Sachverhalt:

 

Analog Art. 24 Abs. 4 Satz 1 LKrO sind die neu vom Kreistag gewählten „sonstigen stimmberechtigten Mitglieder“ des Ausschusses für Jugend und Familie feierlich zu vereidigen.

Die Eidesformel lautet wie folgt:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ abgeleistet werden.

Über die Vereidigung wird eine Niederschrift gefertigt, die von dem vereidigten Mitglied und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

Folgendes sonstiges stimmberechtigtes Mitglied ist zu vereidigen:

Markus Friedrich (Nachfolger von Franz K. Schön)