Sachverhalt:

 

Ukrainischen Flüchtlingskindern im schulpflichtigen Alter soll das Ankommen in den Bildungssystemen in Bayern in sog. pädagogischen Willkommensgruppen erleichtert werden. Sie stellen eine der möglichen Beschulungsformen dar.

 

Grundsätzlich beginnt nach Art 35 BayEUG die Schulpflicht in Bayern für Kinder und Jugendliche aus Kriegsgebieten drei Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland. Ihnen soll jedoch so schnell wie möglich mit einer freiwilligen Entscheidung zur dann verbindlichen Teilnahme ein Bildungsangebot gemacht werden.

 

Für die Organisation der pädagogischen Willkommensgruppe und die Zuordnung der Kinder und Jugendlichen wurde eine Steuerungsgruppe unter Leitung des Staatlichen Schulamts gegründet.

 

In der Sitzung wird über die möglichen Bildungswege und die Entwicklungen der schulischen Bildungsangebote für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen in der Region berichtet.