Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

  1. Die Notwendigkeit der Errichtung eines Ganztagsgebäudes für das private Förderzentrum Glockenbergschule wird grundsätzlich anerkannt.
  2. Der Landkreis beteiligt sich zunächst an den Planungskosten bis Leistungsphase 3 auf der Grundlage des durch die Regierung von Oberfranken genehmigten abstrakten Raumprogramms. Danach ist eine Kostenberechnung vorzulegen. Über die Ermächtigung des Landrats zur Zustimmung der Umsetzung der Maßnahme im Vorstand des Trägervereins der Schule und damit die weitere finanzielle Beteiligung des Landkreises auf der Grundlage des Kostenteilungsvertrags wird nach Vorlage der Kostenberechnung entschieden.
  3. Über die Ermächtigung des Landrats zur Zustimmung des Erwerbs eines Grundstücks für den Bau einer Offenen Ganztagsschule für das private Förderzentrum Glockenbergschule, Neustadt b. Coburg wird entschieden, sobald die Verhandlungen mit der Stadt Neustadt b. Coburg abgeschlossen sind und ein Kaufpreis vorliegt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e. V. ist Träger des privaten Förderzentrums Glockenbergschule in Neustadt b. Coburg.

 

Er hat den Landkreis mit Schreiben vom 03.03.2022 offiziell über erste Planungen zur Errichtung eines Gebäudes für die Ganztagsschule des privaten Förderzentrums unterrichtet.

 

Die beiden offenen Ganztagsgruppen arbeiten in Kooperation mit der offenen Ganztagsschule „Schule an der Heubischer Straße“ und sind derzeit im Familienzentrum in Neustadt b. Coburg untergebracht. Im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung stehen die Räume an der Schule in der Heubischer Straße für die Ganztagsgruppen des Förderzentrums nicht mehr zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass bis Schuljahresende 2022/23 eine neue räumliche Unterbringung gefunden sein muss, da zu diesem Zeitpunkt die Schule an der Heubischer Straße wieder in ihr saniertes Schulhaus zurückzieht.

 

Daher sucht der Verein für die Offene Ganztagsschule ein Grundstück auf dem ein Gebäude errichtet werden kann. Geplant wird derzeit mit drei Gruppen. Das abstrakte Raumprogramm ist hierfür erstellt. Der Bedarf ist somit grundsätzlich durch die Regierung von Oberfranken anerkannt. Das neue Gebäude sollte möglichst nah im räumlichen Zusammenhang zum Schulgebäude stehen. Außenflächen für Spielmöglichkeiten wären ebenfalls erforderlich.

 

Mit der Regierung von Oberfranken wird abgestimmt, ob auch die Nutzung der Räume durch die Jahrgangsstufen 1 und 2 im Rahmen eines offenen Lernkonzeptes genehmigungsfähig ist. Das abstrakte Raumprogramm müsste entsprechend angepasst werden. Hierzu fehlt eine abschließende Aussage der Regierung von Oberfranken.

 

Ein Grundstück in Eigentum der Stadt Neustadt b. Coburg befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Schulgelände. Die Stadt Neustadt b. Coburg wurde von Seiten des Vereins offiziell angefragt, ob Bereitschaft besteht, das Grundstück für den Bau des Offenen Ganztagsgebäudes zur Verfügung zu stellen. Sollte diese der Fall sein, wurde gebeten, die Konditionen hierfür mitzuteilen.

 

Der Landkreis Coburg wäre an der Finanzierung sowohl des Grundstückserwerbs als auch an den Planungskosten und den Kosten zur Errichtung des Gebäudes finanziell beteiligt. Die Kostenteilung beläuft sich auf 40 % Freistaat Bayern, 40 % Landkreis Coburg (auf diesen Anteil ist FAG-Förderung möglich) und 20 % Verein (diese Kosten trägt ebenfalls der Landkreis – eine FAG-Förderung ist hier nicht möglich).

 

Derzeit können noch keine Aussagen zu Kosten zum Grundstückserwerb oder zur Errichtung des Gebäudes getroffen werden. Der Landkreis Coburg soll aber rechtzeitig über die Planungen des Vereins informiert werden und wird gebeten grundsätzlich den Bedarf und damit die Finanzierungsbeteiligung an der Errichtung eines Offenen Ganztagsgebäudes und in diesem Zusammenhang am Erwerb eines Grundstückes anzuerkennen.

 

Sobald erste Aussagen der Stadt Neustadt b. Coburg zur Grundstücksnutzung sowie erste Kostenschätzungen zur Errichtung des Gebäudes vorliegen, wird der Verein den Landkreis weiter informieren und Umsetzungsbeschlüsse anstreben.