entfällt


Sachverhalt

 

Anfrage von Kreisrat Carsten Höllein, SPD-Kreistagsfraktion, vom 8. September 2022, Durchführung der Erstbelehrung nach § 43 IfSG

 

Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:

 

Aktuell erhalten Vereine, Institutionen oder Einrichtungen, die eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG wünschen, die Auskunft vom Bürgerservice, dass diese wegen Corona nicht mehr im Landratsamt angeboten wird. Man verweist die Anfragenden stattdessen an niedergelassene Hausärzte oder Betriebsärzte.

 

 

1.   Was spricht dagegen, unter Einhaltung der gültigen Hygieneregeln eine Erstbelehrung für die genannten Gruppen wieder im Landratsamt Coburg anzubieten?

2.    Wurden Alternativen zu einer Präsenzveranstaltung geprüft? Laut Mitteilung des Freistaates Bayern nehmen derzeit 14 Behörden am Online-Verfahren über das Bayern-Portal teil. Warum beteiligt sich nicht das Landratsamt Coburg?


Antwort:

 

Das Gesundheitsamt Coburg bietet derzeit Belehrungen nach § 43 IfSG für Schulklassen an, die die Belehrung für die Ableistung eines Praktikums benötigen. Die Schüler haben Anspruch auf eine unentgeltliche  Belehrung. Da eine solche von Seiten der niedergelassenen Ärzteschaft nicht angeboten wird, wird diese von der Behörde durchgeführt.

 

Da das Gesundheitsamt zum einen durch unbesetzte Stellen und Langzeiterkrankung geschwächt ist, aber auch noch Arbeit, die während der Pandemie liegengeblieben ist, aufgearbeitet werden muss,  kann aktuell keine Ausweitung des Angebots erfolgen. Allerdings wird schon im Oktober 2022 eine für die Belehrung relevante Stelle wieder besetzt, wodurch sich  hier neue Möglichkeiten ergeben.

 

Zum Hintergrund noch folgende wichtige Informationen: Da in Coburg Belehrungen von acht Arztpraxen in Präsenz und von einer Praxis als Webinar angeboten werden, ergibt sich aus Sicht des Gesundheitsamtes aktuell keine Notwendigkeit das Angebot auf entgeltliche Belehrungen zu erweitern oder am Online-Verfahren über das Bayern-Portal teilzunehmen. Dieses intensive Engagement der niedergelassenen Ärzteschaft ist sicherlich weder die Norm noch selbstverständlich. Das Gesundheitsamt freut sich darüber, dass das eigene Angebot von dieser Seite so tatkräftig unterstützt wird.

 

 

Anfrage von der SPD-Kreistagsfraktion vom 13. September 2022;

„Wohngeldanfragen“ – Vorbereitung auf mögliche Zunahme von Wohngeldanfragen und Anträgen im Zuge steigender Energiekosten

 

Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:

 

Eine Zunahme von Wohngeldanfragen und Anträgen im Zuge steigender Energiekosten wird allgemein erwartet.

 

Insbesondere auch Personen, die bisher noch nie mit dem Sozialamt Kontakt hatten, kommen hinzu und benötigen eine schnelle und rechtssichere Beratung.

 

Die Anträge gibt es bei den Kommunen; für Detailfragen und Bearbeitung ist das Landratsamt zuständig.

 

1.    Gibt es schon eine erhöhte Anfrage nach Wohngeld im Landkreis Coburg?

2.    Erwartet das Landratsamt eine Erhöhung von Wohngeldanfragen/Anträgen in naher Zukunft?

3.    Falls ja, wie wird das Landratsamt darauf reagieren?
Z. B.
- Bürgerhotline
- oder Durchwahl / Erreichbarkeit wer / wann?
- Gibt es eine gesonderte Beratungsstelle?
- Ist eine Informationsveranstaltung für Sachbearbeiter in den Kommunen sinnvoll?
  (Im Zusammenhang mit Rechtsänderungen zum neuem Bürgergeld, Wohngeld,
   Heizkostenzuschuss,…)

4.    Wie lange dauert die durchschnittliche Sachbearbeitung (in anderen Landkreisen
liest man von Wochen und gar Monaten)?

5.    Gibt es einen Plan B zur hausinternen, personellen Aufstockung des Sozialamtes zur
zügigen Bearbeitung der Anfragen?

Antwort:

 

Vorab ist anzumerken, dass, Stand 21.09.2022, lediglich das Ergebnis des Koalitionsausschusses der Bundesregierung vom 03.09.2022 vorliegt und sich daraus noch keine konkreten zusätzlichen Leistungen ergeben.

 

Die fünf einzelnen Fragen werden zusammengefasst wie folgt beantwortet:

 

Eine erhöhte Nachfrage von Wohngeld aufgrund der Energiekosten ist derzeit noch nicht in erheblichem Umfang ersichtlich. Die Anträge nahmen zwar in den letzten drei Jahren zu, allerdings blieb die Anzahl der laufenden Wohngeldempfänger nahezu gleich. Aufgrund des oben genannten Ergebnisses des Koalitionsausschusses und Aussagen des Bundeskanzlers soll der Kreis der Wohngeldempfänger bundesweit von 700.000 auf 2.000.0000 Bürger (geschätzt 185 % mehr Empfänger als jetzt!) ausgeweitet werden. Demnach ist, sollte dies gesetzlich beschlossen werden, mit einer erheblichen Mehrzahl an Anfragen/ Anträgen natürlich auch im Landkreis Coburg zu rechnen, die selbstverständlich auch eine erhebliche zeitnahe und gegebenenfalls kurzfristige personelle Aufstockung erforderlich machen werden.

Der FB Z1 - Personal - wurde hierüber bereits informiert. Auch Städte- und Landkreistag sind in die Entwicklung übergreifend involviert. Anzumerken ist, dass durch diese Erhöhung der Empfängerkreis für Leistungen für Bildung und Teilhabe ebenfalls ausgeweitet werden wird, sowie durch die weiteren Ergebnisse des Koalitionsausschusses auch die Leistungen im Bereich Bafög um Energiekostenkomponenten erweitert werden und somit auch hier der Empfängerkreis steigt. Im Bereich SGB II (ALG II, späteres Bürgergeld) bzw. SGB XII (Grundsicherung, Sozialhilfe) werden bereits die jetzt Erhöhungen der Heizkostenabschläge aufgrund der Energiepreisproblematik übernommen. Aufgrund dessen und auch im Hinblick auf den bisher bekannten Eckpunkten zum Bürgergeld wird auch hier mit erheblich mehr Empfängern gerechnet.

 

Sollte es personell leistbar sein, ist natürlich eine Bürgerhotline bzw. Beratung über den Bürgerservice oder auch Information an Gemeindemitarbeiter denkbar, sofern politisch gewünscht, hier sollte aber die weitere Gesetzgebung erst abgewartet werden.

 

Derzeit ist, in Bezug auf die letzte Frage, die Bearbeitungszeit von, insbesondere komplexeren Wohngeldanträgen in der Tat etwas länger (mehrere Wochen, keine Monate wie bei anderen Behörden), auch begründet mit Unterstützungstätigkeit im Rahmen der Ukrainekrise sowie den Heizkostenzuschüssen, die zusätzlich zu den normalen Anträgen ausgezahlt wurden. Die Bearbeitung erfolgt nach Antragseingang, sodass es aktuell auch bei „Standardwohngeldanträgen“ zu etwas Wartezeit führt und eine Entscheidung innerhalb von wenigen Tagen nur vereinzelt möglich ist.