Sitzung: 12.07.2022 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 091/2022
Schulnahe
Erziehungshilfen (SEH) im Landkreis Coburg wurden erstmals vor 2,5 Jahren
eingesetzt. Sie findet in hohen Anteilen schulbezogen statt, in dem der/die
Schüler:in im Unterricht begleitet wird, Gespräche mit Lehrkräften stattfinden,
in Einzelarbeit mit dem Kind Problembereiche angegangen werden und
Elterngespräche die Unterstützung der schulischen Entwicklung in den Fokus
nehmen. Im kommenden Schuljahr wird das methodische Repertoire um
gruppenbezogene Angebote erweitert.
SEH ist keine
langfristig angelegte Hilfe, sondern sie wird für einen begrenzten Zeitraum
krisenintervenierend eingesetzt. Die Kinder sind zwischen 8 und 12 Monaten in
der Maßnahme. Sie zielt auf eine abschließende Krisenbewältigung ohne
Anschlusshilfe ab oder wird zur Überbrückung (bis ein Platz in einer anderen
Hilfe verfügbar ist) und Bedarfsklärung (z.B. ob tatsächlich eine
Schulassistenz notwendig und geeignet ist) eingesetzt.
Bislang standen bis
zu fünf Plätze zur Verfügung, was einem Fachkraftumfang von 30 Stunden/Woche
entsprach.
Das Angebot der SEH
wurde trotz der Pandemie durchgehend sehr gut angenommen, die Rückmeldungen
aller Beteiligten waren durchgehend positiv. Das hat zur Folge, dass nicht mehr
umgehend auf Nachfragen reagiert werden kann. Für das kommende Schuljahr soll
deshalb ein weiterer Platz geschaffen werden.
Vorgelegt wird die
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Schuljahr
2022/2023 mit dem IPSG gGmbH Weitramsdorf, der als Träger die SEH sicherstellt.
In dieser Fortschreibung ist die Kapazitätserweiterung, aber keine
konzeptionelle Anpassung aufgenommen worden. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs
ist eine Ausweitung des Fachkraftumfangs auf 35 Stunden/Woche angezeigt.
Inklusive der
Einbeziehung der tariflichen Anpassung bedeutet das künftig einen
Zuschussbedarf in Höhe von 57.835 €. Im vergangenen Schuljahr lag dieser um
10.000 € niedriger. Diese Kalkulation umfasst alle Fälle. Die SEH wird aber
auch von der Stadt Coburg in Anspruch genommen. Der tatsächliche Zuschussbedarf
reduziert sich entsprechend der Inanspruchnahme. Die anteiligen Kosten für den
jeweiligen Kostenträger (Stadt oder Landkreis Coburg) stellt der Träger
monatlich in Rechnung.
Entsprechende
Haushaltsmittel sind für 2022 bzw. werden für 2023 in der Haushaltsstelle
4640.7090 eingeplant. Der Mehraufwand des Landkreises für das HH Jahr 2022 wird
aus dem laufenden Jugendhilfehaushalt gedeckt.