Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 12

Beschlussvorschlag

 

Die Planungsaufgaben sind nach erfolgter Wertung der öffentlichen Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6511.9504 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


Sachverhalt

 

Im derzeit gültigen, am 24.02.2022 beschlossenen Investitionsprogramm 2021 bis 2025 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 88 der Ausbau der Kreisstraße CO 11 zwischen den Abzweigen Kipfendorf und Boderndorf vorgesehen.

 

Die Kreisstraße CO 11 gehört in diesem Abschnitt mit zu den stark belasteten Kreisstraßen im Landkreis. Das Verkehrsmonitoring von 2019 zählte 3.395 Kfz/24h und davon 280 SV (= 8,2 %).

 

In einem ersten Schritt wurden die LPH 1 und 2 (Vorplanung) vergeben, um mit dieser Planung die Förderfähigkeit eines bestandsnahen Ausbaues mit der Regierung von Oberfranken besprechen zu können. Nachdem sich die Regierung positiv zu einer Fördermöglichkeit des Projektes geäußert hat, stehen nun die nächsten Schritte an.

 

Die weiteren Leistungsphasen der Planung sind auszuschreiben. Bei geschätzten Baukosten in Höhe von ca. 7 Mio € muss die Planung europaweit ausgeschrieben werden.

 

Es sollen jetzt die Leistungsphasen 3 – 7 ausgeschrieben werden, dabei erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vorerst werden die LPH 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) vergeben. Dann folgt die Einreichung bei der Regierung und im Anschluss werden die LHP 5 – 7 beauftragt.

 

Geschätzte Honorarkosten mit Vermessung: rund 300.000 Euro.

 

Die LPH 8, Bauleitung wird separat vergeben.

 

Für die Ausschreibung der Ingenieurleistungen werden ca. 4 Monate angesetzt. Somit kann im Februar 2023 mit der Vermessung und der Entwurfsplanung begonnen werden. Die Entwurfsplanung soll im Sommer 2023 fertig gestellt sein.

Im Anschluss daran folgen die Grunderwerbsverhandlungen. Geplant ist die Maßnahme im September 2024 bei der Regierung anzumelden. Der Baubeginn ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

 

Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme 1.400.000 € vorgesehen.

 


Aus der Beratung

 

Nach Diskussion und Austausch zur vormals geprüften Variante eines Tunnelbaus, wird der Fachbereich Tiefbau gemeinsam mit dem Planungsbüro eine Gegenüberstellung der Kosten von Tunnel und Ausbau des „Stiefvaters“ aufstellen und dem Gremium zur Verfügung stellen.