Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Abschluss einer Ausbauvereinbarung zwischen dem Landkreis Coburg und der Gemeinde Lautertal zum gemeinschaftlichen Neubau des Gehweges an der Kreisstraße CO 27 in Unterlauter mit Kostenanteil des Landkreises in Höhe von rd. 153.700 € brutto bzw. rd. 43.000 € netto wird zugestimmt. Der Landrat wird zur Unterschrift ermächtigt und beauftragt.

 

Die Baumaßnahme wird federführend von der Gemeinde Lautertal durchgeführt, welche die Arbeiten nach erfolgter Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot vergibt.

 

Die anfallenden Kosten werden von der Gemeinde Lautertal vorfinanziert. Im Haushalt 2023 sind entsprechende Mittel hierfür im Vermögenshaushalt vorzusehen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Lautertal hat nach Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau den geplanten ca. 275 m langen Lückenschluss am Gehweg entlang der Kreisstraße CO 27 vom Kreisverkehrsplatz Unterlauter bis zum Ortsbeginn am 26.01.2022 als Fördermaßnahme bei der Regierung von Oberfranken eingereicht. In der baufachlichen Stellungnahme vom 24.02.2022 wird die Förderfähigkeit festgestellt, allerdings verweist die Regierung darin auf eine Kostenbeteiligungspflicht des Landkreises Coburg.

 

Der neu zu bauende Gehweg befindet sich von Bau-km 0+000 bis 0+159 an der freien Strecke der Kreisstraße CO 27 und von Bau-km 0+159 bis 0+273,34 im Erschließungsbereich. Gemäß Straßenrecht ist der Landkreis Coburg auf freier Strecke auch für die Gehwege Träger der Straßenbaulast. Dies bedeutet, dass die Kosten für den Neubau des Gehweges von Bau-km 0+000 bis 0+159 der Landkreis Coburg zu tragen hat. Auf Grundlage dessen ist zwischen der Gemeinde Lautertal und dem Landkreis Coburg eine Ausbauvereinbarung abzuschließen und diese spätestens bei der Einreichung des Ausschreibungsergebnisses vorzulegen. Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten ist dies zu berücksichtigen.

 

 

Die Regierung hat die dringende Erforderlichkeit des Gehweges zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bereits festgestellt. Die Maßnahme ist ausschreibungsreif und soll noch im Jahr 2022 ausgeführt werden. Hierzu ist die erforderliche Ausbauvereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen, in der unter anderem die genaue Kostenaufteilung mit Kostenteilungsplan und Regelungen zur Durchführung und Abwicklung der Baumaßnahme getroffen werden müssen.

 

Die Anlage eines kombinierten Geh- und Radweges ist wegen des beengten Seitenraumes der Kreisstraße nicht vorgesehen. Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs sind weiterhin durch Radangebotsstreifen auf der Kreisstraßenfahrbahn gewährleistet.

 

Die Gesamtkosten für den Gehwegneubau wurden von der Gemeinde mit 265.000 € ermittelt, davon hat die Regierung 240.000 € als zuwendungsfähig anerkannt. Nach einer groben Aufteilung ergibt sich ein vom Landkreis zu tragender Kostenanteil i.H.v. ca.

153.700 €, davon sind ca. 139.200 € zuwendungsfähig. Bei einer angenommenen Förderquote von 80 % ergäbe sich ein Eigenanteil des Landkreises in Höhe von ca.

42.340 €.

 

Im am 24.02.2022 beschlossen Investitionsprogramm des Landkreises für die Jahre 2021 – 2025 sind hierfür keine Kosten angesetzt worden. Da die Gemeinde jedoch davon ausging alleiniger Kostenträger für die Maßnahme zu sein, hat diese ihre Finanzierung entsprechend aufgestellt und würde die Baukosten für den Landkreis vorfinanzieren, die Fördermittel des Landkreises in der Zwischenzeit abrufen und nach Abschluss der Maßnahme dem Landkreis den Restbetrag in Rechnung stellen.

 

Mit der Abrechnung der Maßnahme wird derzeit nicht vor dem Jahr 2023 gerechnet. Da mit der Annahme dieses Beschlusses somit Folgejahre belastet werden, ist ein Kreistagsbeschluss erforderlich.