Sitzung: 12.07.2022 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 090/2022
Die Stütz- und
Förderklassen gibt es seit 15 Jahren in Stadt und Landkreis Coburg. Der damals
entwickelt konzeptionelle Zugang als enges Kooperationsmodell zwischen
Jugendhilfe und Schule erwies sich in den Folgejahren als Erfolgsmodell.
Fast alle Kinder,
die für den begrenzten Zeitraum von 2 – 3 Jahren in dem gesonderten Bereich der
Stütz- und Förderklassen aufgenommen wurden, konnten erfolgreich in ihren
Regelschulen reintegriert werden und schlossen -bis hin zum Abitur- ihre
Schullaufbahn erfolgreich ab.
Dies wandelte sich
schleichend, der Anteil an hochproblematischen Kindern nahm sukzessive zu. War
es anfänglich noch vertretbar, auch einen einzelnen Systemsprenger mit
aufzufangen, wuchs deren Zahl stetig.
Immer mehr Kinder
können aufgrund ihrer multiplen Störungsbilder und Förderbedarfen nicht mehr
adäquat in den Stütz- und Förderklassen beschult und gefördert werden. Hier
müssen inzwischen weitere ergänzende Hilfen wie z.B. die Schulassistenz
eingesetzt werden, um zumindest teilweise eine Beschulung zu ermöglichen. In
einer steigenden Zahl an Fällen bleibt als Alternative nur eine
Fremdunterbringung mit speziellem Schul- und Förderkonzept.
Auf der folgenden
Grafik des laufenden Schuljahrs ist diese Problematik gut zu erkennen:
In nur noch 40%
aller Fälle reicht die Stütz- und Förderklasse als Hilfe aus, was auch anhand
der folgenden Kurzskizzen deutlich wird:
Samantha
gefährdet sich und andere, täglich. Sie ist in laufender Therapie und wird
einzeln betreut und begleitet. Dennoch ist eine Beschulung zeitweise nicht
möglich.
Kai hat eine ausgeprägte Autismus-Spektrum-Störung
und versteht gesetzte Strukturen und Interventionen nur sehr bedingt. Das löst
dissoziale Verhaltensweisen daheim und in der Schule aus. Er kann aktuell nur
reduziert beschult werden und wird ergänzend ambulant in der Familie
unterstützt.
Maria ist eines
von mehreren Kindern einer Familie mit Gewalterfahrung. Alle Kinder sind
verhaltensauffällig, ein Geschwisterkind lebt inzwischen in einer Wohngruppe.
Die anderen leben eine ausgeprägte Rivalität. Mehrfach wurde sie nach
Polizeieinsätzen oder Flucht aus dem Elternhaus bereits in Obhut genommen. Eine
dauerhafte Unterbringung scheitert.
Mit Maria wird intensiv allein gearbeitet, um überhaupt eine Basis für eine
Unterrichtsteilnahme herzustellen. Aktuell ist sie nicht beschulbar.
Das neue Konzept
Die
Heinrich-Schaumberger-Schule, das IPSG und die Jugendämter aus Stadt und
Landkreis Coburg haben in den letzten Monaten deshalb die Konzeption der Stütz-
und Förderklassen überprüft und auf der Grundlage der Entwicklung der
zurückliegenden Jahre weiter entwickelt.
Die wesentlichen
Eckdaten der neuen Konzeption sehen wie folgt aus:
Und –last but not
least- ist vorgesehen, die Stütz- und Förderklassen dauerhaft mit vier
Klassenstufen (statt drei wie bisher) zu führen.
Das und der für
die heilpädagogischen-therapeutischen Fördermaßnahmen notwenige Platz lässt
sich in der Heinrich-Schaumberger-Schule aktuell und mittelfristig nicht realisieren.
Bereits seit längerem ist eine Sanierung bzw. Baumaßnahme der Schule geplant.
Deshalb wurde der aus Sicht der Jugendhilfe bestehende Handlungsbedarf bislang
auch zurückgestellt. Das lässt sich im Hinblick auf die Entwicklung der
Einzelfälle nicht länger vertreten. Lt. Aussage des Schulleiters, Herrn
Schmitt, fehlen aktuell in allen Bereichen zusätzliche Förder- und
Klassenräume.
Deshalb wird
derzeitig an einer Interimslösung gearbeitet. Sie sieht die Auslagerung der
Stütz-und Förderklassen bis zum Ende der Renovierungs- und Umbaumaßnahmen der
Heinrich-Schaumberger-Schule vor und ermöglicht nicht sofort, aber in ca. 1
Jahr die Umsetzung der neuen Konzeption der Stütz- und Förderklassen.
Der Vorstand des
Vereins Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. als Träger der
Heinrich-Schaumberger-Schule stimmte für eine Umsetzung des Konzeptes incl.
einer zeitweisen Auslagerung der Stütz- und Förderklassen. In Frage kommt –nach
Prüfung mehrerer Möglichkeiten- vor allem das Gebäude, in das aktuell die
Grundschule An der Heubischerstraße in Neustadt ausgelagert wurde und die bei
planmäßiger Umsetzung mit Beginn des Schuljahres 2023/24 für die Stütz- und
Förderklassen verfügbar wären.
Die Schulaufsicht
der Regierung von Oberfranken war in die Konzeptweiterentwicklung eingebunden
und hat Unterstützung bei der Umsetzung zugesagt.
Das „Übergangs“-Schuljahr 2022/23
Das „Neue“ ist
erst im nächsten Jahr möglich, aber es kann auch nicht so weitergehen.
Eine
Übergangslösung ist deshalb unumgänglich und wurde von den Kooperationspartnern
gemeinsam erarbeitet. Das Ergebnis ist in der vorliegenden Leistungs-, Entgelt-
und Qualitätsentwicklungsvereinbarung
fixiert.
Das derzeitige
Team wird um eine therapeutische Fachkraft erweitert, die im kommenden
Schuljahr klassenübergreifend tätig wird, ab 2023/2024 dann nur noch fest in
einer Klasse arbeitet. Dafür entfallen künftig die Honorarkräfte, um bereits
jetzt eine höhere Beziehungskontinuität umzusetzen.
Die Leitungsaufgaben werden bereits jetzt dem Tandem übertragen.
Damit entstehen künftig Gesamtausgaben in Höhe von 264.000 €, von denen
ca. 2/3, also 176.000 € auf den Landkreis entfallen. Das entspricht einem
Mehrbedarf in Höhe von 14.000 €, die aus dem laufenden Haushalt der Jugendhilfe
gedeckt werden. (HHSt 4640.7090).