Sitzung: 17.05.2022 Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Museen im Coburger Land"
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 060/2022
Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.11.2021 reichte Verbandsrätin Renate
Schubart-Eisenhardt einen Antrag und Anfragen zur nächsten Verbandsversammlung
ein. Der Antrag wurde gem. § 5 Abs. 3 und 4 form- und fristgerecht zur
Behandlung in der Verbandsversammlung vom 10.12.2021 gestellt und auf die
Tagesordnung genommen.
Auf Grund der Vorbereitungszeit war es nicht möglich, die Anfragen
angemessen vorzubereiten und zu beantworten. Die Verwaltung wurde beauftragt,
den Antrag und die Anfragen zur nächsten Sitzung umfassend aufzuarbeiten und
dem Gremium Bericht zu erstatten.
Die Anfrage wurde von der Verwaltung beantwortet.
Ist eine weitere Belegung der bisherigen Lager möglich und zu welchen
Konditionen?
Theoretisch ist die weitere Belegung der Lagerflächen im Gut Ahorn
möglich. Die Konditionen würden sich bei Verlängerung des Mietvertrages nicht
ändern. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zehn Jahre, wenn er nicht
spätestens zwei Jahre vor Ablauf gekündigt wird. Derzeitiges Vertragsende ist der
31.12.2025, der jährliche Mietzins beträgt 12.200 €.
Die Geschäftsleitung rät dringend von der weiteren Belegung des Gutes
Ahorn ab. Es ist nicht für die dauerhafte Unterbringung des Museumsgutes
geeignet, viele Exponate haben hier bereits Schaden genommen. Schädigende
Faktoren sind: falsches Klima (hohe Temperaturschwankungen), hohe
Staubbelastung, Befall mit Mardern, Ratten u. ä. Außerdem können die Objekte im
Gut Ahorn nicht mit maschineller Unterstützung bewegt werden. Durch fehlende
Beheizung ist eine Arbeit am Objektbestand während der Wintermonate nicht
möglich.
Ist ggf. der Ankauf des Lagers in Grub am Forst möglich?
Von welchen Kosten ist hier auszugehen?
Die Geschäftsleitung rät vom Ankauf der Lagerfläche in Grub am Forst ab.
Die Flächen in Grub am Forst bieten in wesentlichen Punkten bessere
Lagerbedingungen als das Gut Ahorn, allerdings sind auch diese Flächen nicht
für eine dauerhafte Unterbringung von Museumsgut geeignet.
Faktoren, die gegen die dauerhafte Nutzung von Grub am Forst sprechen:
wiederholte Wassereinbrüche (zu feucht – Holzwurmbefall!), starke
Temperaturschwankungen, Fläche eigentlich zu klein, An- und Ablieferung nur mit
Schwierigkeiten möglich. Durch fehlende Beheizung ist eine Arbeit am
Objektbestand während der Wintermonate nicht möglich.
Gibt es im Bereich Grub/Ebersdorf die Möglichkeit anderweitig ein Lager
zu akquirieren und für Ahorn und Neustadt zur Verfügung zu stellen?
Die Einrichtung eines gemeinsamen Depots für beide Museen wird derzeit
nicht verfolgt.
Die Verwaltung hat bei allen kreisangehörigen Kommunen eine Anfrage nach
potentiell geeigneten Leerständen gestartet. Es ergaben sich dabei folgende
erste Rückmeldungen: Potentielles Objekt in Untersiemau, bisher nicht auf
tatsächliche Eignung geprüft. Fehlanzeige, bzw. keine Rückmeldung aus den
übrigen Kommunen.
Außerdem ist sehr genau zu prüfen, ob eine Sanierung eines alten
Objektes günstiger wäre als ein Neubau. Für die Ertüchtigung des Objektes zum
Depot ist mit erheblichen Baukosten zu rechnen. Daneben ist davon auszugehen,
dass ein ertüchtigter Altbau energetisch deutlich ungünstiger ausfällt als ein
Neubau. (Energiebilanz Neubau-Altbau etwa 1:100, lt. Berechnung des Fraunhofer
Instituts, März 2022)
Bis wann ist mit dem Abschluss der Deakzessionierung zu rechnen?
