Beschluss:
- Die Notwendigkeit der Errichtung eines Ganztagsgebäudes für das private Förderzentrum Glockenbergschule wird grundsätzlich anerkannt.
- Der Landkreis beteiligt sich zunächst an den Planungskosten bis Leistungsphase 3 auf der Grundlage des durch die Regierung von Oberfranken genehmigten abstrakten Raumprogramms. Danach ist eine Kostenberechnung vorzulegen. Über die Ermächtigung des Landrats zur Zustimmung der Umsetzung der Maßnahme im Vorstand des Trägervereins der Schule und damit die weitere finanzielle Beteiligung des Landkreises auf der Grundlage des Kostenteilungsvertrags wird nach Vorlage der Kostenberechnung entschieden.
- Über die Ermächtigung des Landrats zur Zustimmung des Erwerbs eines Grundstücks für den Bau einer Offenen Ganztagsschule für das private Förderzentrum Glockenbergschule, Neustadt b. Coburg wird entschieden, sobald die Verhandlungen mit der Stadt Neustadt b. Coburg abgeschlossen sind und ein Kaufpreis vorliegt.
Sachverhalt:
Der
Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e. V. ist Träger des
privaten Förderzentrums Glockenbergschule in Neustadt b. Coburg.
Er hat
den Landkreis mit Schreiben vom 03.03.2022 offiziell über erste Planungen zur
Errichtung eines Gebäudes für die Ganztagsschule des privaten Förderzentrums
unterrichtet.
Die
beiden offenen Ganztagsgruppen arbeiten in Kooperation mit der offenen
Ganztagsschule „Schule an der Heubischer Straße“ und sind derzeit im
Familienzentrum in Neustadt b. Coburg untergebracht. Im Zuge des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung stehen die Räume an der Schule in der
Heubischer Straße für die Ganztagsgruppen des Förderzentrums nicht mehr zur
Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass bis Schuljahresende 2022/23 eine neue
räumliche Unterbringung gefunden sein muss, da zu diesem Zeitpunkt die Schule
an der Heubischer Straße wieder in ihr saniertes Schulhaus zurückzieht.
Daher
sucht der Verein für die Offene Ganztagsschule ein Grundstück auf dem ein
Gebäude errichtet werden kann. Geplant wird derzeit mit drei Gruppen. Das
abstrakte Raumprogramm ist hierfür erstellt. Der Bedarf ist somit grundsätzlich
durch die Regierung von Oberfranken anerkannt. Das neue Gebäude sollte
möglichst nah im räumlichen Zusammenhang zum Schulgebäude stehen. Außenflächen
für Spielmöglichkeiten wären ebenfalls erforderlich.
Mit
der Regierung von Oberfranken wird abgestimmt, ob auch die Nutzung der Räume
durch die Jahrgangsstufen 1 und 2 im Rahmen eines offenen Lernkonzeptes
genehmigungsfähig ist. Das abstrakte Raumprogramm müsste entsprechend angepasst
werden. Hierzu fehlt eine abschließende Aussage der Regierung von Oberfranken.
Ein
Grundstück in Eigentum der Stadt Neustadt b. Coburg befindet sich in
unmittelbarer Nähe zum Schulgelände. Die Stadt Neustadt b. Coburg wurde von
Seiten des Vereins offiziell angefragt, ob Bereitschaft besteht, das Grundstück
für den Bau des Offenen Ganztagsgebäudes zur Verfügung zu stellen. Sollte diese
der Fall sein, wurde gebeten, die Konditionen hierfür mitzuteilen.
Der
Landkreis Coburg wäre an der Finanzierung sowohl des Grundstückserwerbs als
auch an den Planungskosten und den Kosten zur Errichtung des Gebäudes
finanziell beteiligt. Die Kostenteilung beläuft sich auf 40 % Freistaat Bayern,
40 % Landkreis Coburg (auf diesen Anteil ist FAG-Förderung möglich) und 20 %
Verein (diese Kosten trägt ebenfalls der Landkreis – eine FAG-Förderung ist
hier nicht möglich).
Derzeit
können noch keine Aussagen zu Kosten zum Grundstückserwerb oder zur Errichtung
des Gebäudes getroffen werden. Der Landkreis Coburg soll aber rechtzeitig über
die Planungen des Vereins informiert werden und wird gebeten grundsätzlich den
Bedarf und damit die Finanzierungsbeteiligung an der Errichtung eines Offenen
Ganztagsgebäudes und in diesem Zusammenhang am Erwerb eines Grundstückes
anzuerkennen.
Sobald
erste Aussagen der Stadt Neustadt b. Coburg zur Grundstücksnutzung sowie erste
Kostenschätzungen zur Errichtung des Gebäudes vorliegen, wird der Verein den
Landkreis weiter informieren und Umsetzungsbeschlüsse anstreben.