Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 13

Für die Menülinien, die in den Mensen an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg nach den DGE-Richtlinien zubereitet werden, wird ab frühestens 01.07.2022 einer Preiserhöhung auf 4,00 € zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt in den Schulforen ein entsprechendes Votum abzugeben. Die Dienstleistungskonzessionsverträge sind entsprechend anzupassen.


Sowohl an der Staatlichen Realschule Coburg II als auch auf dem Schulgelände in Neustadt b. Cbg. hat der Landkreis für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler der beiden Realschulen und des Gymnasiums in seiner Trägerschaft Zubereitungsküchen und Mensen errichtet. Für die Bewirtschaftung der Mensen wurden mit zwei Trägern Dienstleistungskonzessionsverträge geschlossen. Sie enthalten hinsichtlich der preislichen Gestaltung nur wenig Vorgaben, um den Trägern ein wirtschaftliches Handeln zu ermöglichen. In Absprache mit den Schulforen können somit die Preise für die Angebote in den Pausen und für die verschiedenen Menülinien des Mittagessens weitestgehend frei gestaltet werden. Lediglich für die Menülinie in der nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) gekocht wird, wurde per Beschluss des Kreistages vom 15.11.2012 festgelegt, dass sie für 3,50 € anzubieten ist.

 

Der Betreiber der Mensa an der Staatlichen Realschule Coburg II hat sich dafür entschieden, alle Menülinien zu einem Einheitspreis anzubieten. Für jede Menülinie werden 3,50 € pro Essen in Rechnung gestellt. Er hat sich nun an den Landkreis und das Schulforum gewandt und bittet darum, den Preis auf 4,00 € erhöhen zu dürfen. Begründet wird die Preiserhöhung mit der Erhöhung der Preise für Lebensmittel in den letzten Jahren. Nach dem Verbraucherindex für Deutschland Bereich Nahrungsmittel sind die Preise für Nahrungsmittel alleine im Zeitraum von 2017 – 2022 um mehr als 20 % gestiegen. Somit ist die Preiserhöhung gerechtfertigt.

 

Für alle Menülinien, die nicht nach den Vorgaben der DGE gekocht werden, ist lediglich die Abstimmung mit dem Schulforum erforderlich. Für die Menülinie, die nach den DGE-Richtlinien zubereitet wird, ist darüber hinaus die Änderung des Dienstleistungskonzessionsvertrags und somit die Zustimmung des Kreistags erforderlich.

 

Um auch dem Betreiber der Mensa für die beiden Schulen in Neustadt b. Cbg. in Abstimmung mit den Schulforen die Möglichkeit einer Preiserhöhung für die nach der DGE-Richtlinie gekochte Menülinie zu geben, wird die Entscheidung auch für diese Einrichtungen getroffen.