Beschluss:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt.
Die Haushaltssatzung 2022 wird zum Bestandteil
dieses Beschlusses erklärt.
Sachverhalt:
Nach Art. 57 LKrO hat
der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese
Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und
Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und Umlagesatz
der Kreisumlage.
1)
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2022 liegt bei 88.714.000 € (Vorjahr: Ansatz 83.264.700
€, voraussichtliches Ergebnis rd. 85.452.000 €). Die Umlagekraft ist im
Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2022 um weitere 5,2 Millionen €
gestiegen. Aufgrund der soliden Haushaltslage des Landkreises Coburg kann der
Kreisumlagenhebesatz bei 40,0 v.H. belassen werden. Die Bezirksumlage bleibt
konstant bei 17,5 v.H.
2)
Vermögenshaushalt
Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2022 liegt bei 19.485.500 € (Vorjahr: Ansatz
14.848.000 €, voraussichtliches Ergebnis rd. 13.468.000 €). Dabei sind im
Detail folgende Ausgaben für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen:
Hochbaumaßnahmen: 6.288.500 € (Vorjahr 1.385.000 €)
Tiefbaumaßnahmen: 3.820.000 € (Vorjahr 4.190.000 €)
Summe: 10.108.500 € (Vorjahr 5.575.000 €)
Schwerpunkte der Baumaßnahmen sind in diesem
Jahr die Sanierung des Beta-Baus am Arnold-Gymnasium in Neustadt b. Coburg
sowie der Ausbau der Kreisstraße CO 17 zwischen Kleinwalbur - Meeder.
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen werden in Höhe von 700.000 € veranschlagt. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.040.000 € festgesetzt
(Vorjahr 3.400.000 €).
Die übrigen
Bestandteile der Haushaltssatzung 2022 bleiben gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Aus der Beratung: