Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 10

Beschlussvorschlag

 

1.   Der Landkreis Coburg erkennt die Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 als überörtlich erforderliche Fahrzeuge an und übernimmt ab der Beschaffung die Kosten für den Unterhalt der Tanklöschfahrzeuge.

Entsprechende Mittel sind in den Haushalten des Landkreises einzuplanen.

2.   Der Landkreis Coburg gewährt den kreisangehörigen Städten Bad Rodach und Rödental einen Zuschuss zum Kauf von Tanklöschfahrzeugen unter dem Vorbehalt, dass zu der Beschaffungsmaßnahme eine staatliche Zuwendung gewährt wird.

Die Höhe des Kreiszuschusses errechnet sich aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Normbeladung und zusätzlicher Ausstattung Sonderlöschmittel und Grundausstattung Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung abzüglich der Höhe der staatlichen Zuwendungen. Dabei ist der Kreiszuschuss so zu bemessen, dass keine Reduzierung der staatlichen Förderung erfolgt.

Zusätzliche regionale Ausstattung bzw. Beladung, die über die aufgeführte Beladung hinausgehen, sind von der Kommune selbst zu tragen. Ein Kreiszuschuss wird hierfür nicht gewährt.

Entsprechende Mittel sind in den Haushalten des Landkreises einzuplanen.

3.   Der Landrat wird ermächtigt mit den Städten Bad Rodach und Rödental Vereinbarungen zur Übernahme der Unterhaltskosten der Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 abzuschließen.


Sachverhalt

 

Mit der Beschlussfassung vom 21.04.2015 zur Anerkennung von Drehleiterfahrzeugen als überörtlich erforderliche Fahrzeuge und der damit verbundenen Kostenübernahme für Beschaffung und Unterhalt wurde die Verwaltung beauftragt ein Gesamtkonzept für die Ausstattung bzw. Bezuschussung der Städte und Gemeinden als Träger der örtlichen Feuerwehren, unter Maßgabe eines gemeindlichen Feuerwehrbedarfsplanes, für den Landkreis Coburg zu entwickeln. Ein erstes Konzept wurde bereits in der Sitzung vom 10.03.2016, in dem u. a. auch neben den Drehleitern die Ausstattungsgegenstände für die ICE-Neubaustrecke (Tunnel) und die Gefahrgutausstattung erläutert wurde, vorgestellt. Dieses Brandschutzgutachten wurde und wird fortgeschrieben und immer den neuen und aktuellen Verhältnissen angepasst.

 

Gemäß Art. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) haben die Landkreise die Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren. Vom Landkreis muss daher nur beschafft werden, was für den überörtlichen Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren erforderlich ist. Überörtlich bedeutet hier, dass es sich um Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen handeln muss, die über das hinausgehen, was von den Gemeinden für ihre Feuerwehren nach Art. 1 Abs. 2 BayFwG beschafft werden muss. Zu den Fahrzeugen gehören nach Nr. 2.1 Satz 1 Buchst. a der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) auch überörtlich notwendige größere Löschfahrzeuge.

 

Die Erfahrungen mit Einsätzen der letzten Jahre (z. B. Brand Deponie Veolia Blumenrod) sowie die zurückliegenden Unwetterereignisse, insbesondere großflächige Wald- und Flächenbrände, machen es erforderlich größere Löschfahrzeuge für den Landkreis anzuschaffen. Nach Einschätzung der Verwaltung und der Kreisbrandinspektion sind für diese Szenarien auch auf Grund der immer weiter steigenden Trockenperioden zwei Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 notwendig. Die Fahrzeuge übersteigen die örtliche Notwendigkeit für die kreisangehörigen Kommunen. Zur Anschaffung von zwei Tanklöschfahrzeugen wurden bereits Haushaltsmittel in die Finanzplanung für die Jahre 2022 und 2023 von jeweils 350.000 € eingestellt. Die Höhe des Ansatzes richtete sich nach den Modalitäten zur Beschaffung von den Drehleiterfahrzeugen.

Die Kostenschätzung zur Anschaffung eines TLF 4000 mit Sonderlöschmittel und Grundausstattung Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung (Fachempfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes bzw. der Task Force des Landkreises Coburg für Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung) beläuft sich auf ca. 450.000 € pro Fahrzeug. Staatliche Zuwendungen werden für ein entsprechendes Fahrzeug in Höhe von 127.100 € gewährt. So verbleibt ein Finanzierungsbetrag von aktuell 322.900 € pro Tanklöschfahrzeug:

 

Kosten Tanklöschfahrzeug TLF 4000 mit Ausstattung                                       450.000,00 €

Staatszuwendung                                                                                                127.100,00 €

Kreiszuschuss                                                                                                      322.900,00 €

 

Nach den Beratungen mit den Kommunen wurden die Standorte Bad Rodach und Rödental, Froschgrund festgelegt. Die Freiwilligen Feuerwehren Bad Rodach und Froschgrund sind mit der Stationierung einverstanden. Im Umfeld der beiden Standorte befinden sich auch die größten Waldflächen des Landkreises.

 


Um die mittlerweile langen Lieferzeiten zu kompensieren wurden durch die Städte Bad Rodach und Rödental bereits die Ausschreibungen für beide Fahrzeuge begonnen. Mit einer Vergabe und vor allem Lieferung im Jahr 2022 ist nicht mehr zu rechnen. Die Verwaltung rechnet mit den Auslieferungen der Fahrzeuge frühestens in den Jahren 2023 und 2024. Durch die gemeinsame Ausschreibung wurden günstigere Anschaffungskosten und auch eine evtl. höhere staatliche Förderung angestrebt (wie bei den Drehleiterfahrzeugen im Jahr 2018 auch).

 

Obwohl der Ansatz von 350.000 € für die Beschaffungen der Tanklöschfahrzeuge ausreicht, sollte trotzdem bei Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen durch den Landkreis grundsätzlich kein festgeschriebener Maximalförderungsbetrag angewendet werden. Die Höhe des Kreiszuschusses sollte sich nach den Anschaffungskosten eines Feuerwehrfahrzeuges mit Normbeladung abzüglich der staatlichen Zuwendungen richten. Dadurch entfiele ein fixer Höchstbetrag mit oder ohne Preisgleitklausel. Bei unterschiedlich hohen Anschaffungskosten würde eine Benachteiligung der Kommunen nicht entstehen. Sonderausstattung oder zusätzliche Ausstattung auf Wunsch der Feuerwehren müssen von den Kommunen selbst getragen werden. Hierfür werden keine Kreiszuschüsse gewährt. Mit der Sonderausstattung der beiden TLF 4000 (siehe oben) wird von der Regelung der Normbeladung abgewichen. Die Sonderlöschmittel sowie die Grundausstattung Wald- und Vegetationsbrände war eine Vorgabe der Kreisbandinspektion und der Verwaltung und nicht der Feuerwehren bzw. der Kommunen.

 

Da der Landkreis neben der Beschaffung auch für den Unterhalt der Fahrzeuge aufkommen muss, wären auch hier entsprechende Regelungen zu treffen. Um möglichst einen geringen Verwaltungsaufwand zu erzeugen, sollte ebenfalls eine pauschale Abgeltung der laufenden Unterhaltskosten erfolgen. Bei den wartungsintensiven Drehleiterfahrzeugen wurde eine Pauschale von 7.000 € jährlich pro Fahrzeug vereinbart. Da von einem geringeren Aufwand bei den Tanklöschfahrzeugen ausgegangen werden kann, sollte eine Pauschale von 5.000 € jährlich vorgesehen werden.