Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Dem Zweckverband Museen wird ab 01.01.2023 jährlich ein Budget von 400.000 € für den Museumsbetrieb zur Verfügung gestellt, davon entfallen 200.000 € auf das Gerätemuseum Alte Schäferei und 200.000 € auf das Museum der deutschen Spielzeugindustrie. Der Betrag wird jährlich um den Kostensteigerungsindex für Bayern, ermittelt durch das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenerhebung, erhöht. Investitionen, welche über den normalen Museumsbetrieb hinausgehen, sind satzungsgemäß vom Budget nicht erfasst.

 

2.    Für die Kosten der Geschäftsführung und Verbandswirtschaft übernimmt der Landkreis ab dem 01.01.2023 76 Prozent der Gesamtkosten, maximal 60.000 € pro Jahr. Der Betrag wird jährlich um den Kostensteigerungsindex für Bayern, ermittelt durch das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenerhebung erhöht.

 

3.    Die vom Landkreis in den Zweckverband entsandten Verbandsräte werden gemäß Art. 33 Abs. 2 KommZG angewiesen sicherzustellen, dass der jährlich festgelegte Kostenrahmen zum Betrieb der Museen ebenso wie der maximale Kostenanteil des Landkreises an den Kosten der Geschäftsführung nicht überstiegen werden.

 

4.    Dem Kreistag ist jährlich ein Bericht zur Entwicklung der Museen abzugeben.

 

5.    Die Beschlüsse 1 bis 4 stehen unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der Haushaltsberatungen des Landkreises Coburg.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Geschäftsleitung Tamara Freitag berichtet über die Entwicklung der Museen im Coburger Land in den Jahren 2020 und 2021.

 

An diesen Bericht schließt sich der Sachvortrag zur Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung mit dem Zweckverband Museen im Coburger Land (im Folgenden Zweckverband Museen) an.

 

Grundlegende Beschlüsse:

 

In der Sitzung vom 09.03.20217 hat der Kreistag des Landkreises Coburg der Satzung des zu gründenden Zweckverbands Museen zugestimmt. Die Satzung wurde zum Teil des Beschlusses erklärt (vgl. Ziff. 1 des Beschlusses).

 

Museumsbetrieb:

Des Weiteren wurde unter Ziffer 3 des Beschlusses ein Finanzierungsrahmen mit einer Laufzeit von sechs Jahren beschlossen. Für den Betrieb der beiden Museen wurde dem Zweckverband Museen ein jährliches Budget durch den Landkreis Coburg gewährt, welches von 2017 bis 2022 stufenweise gesteigert wurde und seit 2022 pro Museum 200.000 € beträgt. Gem. § 20 der Verbandssatzung deckt das Budget des Landkreises Coburg den Anteil von 76 Prozent der nicht durch anderweitige Einnahmen oder Zuschüssen gedeckten Betriebs- und Investitionskosten.

 

Die Gemeinde Ahorn trägt die restlichen 24 Prozent der Betriebs- und Investitionskosten für das Gerätemuseum Alte Schäferei, jedoch höchsten 60.000 € pro Jahr.

Zusätzlich besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Bezirk Oberfranken, welcher das Museum Ahorn mit einem Betrag von 100.000 € pro Jahr unterstützt. Der Betrag erhöht sich jährlich um den Kostensteigerungsindex für Bayern.

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg trägt die restlichen 24 Prozent der Betriebs- und Investitionskosten für das Museum der deutschen Spielzeugindustrie, jedoch höchsten 81.000 € pro Jahr.

 

Der Anteil des Landkreises Coburg wird somit indirekt durch die Höchstbeträge der Gemeinde Ahorn bzw. der Stadt Neustadt b. Coburg begrenzt. Beide Beträge werden jährlich um den Kostensteigerungsindex für Bayern, ermittelt durch das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenerhebung erhöht.

 

Außerdem unterstützen der Förderverein Ahorn sowie der Museumsverein Neustadt die jeweiligen Museen mit jährlich 8.000 €.

 

Geschäftsführung:

Für die Kosten der Geschäftsführung wurde unter Ziffer 3 ein gesondertes Budget festgesetzt. Hier trägt der Landkreis Coburg 76 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 60.000 € pro Jahr. Die restlichen 24 Prozent werden zu gleichen Teilen von der Gemeinde Ahorn und der Stadt Neustadt b. Coburg getragen (vgl. § 20 Abs. 5 Verbandssatzung).

 

Investitionskosten:

Die Deckung von nicht im Finanzierungsplan der jeweils gültigen Museumsentwicklungskonzepte aufgeführten Investitionskosten erfordert eine gesonderte Vereinbarung des Landkreises und der Gemeinde Ahorn bzw. der Stadt Neustadt b. Coburg. (vgl. § 21 Verbandssatzung). Dies betrifft Investitionen, welche über das vereinbarte Budget zum Museumsbetrieb hinausgehen.

 

 


Verbandsräte:

Die seitens des Landkreises zu bestellenden Verbandsräte wurden gem. Art. 33 Abs. 2 KommZG angewiesen sicherzustellen, dass der festgelegte jährliche Kostenrahmen zum Betrieb der Museen ebenso wie der maximale Kostenanteil des Landkreises an den Kosten der Geschäftsführung nicht überstiegen werden.

 

Rückblick auf die erste Finanzierungsphase:

 

Nach den ersten fünf Jahren Bestehen des Zweckverbands Museen wird ersichtlich, dass der 2017 beschlossene Kostenrahmen sich als angemessen erwiesen hat. Der Museumsbetrieb in beiden Museen kann sichergestellt werden. Notwendige Investitionen für den Museumsbetrieb können durch die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden. Der Kostenrahmen für Museumsbetrieb und Geschäftsführung konnten jedes Jahr zuverlässig eingehalten werden.

 

Beide Museen haben in den vergangenen fünf Jahren eine positive Entwicklung genommen, was die regelmäßigen Berichte der Geschäftsleitung belegen. Der Bekanntheitsgrad der Museen, die Qualität der Sonderausstellungen und das Besucheraufkommen konnten gesteigert werden. Die positive Entwicklung soll in den nächsten Jahren durch neue Konzeptionen für beide Museen fortgeführt werden.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Die im Jahr 2017 beschlossene Laufzeit der Finanzierung des Zweckverbandes durch den Landkreis kann als erfolgreiche Startphase beurteilt werden. Um die positiven Entwicklungen über 30.04.2023 hinaus fortführen zu können, empfiehlt es sich, die bestehenden Finanzierungen zu verstetigen. Der bisherige Finanzierungsrahmen sollte beibehalten werden. Nach den gesetzlichen Vorschriften darf ein Mitglied eines Zweckverbandes seinen Finanzierungsanteil nicht deckeln. Dies ist als finanzstärkster Partner der Landkreis. Durch die prozentuale Aufteilung der Betriebskosten in Verbindung mit der Deckelung der Budgets durch die Gemeinde Ahorn und die Stadt Neustadt bei Coburg ergibt sich indirekt für den Landkreis eine gesicherte Obergrenze des Budgets. Darüber hinaus kann der Kreistag seine in die Verbandsversammlung entsandten Mitglieder anweisen, nur Haushalte zu genehmigen, welche diese Vorgaben einhalten.

  • Der Landkreis Coburg gewährt weiterhin ein Budget, das 76 Prozent der nicht durch anderweitige Einnahmen oder jährliche Zuschüsse gedeckten Kosten des Museumsbetriebs entspricht. Dieses beträgt 200.000 € pro Museum und Jahr. Es wird indirekt durch die Höchstbeträge der Gemeinde Ahorn und der Stadt Neustadt b. Coburg begrenzt. Der Betrag wird jährlich um den Kostensteigerungsindex für Bayern, ermittelt durch das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenerhebung, erhöht.
  • Der Landkreis Coburg übernimmt weiterhin 76 Prozent der Kosten für die Geschäftsstelle und Verbandswirtschaft, höchsten jedoch 60.000 € pro Jahr. Der Betrag wird jährlich um den Kostensteigerungsindex für Bayern, ermittelt durch das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenerhebung, erhöht.
  • Die Deckung laufender Investitionen erfolgt aus dem Budget. Im Zuge der Budgetbewirtschaftung können Rücklagen gebildet werden. Investitionen, welche über den normalen Museumsbetrieb hinausgehen und nicht durch das Budget gedeckt sind, erfordern weiterhin eine gesonderte Vereinbarung des Landkreises und der Gemeinde Ahorn bzw. der Stadt Neustadt b. Coburg (vgl. §21 Verbandssatzung).