Arbeitsweisungen etc.) haben ihren Sitz an unterschiedlichen Orten. Alleine die Vielzahl an Prozessbeteiligten an unterschiedlichen Orten mit unterschiedlichen Funktionen und Aufgaben ist für manchen jungen Menschen eine Herausforderung, gerade wenn oder weil es sich um unangenehme Themen und Aufgaben handelt.

 

Um diese Problematik anzugehen, wurden in den zurückliegenden Monaten Gespräche mit GeRI und dem Gericht geführt und nunmehr eine gemeinsame Lösung erarbeitet.

 

Umsetzung ab 2023

 

Vertikales Scrollen: Während der Corona Zeit waren die Gruppenangebote der Sozialen Trainingsmaßnahmen bei GeRI nur eingeschränkt durchführbar. Mit immer wieder vorgenommenen Anpassungen des Konzepts an aktuelle Hygienevorschriften, konnte die Arbeit mit den jungen Menschen fortgesetzt werden. Dennoch sind die Fallzahlen deutlich zurück gegangen.
In diesem Jahr liefen die Sozialen Trainingskurse fast wieder nach dem ursprünglichen Konzept. Seit April/Mai diesen Jahres ist ein deutlicher Anstieg der Fälle erkennbar. Für 2023 rechnet der Träger mit Fallzahlen auf dem Vor-Corona-Niveau.
GeRI hat als Träger bereits eine Vielzahl an unterschiedlichen Bereichen, die sich mit straffällig gewordenen Menschen beschäftigen, unter einem Dach vereint. Hierzu zählen der Fachbereich KorA als Koordinierungsstelle für richterliche Auflagen und Weisungen, der Fachbereich Betreuungsweisungen (BeWe) und Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) sowie die Sozialen Trainingsmaßnahmen (STM).
Die Betreuungsweisungen werden als Einzelfallhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gewährt und abgerechnet. Sie sind damit kein Gegenstand der pauschalen Finanzierung.
Für die Sozialen Trainingsmaßnahmen besteht bereits seit Jahren eine Leistungsvereinbarung, die
inhaltlich und finanziell auch für 2023 fortgeschrieben werden soll. Der Zuschuss des Landkreises beträgt weiterhin 24.000 €.  

 

 

Neu ist, dass die Vermittlung und Begleitung von Arbeitsweisungen im Diversions- oder nach Strafverfahren wieder künftig von GeRI wahrgenommen wird. Die Überwachung selbst verbleibt beim Amt für Jugend und Familie.
Um dies ohne Reibungsverluste umzusetzen, wird die Jugendamtsmitarbeiterin der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren in das Gebäude des Trägers umziehen, sodass künftig alle sozialpädagogischen Fachkräfte, die mit straffällig gewordenen jungen Menschen arbeiten, in einem Gebäude zu finden sind. Somit haben straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende künftig vom Beginn des Jugendstrafverfahrens bis zur Umsetzung von Weisungen des Gerichts nur noch eine zentrale Anlaufstelle, an die sie sich wenden müssen.
Auf der Grundlage von kalkulierten 180 Fällen an Arbeitsweisungen entsteht ein Zuschussbedarf von 20.000 € für die Laufzeit der Leistungsvereinbarung.
Weitere 8.000 € fallen für die Bereitstellung des Arbeitsplatzes mit allen Neben- und Verwaltungskosten an.

Ab 2023 soll damit der Träger einen Gesamtzuschuss in Höhe von 52.000 €/Jahr vom Landkreis erhalten. Im Vergleich zu den Ausgaben der vergangenen beiden Jahre bedeutet dies einen Mehraufwand in Höhe von 28.000 €. Hier ist aber zu berücksichtigen, dass zuletzt zwar „nur“ 24.000 € für Maßnahmen nach Jugendgerichtshilfegesetz (JGG) ausgegeben wurden. Bis 2020 waren aber dafür jährlich 54.800 € eingestellt (HHSt 0.4660.7070). Von 2020 bis 2022 wurden die Aufgaben im Rahmen von Mehrarbeit durch Fachkräfte des Amts für Jugend und Familie abgedeckt. 2023 soll an die zurückliegende Praxis angeknüpft werden.