Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Das Gremium stimmt dem Antrag zu.

 

In den Aufsichtsrat der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH soll zusätzlich je ein beratendes Mitglied aus den Verwaltungen von Stadt und Landkreis Coburg berufen werden.

 

Der Landrat oder sein Stellvertreter wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung die hierzu notwendige Gesellschaftssatzungsänderung zum Beschluss zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

Mit oben genannten Antrag wird die Änderung der Gesellschaftssatzung der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH beantragt. Die Begründung kann aus dem Antrag entnommen werden.

 

Die als Aufsichtsräte der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH entsendeten Kreisräte stellen folgenden Antrag:

 

    ln den Aufsichtsrat der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH soll zusätzlich je ein beratendes Mitglied aus den Verwaltungen von Stadt und Landkreis Coburg berufen werden.

 

    Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung die hierzu notwendige      Gesellschaftssatzungsänderung zum Beschluss zu stellen:

 

§ 7 Aufsichtsrat ist künftig wie folgt zu fassen:

 

(1) Der Aufsichtsrat besteht aus acht stimmberechtigten und zwei beratenden Mitgliedern:

 

a) dem Landrat des Landkreises Coburg als geborenes Mitglied; dieser führt den

Vorsitz;

 

b) dem Oberbürgermeister der Stadt Coburg als geborenes Mitglied; dieser ist der

Stellvertreter des Vorsitzenden;

 

c) drei Mitgliedern aus dem Kreistag des Landkreises Coburg, welche der Kreistag entsendet;

 

d) drei Mitgliedern aus dem Stadtrat der Stadt Coburg, welche der Stadtrat entsendet.

 

e) je einem beratenden Mitglied der Kreis- und der Stadtverwaltung. Diese werden vom jeweiligen Gesellschafter benannt.

 

(2) Die Amtszeit der Mitglieder nach Ziffer 1 richtet sich nach den Amtsperioden des Kreistages des Landkreises Coburg und des Stadtrates der Stadt Coburg. Wiederentsendung ist zulässig. Die Aufsichtsratsmitglieder bleiben bis zur Neubestimmung bzw. Neuwahl im Amt.