Beschlussempfehlung:
Beschlussempfehlung an den Kreistag:
Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2021 - 2025 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2021 – 2025.
Sachverhalt:
Letztmals am
25.02.2021 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm für die Jahre 2020 – 2024
beschlossen.
Den
gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde dieses letzte Programm
überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen oder Abweichungen zur
früheren Planung sind:
a)
Wegfall des
Finanzplanungsjahres 2020 und Neuerfassung des Jahres 2025
b)
Wegfall oder
Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen
c)
Verschiebung von
Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre
d)
neue Erkenntnisse
über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten
Planungsunterlagen
etc.)
Mit Ausnahme
der Zuschüsse ist über die Finanzierung der einzelnen Vorhaben im
Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch außer Zweifel, dass sie
im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt, der Leistungsfähigkeit des Landkreises
(und seiner Städte und Gemeinden) sowie auch unter dem Gesichtspunkt des
Einsatzes von Fremdmitteln gesehen werden muss (s. auch Finanzplan).
Aus der Beratung:
Kreisrat Marco Steiner bittet um Fortschreibung der bereits angelegten Excel-Tabelle zu den geplanten Kosten bezüglich des Klinikum-Neubaus. Dies wird von der Verwaltung zugesagt.