Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Erziehungs- und Familienberatung im
Landkreis Coburg mit dem Diakonischen Werk Coburg für das Jahr 2022
abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Der Informationsdienst „KomDat Jugendhilfe –Kommentierte Daten der Jugendhilfe“
der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) hat im
Dezember 2021 u.a. die Daten der Erziehungsberatung in Deutschland 2020
veröffentlicht. Deutschlandweit ist im Coronajahr 2020 ein deutlicher Rückgang
um 14% auszumachen. Mit 280.300 neu begonnen Beratungen ist seit Beginn der
Zeitreihe im Jahr 2008 damit ein Tiefststand erreicht. Die umfangreichen
Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen im ersten Lockdown-Zeitraum verhinderten im
erheblichen Maße die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. Dafür wurden
verstärkt telefonische und später auch Beratung über Video angeboten. Diese Zahlen flossen allerdings nicht in
statistischen Erhebungen mit ein.
Während die quantitative Inanspruchnahme grundsätzlich auch in der
Erziehungsberatung in Stadt und Landkreis Coburg zu beobachten war, trifft das
auf die Nutzung von telefonischer der Videoberatung nicht zu. Beides wurde nur
selten nachgefragt. Stattdessen etablierten sich Beratungsspaziergänge.
Da vor Ort die Datenauswertungen schneller verwertbar sind, liegen
bereits erste Zahlen aus 2021, dem 2. Coronajahr,vor. Und erfreulicherweise ist
hier wieder einen Anstieg zu konstatieren. Die Beratungszahlen von 578 im Jahr
2020 stiegen auf 595 Fälle in 2021. Ein höheres Fallvolumen scheiterte nicht an
fehlenden Anfragen, sondern tatsächlich an nicht besetzten Stellen.
Viele Termine während der Pandemie werden von den Berater:innen als
„Feuerwehreinsätze“ beschrieben. Entsprechend hat sich der Hauptgrund,
Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen von der „Trennung und Scheidung“ zu
„Belastungen in der Familie“ entwickelt.
Eine differenzierte, statistische Auswertung von 2020 ist im
Jahresbericht der Beratungsstelle in Anlage 1 zu finden.
Zur Beschlussfassung steht die Fortschreibung der Leistungs-, Entgelt-
und Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2022 (Anlage 2) an. Entsprechende
Haushaltsmittel sind -unter Berücksichtigung der Rückforderung wegen der nicht
unerheblichen personellen Vakanzen in der Erziehungsberatung vor Ort-
eingeplant.