Sachverhalt:
Jugendhilfe EP 4 |
umA (UA 4559) |
Jugendhilfe EP
3+5 |
Grundsicherung
(UA 4822) |
|
Einnahmen |
1.479.410 € |
283.000 € |
|
|
Ausgaben |
7.988.720 € |
295.000 € |
23.000 € |
112.000 € |
Zuschussbedarf |
6.509.310 € |
12.000 € |
23.000 € |
112.000 € |
… wobei die
Ausgaben für die Kinderbetreuung im Rahmen der Grundsicherung keine
Jugendhilfeausgaben sind, sondern eine Leistung des SGB II, die hier
informatorisch mit aufgenommen ist.
Der Zuschussbedarf 2022 liegt damit um 176.000 € (=2,7 %) über den
Planansätzen für 2022. Die Entwicklung ist dennoch stabil, da dieser Steigerung
nicht einem Zuwachs in Fallzahlen oder kostenintensiven Hilfen, sondern
-
den tariflichen und Unterhaltsanpassungen bei den
Honoraren, Zuschüssen, in der Vollzeitpflege,.
-
dem Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen und
-
der seit September 2021 wirksam gewordenen neuen
Verpflichtung, auch die Fahrtkosten für die Einzelbeförderung von Schüler:innen
der Stütz- und Förderklassen zu übernehmen
geschuldet ist.
In der
Haushaltssystematik wurden umfangreiche Anpassungen in Vorbereitung zur
Umsatzsteuerpflicht ab 2023 und sachgerechte Neuzuordnungen vorgenommen.
Zum Haushalt und
seinen Erläuterungen im Einzelnen:
Verwaltungshaushalt
Jugendarbeit
und Jugendschutz
UA 4511
bis 4515, 4600 und 4601
Wie in vielen
Bereichen setzte sich in der Kinder- und Jugendarbeit 2021 fort, was auch schon
2020 prägend war: pandemiebedingte Beschränkungen und Schließungen.
Einerseits sind
alle Beteiligten inzwischen über das Auf und Ab an Inzidenzen und die daraus
entstehenden Folgen wie z.B. dass ein Großteil der Kinder- und Jugendarbeit
aktuell der 2 G Regel unterworfen ist, obwohl Kinder und Jugendliche gar nicht
allein entscheiden dürfen, ob sie geimpft werden oder nicht, höchst frustriert.
Andererseits
werden Angebote mit Abstandsregeln, draußen, digital inzwischen auch
routinierter entwickelt. Alle (nicht nur in der Jugendarbeit, aber eben auch)
sehnen sich nach Normalität, aber es wird wesentlich unaufgeregter auf sich
verändernde Situationen reagiert.
Finanziell
bemerkbar macht sich dieser Verlauf vor allem im Verleih der Jugendbusse und in
den Buchungen im Kreisjugendheim Weinberg. Letzteres befindet sich in der
Betriebsträgerschaft des Kreisjugendrings und ist Gegenstand einer gesonderten
Vorlage. Bei ersterem ist es trotzdem gelungen, dass die Einnahmen in der
Kommunalen Jugendarbeit auch 2021 über den Ausgaben liegen.
Die Planansätze
aus 2021 werden für 2022 fortgeschrieben.
Jugendsozialarbeit
an Schulen (JaS)
UA 4521
2021 wurde eine
flächendeckende Versorgung mit sozialpädagogischen Fachkräften an allen Grund,
Mittel- und Realschulen und den Förderzentren Heinrich-Schaumberger- und
Glockenbergschule erreicht. Soweit keine Schulsozialpädagog:innen in
Verantwortung des Kultusministeriums an Schulen eingesetzt waren, wurden im
Zuge des „Aufholen nach Corona“ an allen Schulen Jugendsozialarbeiter:innen
eingesetzt.
Im
Jugendhilfehaushalt wird das nur dann
wirksam, wenn Zuschüsse an freie Träger oder die Stadt Coburg fließen. 2021
startete EJOTT mit den JaS-Stellen in Ebersdorf und Sonnefeld und der Landkreis
bezuschusste anteilig die JaS-Stellen an der Berufsschule I in Trägerschaft der
Stadt Coburg.
Der finanzielle
Mehraufwand für 2022 im Vergleich zu den Planansätzen 2021 liegt bei ca. 48.000
€.
Förderung
der Erziehung in der Familie
UA
4530 bis 4532
Die „digitale“ Familienbildung
bildete auch 2021 einen Schwerpunkt. Daneben wurden kreative andere Formen
umgesetzt. Wenn die Witterung es zuließ, wurde z.B. der Elterntalk zu
Erziehungsthemen eben nicht im Wohnzimmer einer Familie, sondern auf dem
Spielplatz durchgeführt. Die Aktion Jugendschutz honorierte diese Flexibilität
und die weitere Umsetzung digitaler Talks mit einem höheren Förderbetrag für
die Moderatorinnen.
Bei der
FamilienCard ist in Vorbereitung, die Karte künftig für das Smartphone
anzubieten. Die (dafür zweckgebundenen) Sponsorengelder konnten nur teilweise
2021 verausgabt werden. Da eine neue Haushaltsstelle (UA 4532) dafür
eingerichtet wurde, konnte der „Übertrag“ dieser Restmittel nicht als
Haushaltsrest erfolgen. Die geplanten Ausgaben sind deshalb einmalig um den
Betrag der Restmittel in Höhe von etwas mehr als 4.600 € angehoben worden.
In den Frühen
Hilfen fließen 2021 und 2022 zusätzliche Mittel für das „Aufholen nach Corona“
in den Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren. Hier stehen den Einnahmen
immer gleich hohe Ausgaben gegenüber.
Diese drei
Bereiche werden ab 2022 im Haushalt getrennt verbucht. Finanzielle Änderungen
sind nicht vorgesehen. Der Zuschussbedarf für die Förderung der Erziehung in
der Familie liegt auch für 2022 unverändert bei 30.000 €.
Kinderbetreuung
UA
4541 und 4542 (korrelierend mit UA 4822)
Die Zahlen, in
denen Eltern mangels wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit die Kosten für die
Kinderbetreuung über die Jugendhilfe in Anspruch nehmen müssen, sind in einem
Zeitreihenvergleich der letzten 7 Jahre deutlich gesunken.
Während 2015 noch
mehr als 700 Kinder von dieser Unterstützungsleistung profitiert haben, sind
die 2021 (hochgerechnet) 200 Kinder weniger.
Finanziell bildet
sich das aber nicht immer ab. Je mehr Großtagespflegeplätze da sind, desto
höher sind die Aufwendungen des Landkreises, was 2020 statt zu sinkenden zu
höheren Ausgaben geführt hat. Durch die Umwandlung dieser Plätze in Mini-Kitas
hat sich das inzwischen wieder nivelliert. Für 2022 ist ein Nettoaufwand von
ca. 230.000 € kalkuliert.
Hilfe
und Unterstützung
Bei
Erziehungsproblemen, Unterstützungsbedarf in der Verselbständigung und für
seelisch behinderte junge Menschen ist die Jugendhilfe mit ambulanten,
teilstationären und stationären Leistungen gefragt, auf die die Familien und
die jungen Menschen einen Rechtsanspruch haben.
Die Leistungen
werden von freien Trägern der Jugendhilfe, von in eigener Praxis tätigen Selbständigen
oder von Honorarkräften erbracht.
Im Haushalt finden sich diese Aufwendungen in den UA 4534 bis 4567 und 4620,
4640, 4650 und 4660 wieder.
Im Folgenden
werden die wesentlichen Entwicklungen beschrieben:
Ambulante flexible
Hilfen
UA
4553, 4561, 4564 sowie die Gr. 7606 der UA 4556, 4562, 4566 und 4567
Bei den ambulanten
Hilfen macht sich die Pandemie deutlichst –und nicht unbedingt positiv-
bemerkbar. In zahlreichen Familien ist seit Beginn der Pandemie eine
aufsuchende ambulante Hilfe nicht oder nur zeitverzögert zu installieren.
Gerade mit den Kontaktbeschränkungen im Hinterkopf versucht manche Familie
Erziehungsprobleme allein hinzubekommen, auch, wenn die fachliche Einschätzung
eine andere ist. In den beiden Pandemiejahren sind fast ¼ weniger junge
Menschen ambulant unterstützt worden. Eine frühzeitige Intervention ist nicht
zu erzwingen, sodass zu befürchten ist, dass sich dieser Trend zeitversetzt
negativ auswirken wird.
In der Hoffnung,
2022 normaleren Zeiten entgegen zu blicken, ist beabsichtigt, diesen Trend zu
stoppen und umzukehren. Passgenaue ambulante Hilfen haben immer noch teuren
stationären Hilfebedarf verhindern oder reduzieren können.
Finanziell machen
sich die Tarifanpassungen in den Fachleistungsstunden bemerkbar. Für 2022 sind
in allen Haushaltsstellen für ambulante Leistungen Ausgaben in Höhe von ca.
770.000 € geplant.
Stationäre Hilfen
UA
4534, 4557, 4560, 4563
Trotz zahlreicher
Fallübernahmen von anderen Jugendämtern konnten die Fallzahlen in den
stationären Hilfen gehalten werden. Die Mehrausgaben 2021 sind ausschließlich
den rückwirkenden Erstattungen bei Fallübernahme geschuldet, sodass 2022 wieder
wie in den Vorjahren mit ca. 2,8 Mio. € Nettoausgaben kalkuliert wird.
Beispiel:
Frau M. ist
die Mutter von Kevin, der seit Jahren in einem Heim lebt. Sie lehnt den Kontakt
zu ihrem Kind seit Jahren ab und arbeitet auch nicht mit dem zuständigen
Jugendamt X zusammen. Dieses stellt bei einer laufenden Überprüfung der
Meldedaten im Januar 2021 fest, dass Frau M. bereits im Juli 2020 in den
Landkreis Coburg verzogen ist. Das Jugendamt X wendet sich daraufhin an das Amt
für Jugend und Familie des Landkreises Coburg und beantragt die Übernahme des
Falles und Kostenerstattung ab Juli 2020. Der Landkreis Coburg übernimmt nach Prüfung
den Fall zum 01.03.2021 und zahlt damit die laufenden monatlichen Heimkosten.
Für die zurückliegenden Monate muss außerdem Kostenerstattung in Höhe von
50.000 € geleistet werden.
Der Landkreis
Coburg wurde 2021 in elf Heimfällen aufgrund Umzugs oder Tod von Elternteilen
zuständig, dem steht nur ein Wegzug gegenüber.
Pflegekinder
UA
4556, 4562, 4566, 4567
Im 2. Jahr
hintereinander konnte aufgrund der Pandemie nur eine sehr begrenzte Akquise
neuer Pflegeeltern realisiert werden. Die verfügbaren Plätze in Pflegefamilien
stagnieren damit weiterhin. Zwar wurden in der Pflegekinderarbeit durchaus auch
digitale Methoden eingesetzt. Für eine adäquate Vorbereitung und Überprüfung
künftiger Pflegefamilien sind persönliche Kontakte aber unerlässlich. Gerade in
der Folge von Seminaren haben immer wieder Bewerber:innen auch Abstand davon
genommen, Pflegekinder aufzunehmen. Das ist nicht Zielsetzung der
Vorbereitungszeit, aber wichtiger Bestandteil in der individuellen
Auseinandersetzung mit den mit einer Aufnahme eines Pflegekindes einhergehenden
Belastung.
Neue
Pflegefamilien werden vermutlich erst 2023 wieder zur Verfügung stehen, wenn
2022 Werbung über Mundpropaganda, Elternabende, persönliche Begegnungen
angegangen und Vorbereitungsseminare realisiert werden können.
Der geplante
Zuschussbedarf in Höhe von ca. 1,1 Mio. € berücksichtigt die jüngsten von
Städte- und Landkreistag empfohlenen Erhöhungen der Vollzeitpflegesätze.
Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte junge Menschen
UA
4560, 4564, 4566, 4567
2021 rückte das
„persönliche Budget“ für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in den
Fokus. Was 2020 modellhaft in einem Fall erprobt wurde, wurde inzwischen auf
drei Fälle ausgeweitet. In allen Fällen liegt ein umfassender ambulanter
Hilfebedarf mit Schulassistenz bei autistischen Kindern vor. Hier sind die
Zahlen deutlich ansteigend. Während bis vor vier Jahren fünf bis sechs Kinder
eine Schulbegleitung benötigten, hat sich diese Zahl inzwischen verdoppelt und
es ist von einem weiterem Zuwachs auszugehen.
In den anderen
Bereichen sind die Fallzahlen weitestgehend stabil. Nur eine neue „Leistung“
ist hinzugekommen. Wurden bislang die behinderungsbedingten Taxifahrten in die
Stütz- und Förderklassen von der Regierung von Oberfranken übernommen, müssen
diese nunmehr als Leistung der Eingliederungshilfe von der Jugendhilfe
übernommen werden.
Das Zuschussbedarf
für alle mit Blick auf die gesetzliche Grundlage sog. „35a-Hilfen“ –von
ambulant bis stationär, von Beratung bis Vollzeitpflege- liegt 2022 bei knapp
1,55 Mio. €.
Freie Träger
UA
4620, 4640, 4650, 4660
Bei den pauschal
finanzierten Leistungen freier Träger wie der Erziehungs-, Schwangeren- und
Suchtberatung, den Stütz- und Förderklassen, der
Heilpädagogisch-Therapeutischen Ambulanz und den Sozialen Trainingsmaßnahmen-
ergeben sich für 2022 keine wesentlichen Änderungen.
Detailauswertungen des Gesamtspektrums der Jugendhilfe werden in der Sitzung dargestellt und erläutert.
Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, dem
Kreistag zu empfehlen, den Haushaltsplanentwurf 2022 gem. Anlage 1 im Rahmen des
Gesamthaushaltes zu übernehmen und zu beschließen.