Sitzung: 22.09.2022 Kreistag
entfällt
Sachverhalt
Anfrage von Kreisrat Carsten Höllein, SPD-Kreistagsfraktion, vom
8. September 2022, Durchführung der Erstbelehrung nach § 43 IfSG
Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Aktuell erhalten Vereine,
Institutionen oder Einrichtungen, die eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG
wünschen, die Auskunft vom Bürgerservice, dass diese wegen Corona nicht mehr im
Landratsamt angeboten wird. Man verweist die Anfragenden stattdessen an
niedergelassene Hausärzte oder Betriebsärzte.
1.
Was spricht dagegen, unter Einhaltung der gültigen Hygieneregeln
eine Erstbelehrung für die genannten Gruppen wieder im Landratsamt Coburg
anzubieten?
2. Wurden
Alternativen zu einer Präsenzveranstaltung geprüft? Laut Mitteilung des
Freistaates Bayern nehmen derzeit 14 Behörden am Online-Verfahren über das
Bayern-Portal teil. Warum beteiligt sich nicht das Landratsamt Coburg?
Antwort:
Das Gesundheitsamt Coburg bietet
derzeit Belehrungen nach § 43 IfSG für Schulklassen an, die die Belehrung für
die Ableistung eines Praktikums benötigen. Die Schüler haben Anspruch auf eine
unentgeltliche Belehrung. Da eine solche von Seiten der niedergelassenen
Ärzteschaft nicht angeboten wird, wird diese von der Behörde durchgeführt.
Da das Gesundheitsamt zum einen
durch unbesetzte Stellen und Langzeiterkrankung geschwächt ist, aber auch noch
Arbeit, die während der Pandemie liegengeblieben ist, aufgearbeitet werden
muss, kann aktuell keine Ausweitung des Angebots erfolgen. Allerdings
wird schon im Oktober 2022 eine für die Belehrung relevante Stelle wieder
besetzt, wodurch sich hier neue Möglichkeiten ergeben.
Zum Hintergrund noch folgende
wichtige Informationen: Da in Coburg Belehrungen von acht Arztpraxen in Präsenz
und von einer Praxis als Webinar angeboten werden, ergibt sich aus Sicht des Gesundheitsamtes
aktuell keine Notwendigkeit das Angebot auf entgeltliche Belehrungen zu
erweitern oder am Online-Verfahren über das Bayern-Portal teilzunehmen. Dieses
intensive Engagement der niedergelassenen Ärzteschaft ist sicherlich weder die
Norm noch selbstverständlich. Das Gesundheitsamt freut sich darüber, dass das
eigene Angebot von dieser Seite so tatkräftig unterstützt wird.
Anfrage von der SPD-Kreistagsfraktion vom 13. September 2022;
„Wohngeldanfragen“ – Vorbereitung auf mögliche Zunahme von Wohngeldanfragen
und Anträgen im Zuge steigender Energiekosten
Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Eine Zunahme von Wohngeldanfragen
und Anträgen im Zuge steigender Energiekosten wird allgemein erwartet.
Insbesondere auch Personen, die
bisher noch nie mit dem Sozialamt Kontakt hatten, kommen hinzu und benötigen
eine schnelle und rechtssichere Beratung.
Die Anträge gibt es bei den
Kommunen; für Detailfragen und Bearbeitung ist das Landratsamt zuständig.
1. Gibt es
schon eine erhöhte Anfrage nach Wohngeld im Landkreis Coburg?
2. Erwartet
das Landratsamt eine Erhöhung von Wohngeldanfragen/Anträgen in naher Zukunft?
3. Falls ja,
wie wird das Landratsamt darauf reagieren?
Z. B.
- Bürgerhotline
- oder Durchwahl / Erreichbarkeit wer / wann?
- Gibt es eine gesonderte Beratungsstelle?
- Ist eine Informationsveranstaltung für Sachbearbeiter in den Kommunen
sinnvoll?
(Im Zusammenhang mit Rechtsänderungen
zum neuem Bürgergeld, Wohngeld,
Heizkostenzuschuss,…)
4. Wie lange
dauert die durchschnittliche Sachbearbeitung (in anderen Landkreisen
liest man von Wochen und gar Monaten)?
5. Gibt es
einen Plan B zur hausinternen, personellen Aufstockung des Sozialamtes zur
zügigen Bearbeitung der Anfragen?
Antwort:
Vorab ist anzumerken, dass, Stand
21.09.2022, lediglich das Ergebnis des Koalitionsausschusses der
Bundesregierung vom 03.09.2022 vorliegt und sich daraus noch keine konkreten
zusätzlichen Leistungen ergeben.
Die fünf einzelnen Fragen werden
zusammengefasst wie folgt beantwortet:
Eine erhöhte Nachfrage von Wohngeld
aufgrund der Energiekosten ist derzeit noch nicht in erheblichem Umfang
ersichtlich. Die Anträge nahmen zwar in den letzten drei Jahren zu, allerdings
blieb die Anzahl der laufenden Wohngeldempfänger nahezu gleich. Aufgrund des
oben genannten Ergebnisses des Koalitionsausschusses und Aussagen des
Bundeskanzlers soll der Kreis der Wohngeldempfänger bundesweit von 700.000 auf
2.000.0000 Bürger (geschätzt 185 % mehr Empfänger als jetzt!) ausgeweitet
werden. Demnach ist, sollte dies gesetzlich beschlossen werden, mit einer
erheblichen Mehrzahl an Anfragen/ Anträgen natürlich auch im Landkreis Coburg
zu rechnen, die selbstverständlich auch eine erhebliche zeitnahe und
gegebenenfalls kurzfristige personelle Aufstockung erforderlich machen werden.
Der FB Z1 - Personal - wurde
hierüber bereits informiert. Auch Städte- und Landkreistag sind in die
Entwicklung übergreifend involviert. Anzumerken ist, dass durch diese Erhöhung
der Empfängerkreis für Leistungen für Bildung und Teilhabe ebenfalls
ausgeweitet werden wird, sowie durch die weiteren Ergebnisse des
Koalitionsausschusses auch die Leistungen im Bereich Bafög um
Energiekostenkomponenten erweitert werden und somit auch hier der
Empfängerkreis steigt. Im Bereich SGB II (ALG II, späteres Bürgergeld) bzw. SGB
XII (Grundsicherung, Sozialhilfe) werden bereits die jetzt Erhöhungen der
Heizkostenabschläge aufgrund der Energiepreisproblematik übernommen. Aufgrund
dessen und auch im Hinblick auf den bisher bekannten Eckpunkten zum Bürgergeld
wird auch hier mit erheblich mehr Empfängern gerechnet.
Sollte es personell leistbar sein,
ist natürlich eine Bürgerhotline bzw. Beratung über den Bürgerservice oder auch
Information an Gemeindemitarbeiter denkbar, sofern politisch gewünscht, hier
sollte aber die weitere Gesetzgebung erst abgewartet werden.
Derzeit ist, in Bezug auf die
letzte Frage, die Bearbeitungszeit von, insbesondere komplexeren
Wohngeldanträgen in der Tat etwas länger (mehrere Wochen, keine Monate wie bei
anderen Behörden), auch begründet mit Unterstützungstätigkeit im Rahmen der
Ukrainekrise sowie den Heizkostenzuschüssen, die zusätzlich zu den normalen
Anträgen ausgezahlt wurden. Die Bearbeitung erfolgt nach Antragseingang, sodass
es aktuell auch bei „Standardwohngeldanträgen“ zu etwas Wartezeit führt und
eine Entscheidung innerhalb von wenigen Tagen nur vereinzelt möglich ist.