Sitzung: 15.09.2022 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 11
Vorlage: 130/2022
Beschlussvorschlag
Der
Neufassung der Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an Kreisstraßen in der
beiliegenden Form wird zugestimmt und ist von der Verwaltung in der
beiliegenden Form neu zu erlassen. Das Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührensatzung
bleibt unverändert. Der Landrat wird beauftrag und ermächtigt, die
entsprechende Satzung auszufertigen.
Sachverhalt
Beim Haushaltsscreening im Zusammenhang
mit der Einführung der Umsatzsteuer gem. § 2b UStG wurde festgestellt, dass es
keine Grundlage für die Erhebung von Verwaltungskosten im Zusammenhang mit
Sondernutzungsgebühren gibt.
In § 2
Abs. 5 und 6 wurde dieser Umstand nun mit aufgenommen und die Erhebung von
Verwaltungskosten somit auf eine rechtssichere Basis gestellt.
Die
neugefassten Teile sind im beiliegenden Satzungsentwurf rot gekennzeichnet. Das
bisherige Gebührenverzeichnis wird nicht geändert und liegt dem Satzungsentwurf
bei.