Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Caritasverband Coburg Stadt und Landkreis e.V. abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Im März 2015 wurde dem Caritasverband Coburg die Erlaubnis einer sog. Vereinsvormundschaft durch das Bayerische Landesjugendamt erteilt. Ausgelöst wurde dies durch den damaligen Zustrom an Flüchtlingen vor allem aus Afghanistan, Syrien, dem Irak, Pakistan und einigen afrikanischen Ländern. Hintergrund war, dass die fachliche Expertise des Caritasverbandes in Migrationsfragen auch im Führen von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) wirksam werden sollte.

 

Während 2015/2016 zeitweise über 100 UMA im Landkreis lebten, war die Zahl in den Folgejahren deutlich rückläufig. Aktuell sind noch 8 UMA in der Zuständigkeit des Landkreises Coburg angesiedelt, von denen aber nur noch einer auch im Landkreis lebt. Alle anderen sind auf Wohngruppen in Oberfranken verteilt.

Da gesetzlich vorgegeben ist, dass die Vormundschaft am Wohnsitz des Minderjährigen geführt werden soll, übernimmt die Caritas nur die Vormundschaften für die in der Wohngruppe in der Stadt Coburg lebende UMA.

 

Eine neue aktuelle Brisanz hat das Thema unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durch den Krieg gegen die Ukraine erhalten. Z.Zt. können die Auswirkungen noch nicht eingeschätzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass es nicht -wie 2015/2016- überwiegend männliche Minderjährige im Alter von 15-18 Jahren sein werden.

 

UMA werden nach der vorläufigen Inobhutname durch das Jugendamt am Erstaufnahmeort bundesweit nach Königsteiner Schlüssel verteilt. Von der Verteilung ausgenommen sind Minderjährige, bei denen wichtige Gründe dagegenstehen. Diese können dann vor Ort bleiben und werden auf die Aufnahmequote angerechnet.

Damit muss der Landkreis Coburg auch künftig sowohl Neuzuweisung aus der bundesweiten Verteilung als auch die UMAS versorgen, die im Landkreis Coburg vorläufig in Obhut genommen werden und die nicht verteilt werden.

 

Das spricht aktuell für steigende Fallzahlen auch bei den Vormundschaften, zumal aufgrund der aktuellen Entwicklung für die Aufnahme ukrainischer UMAs

-       15 Landkreis-Pflegefamilien zur Aufnahme bereit und

-       ein Übernachtungshaus im Landkreis für die vorübergehende Versorgung zur Verfügung steht.

 

Die Kosten für Vormundschaften durch einen Vormundschaftsverein werden im Wesentlichen von der Justiz getragen. Auf der Grundlage einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Caritasverband Coburg Stadt und Landkreis bezuschusst der Landkreis Coburg diese Aufgabenwahrnehmung mit einer monatlichen Fallpauschale in Höhe von 89 € je UMA-Vormundschaft, die vom überörtlichen Träger erstattet werden.  

 

Die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für die Übernahme von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der Caritas steht für 2022 zur Fortschreibung an (Anlage 1).