Sitzung: 11.04.2022 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig
Beschluss:
Dem Abschluss einer
Ausbauvereinbarung zwischen dem Landkreis Coburg und der Gemeinde Lautertal zum
gemeinschaftlichen Neubau des Gehweges an der Kreisstraße CO 27 in Unterlauter
mit Kostenanteil des Landkreises in Höhe von rd. 153.700 € brutto bzw. rd.
43.000 € netto wird zugestimmt. Der Landrat wird zur Unterschrift ermächtigt
und beauftragt.
Die Baumaßnahme
wird federführend von der Gemeinde Lautertal durchgeführt, welche die Arbeiten
nach erfolgter Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot vergibt.
Die anfallenden
Kosten werden von der Gemeinde Lautertal vorfinanziert. Im Haushalt 2023 sind
entsprechende Mittel hierfür im Vermögenshaushalt vorzusehen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Lautertal hat nach Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau den geplanten ca. 275
m langen Lückenschluss am Gehweg entlang der Kreisstraße CO 27 vom
Kreisverkehrsplatz Unterlauter bis zum Ortsbeginn am 26.01.2022 als Fördermaßnahme
bei der Regierung von Oberfranken eingereicht. In der baufachlichen
Stellungnahme vom 24.02.2022 wird die Förderfähigkeit festgestellt, allerdings
verweist die Regierung darin auf eine Kostenbeteiligungspflicht des Landkreises
Coburg.
Der neu zu bauende Gehweg
befindet sich von Bau-km 0+000 bis 0+159 an der freien Strecke der Kreisstraße
CO 27 und von Bau-km 0+159 bis 0+273,34 im Erschließungsbereich. Gemäß
Straßenrecht ist der Landkreis Coburg auf freier Strecke auch für die Gehwege
Träger der Straßenbaulast. Dies bedeutet, dass die Kosten für den Neubau des
Gehweges von Bau-km 0+000 bis 0+159 der Landkreis Coburg zu tragen hat. Auf
Grundlage dessen ist zwischen der Gemeinde Lautertal und dem Landkreis Coburg
eine Ausbauvereinbarung abzuschließen und diese spätestens bei der Einreichung
des Ausschreibungsergebnisses vorzulegen. Bei der Ermittlung der
zuwendungsfähigen Kosten ist dies zu berücksichtigen.
Die Regierung hat
die dringende Erforderlichkeit des Gehweges zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
bereits festgestellt. Die Maßnahme ist ausschreibungsreif und soll noch im Jahr
2022 ausgeführt werden. Hierzu ist die erforderliche Ausbauvereinbarung mit der
Gemeinde abzuschließen, in der unter anderem die genaue Kostenaufteilung mit Kostenteilungsplan
und Regelungen zur Durchführung und Abwicklung der Baumaßnahme getroffen werden
müssen.
Die Anlage eines
kombinierten Geh- und Radweges ist wegen des beengten Seitenraumes der
Kreisstraße nicht vorgesehen. Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs sind
weiterhin durch Radangebotsstreifen auf der Kreisstraßenfahrbahn gewährleistet.
Die Gesamtkosten
für den Gehwegneubau wurden von der Gemeinde mit 265.000 € ermittelt, davon hat
die Regierung 240.000 € als zuwendungsfähig anerkannt. Nach einer groben
Aufteilung ergibt sich ein vom Landkreis zu tragender Kostenanteil i.H.v. ca.
153.700 €, davon
sind ca. 139.200 € zuwendungsfähig. Bei einer angenommenen Förderquote von 80 %
ergäbe sich ein Eigenanteil des Landkreises in Höhe von ca.
42.340 €.
Im am 24.02.2022
beschlossen Investitionsprogramm des Landkreises für die Jahre 2021 – 2025 sind
hierfür keine Kosten angesetzt worden. Da die Gemeinde jedoch davon ausging
alleiniger Kostenträger für die Maßnahme zu sein, hat diese ihre Finanzierung
entsprechend aufgestellt und würde die Baukosten für den Landkreis
vorfinanzieren, die Fördermittel des Landkreises in der Zwischenzeit abrufen
und nach Abschluss der Maßnahme dem Landkreis den Restbetrag in Rechnung
stellen.
Mit der Abrechnung
der Maßnahme wird derzeit nicht vor dem Jahr 2023 gerechnet. Da mit der Annahme
dieses Beschlusses somit Folgejahre belastet werden, ist ein Kreistagsbeschluss
erforderlich.