Beschlussempfehlung:

Beschlussempfehlung an den Kreistag:

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung 2022 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 

 


Sachverhalt:

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

1)       Verwaltungshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2022 liegt bei 88.580.000 € (Vorjahr: Ansatz 83.264.700 €, voraussichtliches Ergebnis rd. 85.452.000 €). Die Umlagekraft ist im Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2022 um weitere 5,2 Millionen € gestiegen. Aufgrund der soliden Haushaltslage des Landkreises Coburg kann der Kreisumlagenhebesatz bei 40,0 v.H. belassen werden. Die Bezirksumlage bleibt konstant bei 17,5 v.H.

 

2)       Vermögenshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2022 liegt bei 19.348.500 € (Vorjahr: Ansatz 14.848.000 €, voraussichtliches Ergebnis rd. 13.468.000 €). Dabei sind im Detail folgende Ausgaben für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen:

 

Hochbaumaßnahmen: 6.288.500 €     (Vorjahr   1.385.000 €)

Tiefbaumaßnahmen:   3.855.000 €     (Vorjahr   4.190.000 €)

Summe:                 10.143.500 €     (Vorjahr   5.575.000 €)

 

Schwerpunkte der Baumaßnahmen sind in diesem Jahr die Sanierung des Beta-Baus am Arnold-Gymnasium in Neustadt b. Coburg sowie der Ausbau der Kreisstraße CO 17 zwischen Kleinwalbur - Meeder.

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in Höhe von 700.000 € veranschlagt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.040.000 € festgesetzt (Vorjahr 3.400.000 €).

 

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2022 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.