Auf Grund der Erfahrungen den ersten sechs Jahren der
Sammlungsqualifizierung ist von mindestens vier weiteren Jahren auszugehen bei
idealem Projektverlauf; realistisch betrachtet muss mit wohl etwa weiteren acht
bis zehn Jahren Laufzeit gerechnet werden. Genauere Ausführungen sind der
ausführlichen Stellungnahme der Sammlungsmitarbeiter zu entnehmen.
Da aktuell noch immer nicht genau bekannt ist, wie viele Objekte sich im
Besitz des Museums befinden, kann hier nur auf Grundlage der Erfahrungswerte
geschätzt werden. Nach der ersten Bearbeitung aller Lager wird wohl etwa die
Hälfte bis zwei Drittel des ursprünglichen Sammlungsbestandes übrig bleiben.
Parallel zur Deakzession wird in der Alten Schäferei an einem
gearbeitet, welches den Sammlungsinhalt und –umfang definiert. Dieses wird sich
direkt am noch in der Entwicklung befindlichen neuen Museumskonzept, welches
die künftige Gesamtausrichtung der Alten Schäferei festlegt, orientieren. Nach
Fertigstellung der beiden Konzepte ist davon auszugehen, dass der
Sammlungsbestand noch einmal reduziert werden kann. In welchem Umfang lässt
sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Genauere Ausführungen sind der ausführlichen Stellungnahme der
Sammlungsmitarbeiter zu entnehmen.
Ist die wie bisher hochwissenschaftlich betriebene Aussortierung in dem
Maß überhaupt weiter durchführbar auch in Hinblick auf die Kosten?
In der Alten Schäferei findet ein Deakzessionsverfahren auf
basiswissenschaftlichem Niveau statt. Das Prozedere folgt wissenschaftlichen
Standards und den gängigen Richtlinien der musealen Arbeit. Jedes Objekt wird
einer wissenschaftlich haltbaren Kurzbeurteilung unterzogen, um so über
Verbleib oder Aussonderung zu entscheiden. Das Verfahren wird so einfach wie
möglich gehalten, um Zeit und vor allem Kosten zu sparen. Auch wenn der
monetäre Wert der Sammlung schwer zu bemessen ist, so stellt diese doch als
kulturelles Gedächtnis des Coburger Landes einen überregional bedeutsamen
Schatz dar. Mit jedem Objekt ist daher nach musealen Standards zu verfahren.
Genauere Ausführungen sind der ausführlichen Stellungnahme der
Sammlungsmitarbeiter zu entnehmen.
Eine gravierende Abweichung von dieser Vorgehensweise könnte zudem
finanzielle Schäden für den Zweckverband nach sich ziehen. Es könnten die
Fördermittel von ca. 200.000,- € für das Deakzessionsprojekt zurück gefordert
werden. Schlimmstenfalls könnte es zur Schließung der Alten Schäferei führen:
ohne fachgerechten Objektumgang droht der Verlust des Museumsstatus, was
wiederum zum Ausschluss von Fördermitteltöpfen führen würde. Auch würde die
Finanzierung des Bezirks (100.000 €/a) verloren gehen.
Ist es möglich die bisherigen Büros in Ahorn in die kleine Scheune zu
integrieren?
Oder wäre es möglich einen kleinen Büro- und Werkstatttrakt im Bereich
des geplanten Museumsdepots kostengünstig zu erstellen?
Die Integration der Büros in die Doppelscheune erscheint als nicht
sinnvoll. Das Vorkonzept sieht vor, das der Bau mehr in die Museumstätigkeiten
einbezogen wird, was Geschäftsleitung und Museumsleitung begrüßen. Nach erster
Einschätzung der Geschäftsleitung würde die Integration der Verwaltungsräume in
die Doppelscheune wenigstens das komplette OG sowie mindestens die Hälfte des
EGs in Beschlag nehmen, was dem geplanten Nutzungskonzept entgegensteht.
Ein moderner Neubau für Verwaltung und Hausmeisterei auf dem „Depotgelände“ wird als schwierig angesehen. Der Denkmalschutz hatte sich im Rahmen des geplanten Depotbaus gegen einen modernen Bau in der Nähe des denkmalgeschützten Ensembles ausgesprochen, auch wenn dieser optisch eingepasst wird. Es steht zu erwarten, dass auch ein deutlich kleinerer Neubau auf ähnliche Ablehnung stößt. Des Weiteren müsste der ZVM die Flächen zunächst von der Gemeinde Ahorn erwerben oder diese als Bauherren gewinnen.