Beschluss: Kenntnis genommen

Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.11.2021 reichte Verbandsrätin Renate Schubart-Eisenhardt einen Antrag und Anfragen zur nächsten Verbandsversammlung ein. Der Antrag wurde gem. § 5 Abs. 3 und 4 form- und fristgerecht zur Behandlung in der Verbandsversammlung vom 10.12.2021 gestellt und auf die Tagesordnung genommen.

 

Auf Grund der Vorbereitungszeit war es nicht möglich, die Anfragen angemessen vorzubereiten und zu beantworten. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Antrag und die Anfragen zur nächsten Sitzung umfassend aufzuarbeiten und dem Gremium Bericht zu erstatten.

 

Die Anfrage wurde von der Verwaltung beantwortet.

 

Ist eine weitere Belegung der bisherigen Lager möglich und zu welchen Konditionen?

Theoretisch ist die weitere Belegung der Lagerflächen im Gut Ahorn möglich. Die Konditionen würden sich bei Verlängerung des Mietvertrages nicht ändern. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zehn Jahre, wenn er nicht spätestens zwei Jahre vor Ablauf gekündigt wird. Derzeitiges Vertragsende ist der 31.12.2025, der jährliche Mietzins beträgt 12.200 €.

 

Die Geschäftsleitung rät dringend von der weiteren Belegung des Gutes Ahorn ab. Es ist nicht für die dauerhafte Unterbringung des Museumsgutes geeignet, viele Exponate haben hier bereits Schaden genommen. Schädigende Faktoren sind: falsches Klima (hohe Temperaturschwankungen), hohe Staubbelastung, Befall mit Mardern, Ratten u. ä. Außerdem können die Objekte im Gut Ahorn nicht mit maschineller Unterstützung bewegt werden. Durch fehlende Beheizung ist eine Arbeit am Objektbestand während der Wintermonate nicht möglich.

 

Ist ggf. der Ankauf des Lagers in Grub am Forst möglich?

Von welchen Kosten ist hier auszugehen?

Die Geschäftsleitung rät vom Ankauf der Lagerfläche in Grub am Forst ab. Die Flächen in Grub am Forst bieten in wesentlichen Punkten bessere Lagerbedingungen als das Gut Ahorn, allerdings sind auch diese Flächen nicht für eine dauerhafte Unterbringung von Museumsgut geeignet.

 

Faktoren, die gegen die dauerhafte Nutzung von Grub am Forst sprechen: wiederholte Wassereinbrüche (zu feucht – Holzwurmbefall!), starke Temperaturschwankungen, Fläche eigentlich zu klein, An- und Ablieferung nur mit Schwierigkeiten möglich. Durch fehlende Beheizung ist eine Arbeit am Objektbestand während der Wintermonate nicht möglich.

 

Gibt es im Bereich Grub/Ebersdorf die Möglichkeit anderweitig ein Lager zu akquirieren und für Ahorn und Neustadt zur Verfügung zu stellen?

Die Einrichtung eines gemeinsamen Depots für beide Museen wird derzeit nicht verfolgt.

 

Die Verwaltung hat bei allen kreisangehörigen Kommunen eine Anfrage nach potentiell geeigneten Leerständen gestartet. Es ergaben sich dabei folgende erste Rückmeldungen: Potentielles Objekt in Untersiemau, bisher nicht auf tatsächliche Eignung geprüft. Fehlanzeige, bzw. keine Rückmeldung aus den übrigen Kommunen.

 

Außerdem ist sehr genau zu prüfen, ob eine Sanierung eines alten Objektes günstiger wäre als ein Neubau. Für die Ertüchtigung des Objektes zum Depot ist mit erheblichen Baukosten zu rechnen. Daneben ist davon auszugehen, dass ein ertüchtigter Altbau energetisch deutlich ungünstiger ausfällt als ein Neubau. (Energiebilanz Neubau-Altbau etwa 1:100, lt. Berechnung des Fraunhofer Instituts, März 2022)

 

Bis wann ist mit dem Abschluss der Deakzessionierung zu rechnen?

Auf Grund der Erfahrungen den ersten sechs Jahren der Sammlungsqualifizierung ist von mindestens vier weiteren Jahren auszugehen bei idealem Projektverlauf; realistisch betrachtet muss mit wohl etwa weiteren acht bis zehn Jahren Laufzeit gerechnet werden. Genauere Ausführungen sind der ausführlichen Stellungnahme der Sammlungsmitarbeiter zu entnehmen.

 

Da aktuell noch immer nicht genau bekannt ist, wie viele Objekte sich im Besitz des Museums befinden, kann hier nur auf Grundlage der Erfahrungswerte geschätzt werden. Nach der ersten Bearbeitung aller Lager wird wohl etwa die Hälfte bis zwei Drittel des ursprünglichen Sammlungsbestandes übrig bleiben.

 

Parallel zur Deakzession wird in der Alten Schäferei an einem gearbeitet, welches den Sammlungsinhalt und –umfang definiert. Dieses wird sich direkt am noch in der Entwicklung befindlichen neuen Museumskonzept, welches die künftige Gesamtausrichtung der Alten Schäferei festlegt, orientieren. Nach Fertigstellung der beiden Konzepte ist davon auszugehen, dass der Sammlungsbestand noch einmal reduziert werden kann. In welchem Umfang lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

 

Genauere Ausführungen sind der ausführlichen Stellungnahme der Sammlungsmitarbeiter zu entnehmen.

 

Ist die wie bisher hochwissenschaftlich betriebene Aussortierung in dem Maß überhaupt weiter durchführbar auch in Hinblick auf die Kosten?

In der Alten Schäferei findet ein Deakzessionsverfahren auf basiswissenschaftlichem Niveau statt. Das Prozedere folgt wissenschaftlichen Standards und den gängigen Richtlinien der musealen Arbeit. Jedes Objekt wird einer wissenschaftlich haltbaren Kurzbeurteilung unterzogen, um so über Verbleib oder Aussonderung zu entscheiden. Das Verfahren wird so einfach wie möglich gehalten, um Zeit und vor allem Kosten zu sparen. Auch wenn der monetäre Wert der Sammlung schwer zu bemessen ist, so stellt diese doch als kulturelles Gedächtnis des Coburger Landes einen überregional bedeutsamen Schatz dar. Mit jedem Objekt ist daher nach musealen Standards zu verfahren. Genauere Ausführungen sind der ausführlichen Stellungnahme der Sammlungsmitarbeiter zu entnehmen.

 

Eine gravierende Abweichung von dieser Vorgehensweise könnte zudem finanzielle Schäden für den Zweckverband nach sich ziehen. Es könnten die Fördermittel von ca. 200.000,- € für das Deakzessionsprojekt zurück gefordert werden. Schlimmstenfalls könnte es zur Schließung der Alten Schäferei führen: ohne fachgerechten Objektumgang droht der Verlust des Museumsstatus, was wiederum zum Ausschluss von Fördermitteltöpfen führen würde. Auch würde die Finanzierung des Bezirks (100.000 €/a) verloren gehen.

 

Ist es möglich die bisherigen Büros in Ahorn in die kleine Scheune zu integrieren?

Oder wäre es möglich einen kleinen Büro- und Werkstatttrakt im Bereich des geplanten Museumsdepots kostengünstig zu erstellen?

Die Integration der Büros in die Doppelscheune erscheint als nicht sinnvoll. Das Vorkonzept sieht vor, das der Bau mehr in die Museumstätigkeiten einbezogen wird, was Geschäftsleitung und Museumsleitung begrüßen. Nach erster Einschätzung der Geschäftsleitung würde die Integration der Verwaltungsräume in die Doppelscheune wenigstens das komplette OG sowie mindestens die Hälfte des EGs in Beschlag nehmen, was dem geplanten Nutzungskonzept entgegensteht.

 

Ein moderner Neubau für Verwaltung und Hausmeisterei auf dem „Depotgelände“ wird als schwierig angesehen. Der Denkmalschutz hatte sich im Rahmen des geplanten Depotbaus gegen einen modernen Bau in der Nähe des denkmalgeschützten Ensembles ausgesprochen, auch wenn dieser optisch eingepasst wird. Es steht zu erwarten, dass auch ein deutlich kleinerer Neubau auf ähnliche Ablehnung stößt. Des Weiteren müsste der ZVM die Flächen zunächst von der Gemeinde Ahorn erwerben oder diese als Bauherren gewinnen.