Aus der Beratung

 

Haushalt des Landkreises Coburg 2022 Haushaltsgenehmigung durch die

Regierung von Oberfranken

 

Die Regierung von Oberfranken hat mit Schreiben vom 19.08.2022, Eingang im Landratsamt am 26.08.2022, die Haushaltssatzung 2022 mit Kreditaufnahmen von 700.000 € und die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen von 1.040.000 € rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

Die Erteilung der Genehmigung erfolgte mit der Auflage, dass etwaige Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben, die sich im tatsächlichen Vollzug der Haushaltssatzung ergeben, vorrangig zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen im Haushalt zu verwenden sind.

 

Angesichts des geplanten Klinikneubaus regt die Regierung an, dass Investitionsvolumen des Landkreises von über 70 Mio. € bis 2025 zu überprüfen, ggf. anzupassen und nur absolut notwendige Investitionsmaßnahmen durchzuführen oder Investitionsmaßnahmen zu verschieben oder ganz auf sie zu verzichten. Außerdem wird angeregt, die Rücklage für den Klinikneubau möglichst aufzustocken.

 

In der Gesamtbetrachtung kann der Landkreis Coburg eine geordnete Haushaltswirtschaft nachweisen, weshalb auch die vorgesehene Kreditaufnahme von 700.000 € nicht der dauernden Leistungsfähigkeit widerspricht und deshalb genehmigt werden kann.

 

Die Fraktionsvorsitzenden haben die Haushaltsgenehmigung zwischenzeitlich per Mail erhalten.

 

 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

 

Die Eingaben des Landkreises und des Bayerischen Gemeindetages fanden keine Berücksichtigung. Zu den aufgenommenen Änderungen haben wir wenig beizutragen; eine weitere Stellungnahme ist nicht nötig.