Sitzung: 29.09.2022 Ausschuss für Jugend und Familie
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 13
Vorlage: 142/2022
Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel für den Haushalt 2023 durch den Kreistag wird die Verwaltung beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2023 mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Resozialisierung und Integration verhaltensauffälliger und sozial benachteiligter Menschen mbH (GeRI) Coburg abzuschließen.
Sachverhalt
Ausgangslage
Zum 01.01.2020
übernahm der Landkreis Coburg die Akquise der Einsatzstellen sowie der
Vermittlung, Begleitung und Kontrolle der Arbeitsweisungen bei straffällig
gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden. Bis dahin wurde diese Aufgabe
durch die Gemeinnützige Gesellschaft für Resozialisierung und Integration
verhaltensauffälliger und sozial benachteiligter Menschen mbH (GeRI)
wahrgenommen.
Der gesetzlichen
Normierung der Überwachung von Weisungen des Jugendgerichts als einer hoheitlichen
Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren konnte man durch die Übernahme durch
den Landkreis selbst zwar nachkommen, jedoch stellte sich die Umsetzung als
äußerst umständlich dar. So hatten beispielsweise Einsatzstellen, bei denen
Arbeitsweisungen erbracht werden können, zwei unterschiedliche Ansprechpartner,
ebenso wie das Gericht.
Hinzu kommt die
Grundproblematik, dass es für straffällig gewordene Jugendliche oder
Heranwachsende keine zentrale Anlaufstelle gibt. Die Beteiligten an einem
Jugendstrafverfahren (Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgericht, Jugendhilfe
im Strafverfahren, Betreuungshelfer, Anbieter Sozialer Trainingsmaßnahmen,
Ableistungsstelle für Arbeitsweisungen etc.) haben ihren Sitz an
unterschiedlichen Orten. Alleine die Vielzahl an Prozessbeteiligten an
unterschiedlichen Orten mit unterschiedlichen Funktionen und Aufgaben ist für
manchen jungen Menschen eine Herausforderung, gerade wenn oder weil es sich um
unangenehme Themen und Aufgaben handelt.
Um diese
Problematik anzugehen, wurden in den zurückliegenden Monaten Gespräche mit GeRI
und dem Gericht geführt und nunmehr eine gemeinsame Lösung erarbeitet.
Umsetzung ab 2023
GeRI hat als Träger bereits eine Vielzahl an unterschiedlichen
Bereichen, die sich mit straffällig gewordenen Menschen beschäftigen, unter
einem Dach vereint. Hierzu zählen der Fachbereich KorA als Koordinierungsstelle
für richterliche Auflagen und Weisungen, der Fachbereich Betreuungsweisungen
(BeWe) und Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) sowie die Sozialen Trainingsmaßnahmen
(STM).
Die Betreuungsweisungen werden als Einzelfallhilfe im Rahmen der Hilfen zur
Erziehung gewährt und abgerechnet. Sie sind damit kein Gegenstand der
pauschalen Finanzierung.
Für die Sozialen Trainingsmaßnahmen besteht bereits seit Jahren eine
Leistungsvereinbarung, die inhaltlich
und finanziell auch für 2023 fortgeschrieben werden soll. Der Zuschuss des
Landkreises beträgt weiterhin 24.000 €.
Neu ist, dass die Vermittlung
und Begleitung von Arbeitsweisungen im Diversions- oder nach Strafverfahren
wieder künftig von GeRI wahrgenommen wird. Die
Überwachung selbst verbleibt beim Amt für Jugend und Familie.
Um dies ohne
Reibungsverluste umzusetzen, wird die Jugendamtsmitarbeiterin der Jugendhilfe im
Jugendstrafverfahren in das Gebäude des Trägers umziehen, sodass künftig alle
sozialpädagogischen Fachkräfte, die mit straffällig gewordenen jungen Menschen
arbeiten, in einem Gebäude zu finden sind. Somit haben straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende künftig
vom Beginn des Jugendstrafverfahrens bis zur Umsetzung von Weisungen des
Gerichts nur noch eine zentrale Anlaufstelle, an die sie sich wenden müssen.
Auf der Grundlage von
kalkulierten 180 Fällen an Arbeitsweisungen entsteht ein Zuschussbedarf von 20.000 € für die Laufzeit der Leistungsvereinbarung.
Weitere 8.000 € fallen für die Bereitstellung des Arbeitsplatzes mit allen
Neben- und Verwaltungskosten an.
Ab 2023 soll damit
der Träger einen Gesamtzuschuss in Höhe von 52.000 €/Jahr vom Landkreis
erhalten. Im Vergleich zu den Ausgaben der vergangenen beiden Jahre bedeutet
dies einen Mehraufwand in Höhe von 28.000 €. Hier ist aber zu berücksichtigen,
dass zuletzt zwar „nur“ 24.000 € für Maßnahmen nach Jugendgerichtshilfegesetz
(JGG) ausgegeben wurden. Bis 2020 waren aber dafür jährlich 54.800 €
eingestellt (HHSt 0.4660.7070). Von 2020 bis 2022 wurden die Aufgaben im Rahmen
von Mehrarbeit durch Fachkräfte des Amts für Jugend und Familie abgedeckt. 2023
soll an die zurückliegende Praxis angeknüpft werden.