Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt

 

In der Jugendarbeit im Landkreis Coburg wirken auf der Ebene des Bürgerschaftlichen Engagements die Akteure in Verbänden und Vereinen sowie die Jugendbeauftragten in den Städten und Gemeinden und auf der Ebene des Hauptamtes die Fachkräfte in den Städten und Gemeinden sowie bei freien Trägern und der Jugendbildungsstätte Neukirchen, dem Kreisjugendring und der Kommunalen Jugendarbeit zusammen.

 

Gemäß Art. 30 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) sollen dabei die kreisangehörigen Gemeinden „…im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§11, 12 SGB VIII) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.“

 

Bereits in den 90er Jahren wurden im Landkreis Coburg die ersten Stellen für die hauptamtliche Gemeindejugendpflege geschaffen.

Mit Stand September 2022 stellen in 15 von 17 Städten und Gemeinden sozialpädagogische Fachkräfte Angebote der Jugendarbeit sicher. Damit verzeichnet der Landkreis Coburg eine Spitzenposition in der Infrastrukturerhebung des Bayrischen Jugendrings von 2018 zur Jugendarbeit in den bayerischen Kommunen.

Die Gemeindejugendpflegen werden durch die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises beraten und unterstützt.

 

So homogen sich diese Beschreibung anhört, so deutlich wird beim Blick auf das Detail, dass sich Strukturen und Umsetzung von Kommune zu Kommune unterscheidet.

Vertreter und Vertreterinnen der Jugendpflegen stellen deshalb ihre Arbeit unter der Überschrift „Vielfalt ist unsere Stärke“ in der Ausschusssitzung vor.