Beschluss:
Der Fachbereich
Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die Leistungsvereinbarung-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2022 über die staatlich
anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit dem Diakonischen Werk
Coburg e.V. abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Seit 1981 bietet
das Diakonische Werk Coburg Schwangerschaftsberatung an.
Das Einzugsgebiet
erstreckt sich auf die Landkreise Kronach, Lichtenfels, Coburg und der Stadt
Coburg.
„Ich bin schwanger!“ –
dieses Wissen kann Glück, Freude und Hoffnung, aber auch Sorge, Angst oder
Unsicherheit hervorrufen. In einer schwierigen Lebenssituation hilft es, mit
erfahrenen Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartnern zu reden. Schwangere
Frauen haben Anspruch auf umfassende Beratung in allen Fragen, die ihre
Schwangerschaft betreffen. Jede Frau soll sich für ein Kind entscheiden können.
Mit diesem Ziel fördert
der Freistaat Bayern ein dichtes Netz von Angeboten für Schwangere. Es dient
dazu, werdende Mütter und Väter zu unterstützen und zu ermutigen. Vor allem
dann, wenn eine Schwangerschaft die Frau oder das Paar in Konflikte stürzt. Die
128 staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind ein
wichtiger Teil dieses Netzes. Ihre Aufgabe ist es, Schwangeren und ihren
Partnern Rat und praktische Hilfen anzubieten.[1]
Die
Beratungsaufgaben umfassen alle denkbaren Fragestellungen rund um das Thema
Verhütung, Schwangerschaft und Geburt -rechtlich, finanziell, psychosozial- und
enden erst mit dem 3. Lebensjahr eines Kindes. In dieses Spektrum gehören auch
die Themen Beratung und Begleitung bei Schwangerschaftsabbruch, Fehl- und
Totgeburt.
Die Rechtsgrundlage findet sich im Gesetz zur
Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten; auf die Beratung
besteht ein Rechtsanspruch. In Anlage 1 ist die Informationsbroschüre des
Bayerischen Staatsministeriums
für Familie, Arbeit und Soziales beigefügt.
In Stadt und Landkreis Coburg bieten
das Gesundheitsamt und das Diakonische Werk Schwangerenberatung an. Während
erstere eine staatliche Stelle ist, wird die in Trägerschaft des Diakonischen
Werks öffentlich gefördert:
„Für
anerkannte Beratungsstellen mit festgelegtem Einzugsbereich, welche die
Voraussetzungen der Art. und 1617 erfüllen, betragen die Zuschüsse des
Staates 50 v.H. und die Zuschüsse der beteiligten Landkreise und
kreisfreien Gemeinden 30 v.H. der zuschussfähigen Gesamtkosten. 2Die
Aufteilung des kommunalen Finanzierungsanteils erfolgt unter den
beteiligten Landkreisen und kreisfreien Gemeinden im Einzugsbereich
entsprechend dem Einwohnerschlüssel.“
(Art. 18, Abs.1 BaySchwBerG)
Diesen Förderanspruch realisiert der Landkreis Coburg in der gesetzlich
vorgeschriebenen Höhe über eine Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung, die jährlich fortgeschrieben wird und die
für 2022 zur Fortschreibung ansteht.
Der Zuschuss in Höhe von 36.500 € ist im Haushalt eingeplant.
Frau Heinze-Zelger,
Leiterin der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Diakonischen Werks,
berichtet in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie über ihre
Tätigkeit, sowie Entwicklungen und Erkenntnisse während der Corona-Pandemie.
In Anlage 2 ist der
Jahresbericht 2020 zu finden; der aus 2021 liegt noch nicht vor.
Die Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für 2022 ist der Anlage 3 zu
entnehmen.
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: