Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 11

Beschlussvorschlag

 

Der Neufassung der Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an Kreisstraßen in der beiliegenden Form wird zugestimmt und ist von der Verwaltung in der beiliegenden Form neu zu erlassen. Das Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührensatzung bleibt unverändert. Der Landrat wird beauftrag und ermächtigt, die entsprechende Satzung auszufertigen.

 


Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 18.07.1991 hat der Kreistag erstmals eine Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an Kreisstraßen einschließlich Gebührenverzeichnis erlassen. Diese Satzung wurde im Zuge der Umstellung des Gebührenverzeichnisses auf Eurobeträge am 23.09.2002 neu erlassen und am 23.06.2009 (Wegfall der Gebühren für private oder gewerbliche Einrichtungen) letztmals geändert.

 

Beim Haushaltsscreening im Zusammenhang mit der Einführung der Umsatzsteuer gem. § 2b UStG wurde festgestellt, dass es keine Grundlage für die Erhebung von Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Sondernutzungsgebühren gibt.

 

In § 2 Abs. 5 und 6 wurde dieser Umstand nun mit aufgenommen und die Erhebung von Verwaltungskosten somit auf eine rechtssichere Basis gestellt.

 

Die neugefassten Teile sind im beiliegenden Satzungsentwurf rot gekennzeichnet. Das bisherige Gebührenverzeichnis wird nicht geändert und liegt dem Satzungsentwurf bei.