Beschluss: Kenntnis genommen


Die Stütz- und Förderklassen gibt es seit 15 Jahren in Stadt und Landkreis Coburg. Der damals entwickelt konzeptionelle Zugang als enges Kooperationsmodell zwischen Jugendhilfe und Schule erwies sich in den Folgejahren als Erfolgsmodell.

Fast alle Kinder, die für den begrenzten Zeitraum von 2 – 3 Jahren in dem gesonderten Bereich der Stütz- und Förderklassen aufgenommen wurden, konnten erfolgreich in ihren Regelschulen reintegriert werden und schlossen -bis hin zum Abitur- ihre Schullaufbahn erfolgreich ab.

Dies wandelte sich schleichend, der Anteil an hochproblematischen Kindern nahm sukzessive zu. War es anfänglich noch vertretbar, auch einen einzelnen Systemsprenger mit aufzufangen, wuchs deren Zahl stetig.

Immer mehr Kinder können aufgrund ihrer multiplen Störungsbilder und Förderbedarfen nicht mehr adäquat in den Stütz- und Förderklassen beschult und gefördert werden. Hier müssen inzwischen weitere ergänzende Hilfen wie z.B. die Schulassistenz eingesetzt werden, um zumindest teilweise eine Beschulung zu ermöglichen. In einer steigenden Zahl an Fällen bleibt als Alternative nur eine Fremdunterbringung mit speziellem Schul- und Förderkonzept.

Auf der folgenden Grafik des laufenden Schuljahrs ist diese Problematik gut zu erkennen:

 

In nur noch 40% aller Fälle reicht die Stütz- und Förderklasse als Hilfe aus, was auch anhand der folgenden Kurzskizzen deutlich wird:

 

Samantha gefährdet sich und andere, täglich. Sie ist in laufender Therapie und wird einzeln betreut und begleitet. Dennoch ist eine Beschulung zeitweise nicht möglich.

Kai hat eine ausgeprägte Autismus-Spektrum-Störung und versteht gesetzte Strukturen und Interventionen nur sehr bedingt. Das löst dissoziale Verhaltensweisen daheim und in der Schule aus. Er kann aktuell nur reduziert beschult werden und wird ergänzend ambulant in der Familie unterstützt.

Maria ist eines von mehreren Kindern einer Familie mit Gewalterfahrung. Alle Kinder sind verhaltensauffällig, ein Geschwisterkind lebt inzwischen in einer Wohngruppe. Die anderen leben eine ausgeprägte Rivalität. Mehrfach wurde sie nach Polizeieinsätzen oder Flucht aus dem Elternhaus bereits in Obhut genommen. Eine dauerhafte Unterbringung scheitert.
Mit Maria wird intensiv allein gearbeitet, um überhaupt eine Basis für eine Unterrichtsteilnahme herzustellen. Aktuell ist sie nicht beschulbar.

 

Das neue Konzept

Die Heinrich-Schaumberger-Schule, das IPSG und die Jugendämter aus Stadt und Landkreis Coburg haben in den letzten Monaten deshalb die Konzeption der Stütz- und Förderklassen überprüft und auf der Grundlage der Entwicklung der zurückliegenden Jahre weiter entwickelt.

Die wesentlichen Eckdaten der neuen Konzeption sehen wie folgt aus:

 

Und –last but not least- ist vorgesehen, die Stütz- und Förderklassen dauerhaft mit vier Klassenstufen (statt drei wie bisher) zu führen.

Das und der für die heilpädagogischen-therapeutischen Fördermaßnahmen notwenige Platz lässt sich in der Heinrich-Schaumberger-Schule aktuell und mittelfristig nicht realisieren.


Bereits seit längerem ist eine Sanierung bzw. Baumaßnahme der Schule geplant. Deshalb wurde der aus Sicht der Jugendhilfe bestehende Handlungsbedarf bislang auch zurückgestellt. Das lässt sich im Hinblick auf die Entwicklung der Einzelfälle nicht länger vertreten. Lt. Aussage des Schulleiters, Herrn Schmitt, fehlen aktuell in allen Bereichen zusätzliche Förder- und Klassenräume.

Deshalb wird derzeitig an einer Interimslösung gearbeitet. Sie sieht die Auslagerung der Stütz-und Förderklassen bis zum Ende der Renovierungs- und Umbaumaßnahmen der Heinrich-Schaumberger-Schule vor und ermöglicht nicht sofort, aber in ca. 1 Jahr die Umsetzung der neuen Konzeption der Stütz- und Förderklassen.

Der Vorstand des Vereins Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. als Träger der Heinrich-Schaumberger-Schule stimmte für eine Umsetzung des Konzeptes incl. einer zeitweisen Auslagerung der Stütz- und Förderklassen. In Frage kommt –nach Prüfung mehrerer Möglichkeiten- vor allem das Gebäude, in das aktuell die Grundschule An der Heubischerstraße in Neustadt ausgelagert wurde und die bei planmäßiger Umsetzung mit Beginn des Schuljahres 2023/24 für die Stütz- und Förderklassen verfügbar wären.

Die Schulaufsicht der Regierung von Oberfranken war in die Konzeptweiterentwicklung eingebunden und hat Unterstützung bei der Umsetzung zugesagt.

 

Das „Übergangs“-Schuljahr 2022/23

Das „Neue“ ist erst im nächsten Jahr möglich, aber es kann auch nicht so weitergehen.

Eine Übergangslösung ist deshalb unumgänglich und wurde von den Kooperationspartnern gemeinsam erarbeitet. Das Ergebnis ist in der vorliegenden Leistungs-, Entgelt- und  Qualitätsentwicklungsvereinbarung fixiert.

Das derzeitige Team wird um eine therapeutische Fachkraft erweitert, die im kommenden Schuljahr klassenübergreifend tätig wird, ab 2023/2024 dann nur noch fest in einer Klasse arbeitet. Dafür entfallen künftig die Honorarkräfte, um bereits jetzt eine höhere Beziehungskontinuität umzusetzen.
Die Leitungsaufgaben werden bereits jetzt dem Tandem übertragen.

Damit entstehen künftig Gesamtausgaben in Höhe von 264.000 €, von denen ca. 2/3, also 176.000 € auf den Landkreis entfallen. Das entspricht einem Mehrbedarf in Höhe von 14.000 €, die aus dem laufenden Haushalt der Jugendhilfe gedeckt werden. (HHSt 4640.7090).