Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 13

Der Landkreis Coburg unterstützt weiterhin die medienpädagogische Arbeit des Vereins nectv. e. V. in den Räumen des Staatlichen Arnold-Gymnasiums, Neustadt b. Cbg. Hierfür wird dem Verein ab dem HH-Jahr 2023 auf unbestimmte Zeit jedoch längstens für die Zeit, in der der Verein aktiv medienpädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern aus Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg betreibt, ein jährlicher Zuschuss von 22.000 € gewährt. Dieser Zuschuss erhöht sich jährlich um die im TVöD VKA ausgehandelten prozentualen Entgelterhöhungen (ohne Sonderzahlungen). Die entsprechenden Mittel sind in die Haushalte aufzunehmen. Sie stehen unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse.

Der Verein hat die Verwendung der Mittel jährlich nachzuweisen.

 


Seit dem Jahr 1998 unterstützt der Landkreis Coburg den Verein nectv e. V. als förderndes Mitglied mit Sach- und Dienstleistungen sowie Geldzahlungen.

 

Zweck des Vereins ist die Förderung und Vermittlung neuer Techniken im schulischen Bereich durch Herstellen und Verarbeiten eines lokalen Fernsehprogramms sowie das Betreiben eines lokalen Informationskanals mit Teletextinformationen unter Mithilfe von Schülern (§ 2 Abs. 1 der Vereinssatzung vom 01.09.1997).

 

Das Sendestudio des Vereins ist im Schulhaus des Staatlichen Arnold-Gymnasiums, Neustadt b. Coburg untergebracht. Durch das nachhaltige Engagement von nectv e. V. hat sich das Gymnasium im Bereich der neuen Medien profiliert und ein bayernweit einmaliges Alleinstellungsmerkmal erarbeitet. Im Zuge der Sanierung des Schulhauses bezieht das Sendestudio die umgebauten Räume der ehemaligen Cafeteria im Gymnasium. Die Räume wurden im abstrakten Raumprogramm von der Regierung von Oberfranken als Bedarf der Schule anerkannt und mit der schulaufsichtlichen Genehmigung als Schulräume genehmigt.

 

Insbesondere für die medienpädagogische Arbeit wurde seit dem Jahr 2014 der Zuschuss des Landkreises von 10.000 € auf 16.000 € und seit 2014 auf 22.000 € erhöht.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung vom 19.10.2017 beschlossen, den Zuschuss von 22.000 € für einen Zeitraum von weiteren fünf Jahren zu gewähren. Der Zuschuss steht dabei unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse. Dem mietfreien Verbleib des Aufnahmestudios im Schulgebäude wurde über die geplante Generalsanierung des Beta Baus hinaus zugestimmt, sofern die Räume im abstrakten Raumprogramm durch die Regierung von Oberfranken als Raum für schulische Arbeit anerkannt werden.

 

Neben der im Jahr 2018 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Coburg, nectv. e. V. und dem Staatlichen Arnoldgymnasium, Neustadt b. Cbg. wird eine Vereinbarung zur Überlassung der Räume für das Aufnahmestudio vorbereitet. Sie hängt dieser Vorlage zur Kenntnis an.

 

In der Kooperationsvereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Partner für das medienpädagogische Angebot. Hiernach überlässt der Landkreis dem Verein die Räume für das Aufnahmestudio kostenfrei. Der Verein stellt die Ausstattung der Räume und stellt der Schule einen Glasfaseranschluss mit mind. 100 MB kostenfrei zur Verfügung. In dieser Vereinbarung ist auch die Übernahme eines Zuschusses für die medienpädagogische Arbeit des Vereins durch den Landkreis geregelt. Die Vereinbarung kann jeweils 3 Monate vor Jahresende gekündigt werden, sofern der Landkreis diesen Zuschuss nicht mehr übernimmt.

 

Die Räume, in denen das Aufnahmestudio des Vereins untergebracht ist, wurden als schulische Räume auch bei der Finanzierung der Sanierung berücksichtigt und entsprechend gefördert. Somit sind sie für diesen schulischen Zweck für die kommenden 25 Jahre zu nutzen.

 

Nectv e. V. hat mit Schreiben, eingegangen am 28.03.2022 die dauerhafte Bezuschussung der medienpädagogischen Arbeit beantragt. Wünschenswert wäre, den Zuschuss von 22.000 €/a an die marktübliche Tarifentwicklung anzupassen. Der Antrag liegt der Vorlage bei.

 

Es wird vorgeschlagen, den Zuschuss des Landkreises für die medienpädagogische Arbeit von nectv. e. V. zwar weiterhin unter den Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse zu stellen, aber grundsätzlich ohne erneute Befristung zu beschließen, um die schulische Nutzung des Aufnahmestudios für die kommenden 25 Jahre zu sichern.