Beschluss:
Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die
vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem
Caritasverband Coburg Stadt und Landkreis e.V. abzuschließen. Die Vereinbarung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Im März 2015 wurde dem Caritasverband Coburg die Erlaubnis einer sog.
Vereinsvormundschaft durch das Bayerische Landesjugendamt erteilt. Ausgelöst
wurde dies durch den damaligen Zustrom an Flüchtlingen vor allem aus
Afghanistan, Syrien, dem Irak, Pakistan und einigen afrikanischen Ländern.
Hintergrund war, dass die fachliche Expertise des Caritasverbandes in
Migrationsfragen auch im Führen von Vormundschaften für unbegleitete
minderjährige Ausländer (UMA) wirksam werden sollte.
Während 2015/2016 zeitweise über 100 UMA im Landkreis lebten, war die
Zahl in den Folgejahren deutlich rückläufig. Aktuell sind noch 8 UMA in der
Zuständigkeit des Landkreises Coburg angesiedelt, von denen aber nur noch einer
auch im Landkreis lebt. Alle anderen sind auf Wohngruppen in Oberfranken
verteilt.
Da gesetzlich vorgegeben ist, dass die Vormundschaft am Wohnsitz des
Minderjährigen geführt werden soll, übernimmt die Caritas nur die
Vormundschaften für die in der Wohngruppe in der Stadt Coburg lebende UMA.
Eine neue aktuelle Brisanz hat das Thema unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge durch den Krieg gegen die Ukraine erhalten. Z.Zt. können die Auswirkungen
noch nicht eingeschätzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass es nicht
-wie 2015/2016- überwiegend männliche Minderjährige im Alter von 15-18 Jahren
sein werden.
UMA werden nach der vorläufigen Inobhutname durch das Jugendamt am
Erstaufnahmeort bundesweit nach Königsteiner Schlüssel verteilt. Von der
Verteilung ausgenommen sind Minderjährige, bei denen wichtige Gründe
dagegenstehen. Diese können dann vor Ort bleiben und werden auf die
Aufnahmequote angerechnet.
Damit muss der Landkreis Coburg auch künftig sowohl Neuzuweisung aus der
bundesweiten Verteilung als auch die UMAS versorgen, die im Landkreis Coburg
vorläufig in Obhut genommen werden und die nicht verteilt werden.
Das spricht aktuell für steigende Fallzahlen auch bei den Vormundschaften,
zumal aufgrund der aktuellen Entwicklung für die Aufnahme ukrainischer UMAs
-
15
Landkreis-Pflegefamilien zur Aufnahme bereit und
-
ein
Übernachtungshaus im Landkreis für die vorübergehende Versorgung zur Verfügung
steht.
Die Kosten für Vormundschaften durch einen Vormundschaftsverein werden
im Wesentlichen von der Justiz getragen. Auf der Grundlage einer Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Caritasverband Coburg
Stadt und Landkreis bezuschusst der Landkreis Coburg diese Aufgabenwahrnehmung
mit einer monatlichen Fallpauschale in Höhe von 89 € je UMA-Vormundschaft, die
vom überörtlichen Träger erstattet werden.
Die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für die
Übernahme von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit
der Caritas steht für 2022 zur Fortschreibung an (Anlage 1).