Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Auf Grund der Niederlegung des kommunalen Ehrenamtes von Kreistagsmitglied Dominik Oesterreicher, Bündnis 90/Die Grünen, wird festgestellt, dass ein Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag vom Bündnis 90/Die Grünen nachrückt.

 

Listennachfolger ist:

 

 


Kreistagsmitglied Dominik Oesterreicher, Bündnis 90/Die Grünen, legt mit Schreiben vom 08.02.2022 sein kommunales Ehrenamt nieder.

 

Das Gremium muss deshalb über das Nachrücken des Listennachfolgers entscheiden, Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG).

 

Listennachfolger ist                  . Er hat die Wahl nach Art. 48 Abs. 3 Satz 3 i. V. mit Art. 47 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG angenommen. Amtshindernisse liegen nicht vor.

 

Kreistagsmitglied Dominik Oesterreicher, Bündnis 90/Die Grünen, legt mit Schreiben vom 08.02.2022 sein kommunales Ehrenamt nieder.

 

Das Gremium muss deshalb über das Nachrücken des Listennachfolgers entscheiden, Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG).

 

Listennachfolger ist                  . Er hat die Wahl nach Art. 48 Abs. 3 Satz 3 i. V. mit Art. 47 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG angenommen. Amtshindernisse liegen nicht vor.