Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die Leistungsvereinbarung-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2022 über die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V. abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Seit 1981 bietet das Diakonische Werk Coburg Schwangerschaftsberatung an.

Das Einzugsgebiet erstreckt sich auf die Landkreise Kronach, Lichtenfels, Coburg und der Stadt Coburg.

 

„Ich bin schwanger!“ – dieses Wissen kann Glück, Freude und Hoffnung, aber auch Sorge, Angst oder Unsicherheit hervorrufen. In einer schwierigen Lebenssituation hilft es, mit erfahrenen Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartnern zu reden. Schwangere Frauen haben Anspruch auf umfassende Beratung in allen Fragen, die ihre Schwangerschaft betreffen. Jede Frau soll sich für ein Kind entscheiden können.

Mit diesem Ziel fördert der Freistaat Bayern ein dichtes Netz von Angeboten für Schwangere. Es dient dazu, werdende Mütter und Väter zu unterstützen und zu ermutigen. Vor allem dann, wenn eine Schwangerschaft die Frau oder das Paar in Konflikte stürzt. Die 128 staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind ein wichtiger Teil dieses Netzes. Ihre Aufgabe ist es, Schwangeren und ihren Partnern Rat und praktische Hilfen anzubieten.[1]

 

Die Beratungsaufgaben umfassen alle denkbaren Fragestellungen rund um das Thema Verhütung, Schwangerschaft und Geburt -rechtlich, finanziell, psychosozial- und enden erst mit dem 3. Lebensjahr eines Kindes. In dieses Spektrum gehören auch die Themen Beratung und Begleitung bei Schwangerschaftsabbruch, Fehl- und Totgeburt.

Die Rechtsgrundlage findet sich im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten; auf die Beratung besteht ein Rechtsanspruch. In Anlage 1 ist die Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales beigefügt.

In Stadt und Landkreis Coburg bieten das Gesundheitsamt und das Diakonische Werk Schwangerenberatung an. Während erstere eine staatliche Stelle ist, wird die in Trägerschaft des Diakonischen Werks öffentlich gefördert:

„Für anerkannte Beratungsstellen mit festgelegtem Einzugsbereich, welche die Voraussetzungen der Art. und 1617 erfüllen, betragen die Zuschüsse des Staates 50 v.H. und die Zuschüsse der beteiligten Landkreise und kreisfreien Gemeinden 30 v.H. der zuschussfähigen Gesamtkosten. 2Die Aufteilung des kommunalen Finanzierungsanteils erfolgt unter den beteiligten Landkreisen und kreisfreien Gemeinden im Einzugsbereich entsprechend dem Einwohnerschlüssel.
(Art. 18, Abs.1 BaySchwBerG)

 

 
 



Diesen Förderanspruch realisiert der Landkreis Coburg in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe über eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung, die jährlich fortgeschrieben wird und die für 2022 zur Fortschreibung ansteht.

Der Zuschuss in Höhe von 36.500 € ist im Haushalt eingeplant.

 

Frau Heinze-Zelger, Leiterin der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Diakonischen Werks, berichtet in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie über ihre Tätigkeit, sowie Entwicklungen und Erkenntnisse während der Corona-Pandemie.

In Anlage 2 ist der Jahresbericht 2020 zu finden; der aus 2021 liegt noch nicht vor.

Die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für 2022 ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: