Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 12, Enthaltungen: 46

Die Verwaltung wird beauftragt für die zweite Stufe des Modellvorhabens: „Aktive Regionalentwicklung: Resiliente Regionen“ einen Antrag zu erarbeiten und einzureichen.

Sollte der Antrag des Landkreises Coburg positiv beschieden werden, sind für die Haushaltsjahre 2022 - 2025 10 % der Fördersumme als kommunaler Eigenanteil einzuplanen (70.000 €).

 


Worum geht es?

 

Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberattacken oder gerade ganz aktuell der Krieg in der Ukraine und andere krisenhafte Ereignisse haben immer erhebliche Auswirkungen auf Städte und Regionen als Wohn- und Arbeitsorte.

 

Vorsorge gegen solche Auswirkungen ist ein prioritäres Anliegen der Raumentwicklungspolitik. Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch verstärkt durch die Flutkatastrophen im Sommer 2021, hat sich die Diskussion um resilientere Regionen nochmals intensiviert. Die Regionen sind dabei ungleich stark von den Krisen betroffen und verfügen in einem unterschiedlichen Maß über die Fähigkeit, damit umzugehen.

 

Um diese Themen genauer betrachten zu können, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zusammen mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung das

Fördervorhaben/Modellvorhaben „Aktive Regionalvermittlung: Resiliente Regionen“ ausgelobt.

 

Ziel des Modellvorhabens ist es, die teilnehmenden Regionen dazu zu befähigen, widerstandsfähiger – also resilienter – gegen Katastrophenereignisse und Krisen zu werden.

Die Aufgabe, Risiken zu vermeiden bzw. zu minimieren und wirksamer auf eine mögliche Krise zu reagieren, umfasst mehrere Teilbereiche:

1.       Organisatorische Ebene (Resilienz-Governance)

o   Resilienz als prioritäre Aufgabe und Querschnittsangelegenheit in der Region etablieren

o   Institutionen, deren Aufgaben für die regionale Resilienz relevant sind, zu Sektor- und Ebenen übergreifendem Handeln befähigen

o   von Risiken potenziell Betroffene identifizieren und beteiligen

 

2.       Handlungsebene

o   Trends und potenzielle Risiken identifizieren und bewerten

o   Kritische Infrastrukturen und Planungen identifizieren, beobachten und bei Bedarf anpassen

o   In die Risikovorsorge investieren

o   zukünftige Planungen flexibel gestalten, um bei Bedarf zeitnah anpassen zu können

o   Entscheidungsträger von relevanten Einrichtungen sensibilisieren und kontinuierlich informieren

 

Im Landkreis Coburg soll mit breiter Akteursbeteiligung eine Resilienzstrategie entwickelt werden, die es ermöglicht, auf unterschiedliche Krisensituationen nicht nur situativ, sondern planvoll zu reagieren.

 

Zentrale Kernelemente sind hierbei

 

a)       die Erfassung möglicher Bedrohungszenarien, insbesondere solcher, die aktuell noch nicht im Blick sind,

 

b)       b) die Implementierung eines dauerhaft aktiven Akteursnetzwerkes, um Schnittstellenverluste im Krisenfall zu minimieren,

 

c)       c) die Erfassung sonstiger Akteure, die in unterschiedlichen Krisenszenarien in der Zusammenarbeit bedeutsam sind,

d)       d) innerhalb des Landratsamtes als zentrale Steuerungsinstanz die Entwicklung eines resilienten Steuerungssystems, das neben der klaren hierarchischen Struktur ebenfalls Netzwerkstrukturen implementiert,

 

e)       die Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie,

 

f)        f) die Betrachtung und planerische Einbeziehung der kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen einer Krisensituation.

 

Zielgebiet der Fördermaßnahme sind ländliche Regionen. Wichtig ist, dass die Politik hinter dem Vorhaben steht und die Träger der Regionalplanung eng eingebunden sind (Fördervoraus­setzung).

 

Starten soll das Modellvorhaben im September/Oktober 2022 mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Gefördert werden max. 700.000 €. Die Förderquote beträgt 90 %. Die restlichen 10 % sind als Eigenanteil einzubringen. Der Eigenanteil von ca. 70.000 € soll sich zusammensetzen aus anteiligen Personalkosten für die Leitung des Vorhabens sowie den Arbeitsplatzkosten (lt. KGSt.) für die neu einzustellenden Mitarbeiter im Modellvorhaben. Dies sind insofern keine Kosten, die von Dritten in Rechnung gestellt werden, sondern es handelt sich um interne Verrechnungen.

 

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe (Projektskizze) wurde bereits im Januar eingereicht. Der Zeitraum von Veröffentlichung des Förderaufrufs bis zur Einreichung der Skizze war sehr kurzfristig bemessen. Der Landrat begrüßte die Einreichung der Skizze. Ebenso wurde im Vorfeld mit dem Ältestenrat gesprochen. Hier war die Mehrheit (2 Gegenstimmen) für eine Bewerbung. Mit dem Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages, Kreisverband Coburg, wurde die Bewerbung ebenfalls besprochen und eine Bewerbung befürwortet. Das Ministerium hat den Landkreis Coburg auf der Grundlage seiner eingereichten Projektskizze in die engere Auswahl genommen und zur Abgabe eines Antrages aufgefordert.

 

Es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, an deren Durchführung ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Die Erfahrungen und Ergebnisse, die in den Modellvorhaben gemacht werden, sollen einer breiten Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt und für die Weiterentwicklung der Raumentwicklungspolitik genutzt werden.

 

Die Abgabe des Antrages (2. Stufe) muss bis 25.05. erfolgen. Es wird keine erneute Auswahl geben. Alle Regionen, die zur Abgabe eines Antrages aufgefordert wurden, werden gefördert.

 

Die Mitglieder des Kreistags bitten nach Beratung und Diskussion des Tagesordnungspunktes um engmaschige Information zum laufenden Antragsverfahren.