Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt

 

1.     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 24.02.2022 durch den Kreistag beschlossen. Mit Schreiben vom 19.08.2022 (Eingang 26.08.2022) erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken. Beanstandungen ergaben sich hierbei nicht. Die Haushaltssatzung wird voraussichtlich im Coburger Amtsblatt vom 02.09.2022 amtlich bekannt gemacht. Daraufhin tritt die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

 

2.     Haushaltsrechnung 31.08.2022

 

a.       Verwaltungshaushalt

 

 

Haushaltsansatz
2022
in Euro

Anordnungs-

Soll lfd. Jahr

2022

in Euro

Abwicklung

Soll

in %

Anordnungs-Ist lfd. Jahr

2022

in Euro

Abwicklung

Ist

in %

Einnahmen

88.714.000

62.541.172

70,5

51.534.921

58,1

Ausgaben

88.714.000

61.375.008

69,2

53.342.433

60,1

 

b.       Vermögenshaushalt

 

 

Haushaltsansatz
2022
in Euro

Anordnungs-

Soll lfd. Jahr

2022

in Euro

Abwicklung

Soll

in %

Anordnungs-Ist lfd. Jahr

2022

in Euro

Abwicklung

Ist

in %

Einnahmen

19.485.500

1.372.776

7,1

799.933

4,1

Ausgaben

19.485.000

7.387.217

37,9

8.577.207

35,3

 

 

In der beigefügten Anlage „Zwischenbericht“ werden die Entwicklungen der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben dargestellt, bei denen sich bereits schon jetzt größere Abweichungen zum Haushaltsansatz abzeichnen.

 

Die Personalausgaben steigen in 2022 voraussichtlich zwar um rd. 790.000 €. Hier müssen aber die Erstattungen für das Impfzentrum, für den Zensus und für die Energiepauschale abgezogen werden, so dass es letztlich zu einer Überschreitung von rd. 126.000 € kommen wird. Grund hierfür sind die Ausgaben für die JaS-Stellen und verschiedene Höhergruppierungen.

 

Im Verwaltungshaushalt ergeben sich voraussichtliche Mehreinnahmen von insgesamt 303.000 €. Herauszuheben ist hier die überlassene Grundsteuer, die voraussichtlich 325.000 € über dem Ansatz liegt. (Das Ergebnis bei der Grundsteuer bewegte sich in den vergangenen 10 Jahren zwischen 570.000 € bis 1.252.000 €).

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes bleiben voraussichtlich mit rd. 682.000 € unter den Ansätzen. Trotz vieler Unsicherheiten aufgrund der Corona, Ukraine- und Energie-Krise ist dies dennoch eine erfreuliche Entwicklung, die auf viele verschiedene Haushaltsstellen und Fachbereiche zurückzuführen ist. Insgesamt ergibt sich somit im Verwaltungshaushalt ein realistisches Plus von rund 985.000 € (Einnahme 303.000 €, Ausgabe 682.000 €).

 

Im Vermögenshaushalt ergeben sich voraussichtlich Einsparungen von rd. 948.000 €. Hier fällt insbesondere die Baumaßnahme Seßlacher Berg im Haushaltsjahr 2022 ins Gewicht (rd. 498.000 €), die ja nunmehr erfreulicherweise als geförderte Maßnahme ab dem Jahr 2023 unter einer neuen Haushaltsstelle verwirklicht werden wird.

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Minderausgaben im Vermögenshaushalt von rd. 944.400 € (Minderreinnahmen 3.100 €, Minderausgaben 947.500 €) sowie der höheren Zuführung vom Verwaltungshaushalt von 985.000 € verbleibt ein voraussichtliches Gesamtplus von rd. 1.930.000 €.

 

3.     Resümee des Finanzzwischenberichtes:

 

Wie sich die derzeitige wirtschaftliche Lage mit einer hohen Inflation, höheren Zinsen und der Corona- und Ukraine-Krise auf die Kommunalfinanzen in diesem und evtl. in den nächsten Jahren niederschlagen wird, bleibt fraglich. Auch wie sich die höheren Energiekosten und höheren Baupreise im Haushalt niederschlagen – trotz Einsparbemühungen- bleibt noch völlig ungewiss. Ebenso die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen auf die Sozialsysteme etc.

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes lassen in der Tendenz bisher keine weiteren erheblichen Kostenmehrungen gegenüber den Haushaltsansätzen erkennen. Als Indiz dafür dient auch die Tatsache, dass sich bislang die Anzahl und die Höhe der Haushaltsüberschreitungen im vertretbaren und jahresüblichen Rahmen bewegen.

 

Wenn es dabei bleibt, und viele Anzeichen sprechen auch dieses Jahr (noch) dafür, entsteht im Verwal­tungshaushalt ein Überschuss, der dann als überplanmäßige Zuführung dem Vermögenshaushalt gut gebracht werden kann.

 

Zwischenzeitlich evtl. noch eintretende Änderungen werden in der Sitzung angesprochen.

 

Die Einnahme- und Ausgabemittel im Vermögenshaushalt wurden, im Gegensatz zum Vorjahr, bislang noch nicht so stark in Anspruch genommen, was auch auf die vorhandenen Haushaltsreste zurückzuführen ist. Abrufe von Zuwendungen werden aufgrund der bis zum 27.07.2022 noch zu zahlenden Negativverzinsung und auch wegen des Bauablaufs erst im dritten und vierten Quartal abgerufen.

 

Sonstige, evtl. noch nicht vollständig aufgebrauchte Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt werden im Zuge der Jahresrechnung überprüft und es werden, je nach Bedarf und Haushaltslage, Haushaltsausgabereste gebildet, nicht zuletzt auch um die folgenden Haushaltsjahre weniger zu belasten.

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen kann ein ausgeglichener Jahresabschluss mit Überschüssen sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt erwartet werden.

 

Als Saldo aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt verbleibt voraussichtlich ein Überschuss von rund 1.930.000 €, der letztlich zur Verbesserung der Haushaltssituation folgender Jahre verwendet werden kann.

 

Der vorstehende Zwischenbericht dient der Information des zuständigen Kreisgremiums. Einer Behandlung mit förmlichen Beschluss bedarf es nicht, da es sich nach derzeitigem Sachstand weder abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich 2022 gefährdet ist, noch erkennbar wird, dass sich die Ausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig, sondern in einem erheblichen Umfang zur Gesamtausgabe der Maßnahme erhöhen werden (§ 29 KommHV). Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Seitens der Verwaltung wird es jedoch für erforderlich erachtet, den Kreisausschuss mit einem Finanzzwischenbericht über die derzeitige und die künftige voraussichtliche Abwicklung des Landkreishaushaltes bis zum Jahresende 2022 in Kenntnis zu setzen.