Beschluss: Kenntnis genommen


Schulnahe Erziehungshilfen (SEH) im Landkreis Coburg wurden erstmals vor 2,5 Jahren eingesetzt. Sie findet in hohen Anteilen schulbezogen statt, in dem der/die Schüler:in im Unterricht begleitet wird, Gespräche mit Lehrkräften stattfinden, in Einzelarbeit mit dem Kind Problembereiche angegangen werden und Elterngespräche die Unterstützung der schulischen Entwicklung in den Fokus nehmen. Im kommenden Schuljahr wird das methodische Repertoire um gruppenbezogene Angebote erweitert.

SEH ist keine langfristig angelegte Hilfe, sondern sie wird für einen begrenzten Zeitraum krisenintervenierend eingesetzt. Die Kinder sind zwischen 8 und 12 Monaten in der Maßnahme. Sie zielt auf eine abschließende Krisenbewältigung ohne Anschlusshilfe ab oder wird zur Überbrückung (bis ein Platz in einer anderen Hilfe verfügbar ist) und Bedarfsklärung (z.B. ob tatsächlich eine Schulassistenz notwendig und geeignet ist) eingesetzt.

 

Bislang standen bis zu fünf Plätze zur Verfügung, was einem Fachkraftumfang von 30 Stunden/Woche entsprach.

Das Angebot der SEH wurde trotz der Pandemie durchgehend sehr gut angenommen, die Rückmeldungen aller Beteiligten waren durchgehend positiv. Das hat zur Folge, dass nicht mehr umgehend auf Nachfragen reagiert werden kann. Für das kommende Schuljahr soll deshalb ein weiterer Platz geschaffen werden.

 

Vorgelegt wird die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Schuljahr 2022/2023 mit dem IPSG gGmbH Weitramsdorf, der als Träger die SEH sicherstellt. In dieser Fortschreibung ist die Kapazitätserweiterung, aber keine konzeptionelle Anpassung aufgenommen worden. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs ist eine Ausweitung des Fachkraftumfangs auf 35 Stunden/Woche angezeigt.

 

Inklusive der Einbeziehung der tariflichen Anpassung bedeutet das künftig einen Zuschussbedarf in Höhe von 57.835 €. Im vergangenen Schuljahr lag dieser um 10.000 € niedriger. Diese Kalkulation umfasst alle Fälle. Die SEH wird aber auch von der Stadt Coburg in Anspruch genommen. Der tatsächliche Zuschussbedarf reduziert sich entsprechend der Inanspruchnahme. Die anteiligen Kosten für den jeweiligen Kostenträger (Stadt oder Landkreis Coburg) stellt der Träger monatlich in Rechnung.

Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2022 bzw. werden für 2023 in der Haushaltsstelle 4640.7090 eingeplant. Der Mehraufwand des Landkreises für das HH Jahr 2022 wird aus dem laufenden Jugendhilfehaushalt gedeckt.