Sitzung: 13.09.2022 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 12
Vorlage: 116/2022
Beschlussvorschlag
Die
Planungsaufgaben sind nach erfolgter Wertung der öffentlichen Ausschreibung auf
das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der
Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6511.9504 des Vermögenshaushaltes zu
bezahlen.
Sachverhalt
Im derzeit gültigen, am 24.02.2022
beschlossenen Investitionsprogramm 2021
bis 2025 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 88 der Ausbau der Kreisstraße CO 11 zwischen den Abzweigen Kipfendorf und
Boderndorf vorgesehen.
Die Kreisstraße
CO 11 gehört in diesem Abschnitt mit zu den stark belasteten Kreisstraßen im
Landkreis. Das Verkehrsmonitoring von 2019 zählte 3.395 Kfz/24h und davon 280
SV (= 8,2 %).
In einem ersten Schritt wurden die LPH 1 und 2 (Vorplanung) vergeben,
um mit dieser Planung die Förderfähigkeit eines bestandsnahen Ausbaues mit der
Regierung von Oberfranken besprechen zu können. Nachdem sich die Regierung
positiv zu einer Fördermöglichkeit des Projektes geäußert hat, stehen nun die
nächsten Schritte an.
Die weiteren Leistungsphasen der Planung sind auszuschreiben. Bei geschätzten Baukosten in Höhe von ca. 7 Mio € muss die Planung europaweit ausgeschrieben werden.
Es sollen jetzt die Leistungsphasen 3 – 7 ausgeschrieben werden, dabei erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vorerst werden die LPH 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) vergeben. Dann folgt die Einreichung bei der Regierung und im Anschluss werden die LHP 5 – 7 beauftragt.
Geschätzte Honorarkosten mit Vermessung: rund 300.000 Euro.
Die LPH 8, Bauleitung wird separat vergeben.
Für die Ausschreibung der Ingenieurleistungen werden ca. 4 Monate angesetzt. Somit kann im Februar 2023 mit der Vermessung und der Entwurfsplanung begonnen werden. Die Entwurfsplanung soll im Sommer 2023 fertig gestellt sein.
Im Anschluss daran folgen die Grunderwerbsverhandlungen. Geplant ist die Maßnahme im September 2024 bei der Regierung anzumelden. Der Baubeginn ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Im derzeitigen
gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 sind für den Landkreis
bei dieser Baumaßnahme 1.400.000 € vorgesehen.
Aus der Beratung
Nach Diskussion und Austausch zur vormals geprüften Variante eines Tunnelbaus, wird der Fachbereich Tiefbau gemeinsam mit dem Planungsbüro eine Gegenüberstellung der Kosten von Tunnel und Ausbau des „Stiefvaters“ aufstellen und dem Gremium zur Verfügung stellen.