Beschlussempfehlung:
Die vorliegende Budgetvereinbarung 2022 – 2025 wird beschlossen.
Während der Laufzeit des Budgetvertrages
wird eine zukunftsgerichtete Perspektive für das Kreisjugendheim am Weinberg
entwickelt und den Kreisgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Dazu wird eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, der seitens der Kreispolitik je eine
Vertreterin/ein Vertreter der im Ausschuss für Jugend und Familie vertretenen
Fraktionen, für den Kreisjugendring der Vorsitzende und die Geschäftsführerin,
für das Amt für Jugend und Familie die Fachbereichsleiterin und die
Kreisjugendpflegerin und für den Fachbereich Kommunaler Hochbau die
Fachbereichsleiterin oder eine kompetente Vertretung angehören.
Die Budgetvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Die laufende
Budgetvereinbarung endet am 31.12.2021.
Der
Kreisjugendring stellt in der Ausschusssitzung die zurückliegenden 10 Jahre
ihrer Arbeit vor. Dies war bereits 2020 vorgesehen gewesen, musste aber bisher
pandemiebedingt verschoben werden.
Die Pandemie hat
auch nicht nur die inhaltliche Arbeit, sondern auch die Finanzen der
zurückliegenden 2 Jahre sehr geprägt. Mit staatlichen Coronahilfen, unter
Einsatz aller Rücklagen und mit einer äußerst sparsamen Haushaltsführung konnte
ein Defizit verhindert werden.
Das genau ist der
aktuelle Stand: Rücklagen sind weder für einen Ausgleich der Tarifsteigerungen
noch für dringend notwendige Investitionen im Haus vorhanden.
Personalkosten
Seit der Kalkulation der Personalkosten für den noch laufenden Budgetvertrag
sind bis 2022 die Gehälter lt. TVöD um ca. 8% gestiegen. Ein Ausgleich dieser
Tarifsteigerungen aus dem laufenden Budget ist nicht möglich, zumal z.Zt. auch
unklar ist, welche coronabedingten Auswirkungen sich auch in 2022 zeigen
werden. Das Eine sind dabei Infektionsschutzmaßnahmen von flächenabhängigen
maximalen Teilnehmer:innenzahlen und 2G plus bis hin zu Schließungen. Das
Andere ist aber: Das Buchungs- und Anmeldeverhalten von Gruppen und Familien
hat sich geändert. Langfristige Planungen realisiert niemand mehr.
Ein um 20.000 €
höheres Budget deckt die jetzigen und anstehenden Personalkostensteigerungen
ab.
Weitere 3.000 € waren bislang in einer gesonderten Leistungsvereinbarung als
Zuschuss für die Aufgaben im Rahmen des Vergabegremium zur Förderung der
sportlichen und der musisch-kulturellen Jugendarbeit geregelt und werden jetzt
in den Budgetvertrag integriert.
Betriebskosten
Die Inflationsrate
hat im November 2021 die 5% Marke überschritten. Diese ist sicherlich nur
bedingt auf die laufenden Betriebskosten des Kreisjugendrings anzuwenden, kann
aber bei einer in die Zukunft gerichteten Kalkulation des Budgets nicht
gänzlich außer Betracht bleiben, da auch Strom, Wasser und Abwasser,
Heizkosten, Versicherungen und Reparaturen/Ersatzbeschaffungen in die Teuerung
mit einbezogen werden.
Gleichzeitig ist
der Anteil des Budgets, der durch die Personalkosten gebunden ist, in den
zurückliegenden Jahren angewachsen, was gleichzeitig bedeutet, dass der Teil,
der für die inhaltliche Arbeit und die Sach- und Betriebskosten zur Verfügung
steht, entsprechend geringer ausfällt. 2009 waren bei einem Budget von 175.000
€ etwas mehr als 73 % durch Personalkosten gebunden, 2021 waren das bei 200.000
€ Budget bereits 5% mehr, d.h. dass durch Steigerung des Budgets die
Personalkosten nicht ausgeglichen werden konnten.
Lfd.
Reparaturen/Ersatzbeschaffungen/Sanierungsbedarf
Das
Kreisjugendheim ist in die Jahre gekommen und mit laufenden
Instandhaltungsarbeiten und kleineren Ersatzbeschaffungen ist der
offensichtliche Handlungsbedarf nicht mehr abzudecken. Zuletzt fand 2013 eine
energetische Sanierung statt. Bei diesen Baumaßnahmen wurden auch 2 Räume mit
einem behindertengerechten Bad eingerichtet. Alle anderen Schlaf- und
Gemeinschaftsräume inklusive der kompletten Innenausstattung von Möbeln bis zur
Küche, die Wasser-, Abwasser und Stromleitungen, sowie der Außenbereich mit den
Treppen sind im Wesentlichen seit Jahrzehnten unverändert. Erschwerend kommt
hinzu, dass die Abnutzung keinen „normalen“ Maßstäben unterliegt. Jeder, der
sich auch an eigene Kinder- und Jugendfreizeiten, an Klassenfahrten ins
Schullandheim oder die Jugendherberge erinnert kennt das: Kinder toben durchs
Haus, Türen werden zugeschlagen und anschl. zugehalten, während auf der anderen
Seite andere daran ziehen – bis der Erzieher, die Betreuungskraft, die Lehrerin
dazu kommt.
Kurz und gut: das
Budget dem Sanierungsbedarf anzupassen, macht keinen Sinn. Sinnvoll ist es,
sich grundlegend mit der Perspektive und dem daraus folgenden Handlungsbedarf
auseinanderzusetzen.
Vorgeschlagen wird
deshalb folgendes Vorgehen:
1.
Der
Budgetvertrag incl. Betriebsträgervertrag wird für weitere 4 Jahre bis zum
31.12.2025 fortgeschrieben, die Budgethöhe um die Personalkostensteigerungen
angepasst. Das künftige Budget beträgt damit 223.000 €.
2.
Unter
dem Vorsitz des Landrats wird eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Zukunft des
Kreisjugendheims und einem daraus folgenden fachlichen, baulichen und
finanziellen Bedarf beschäftigt, eingerichtet, der
·
seitens
der Kreispolitik je eine Vertreterin/ein Vertreter der im Ausschuss für Jugend
und Familie vertretenen Fraktionen
·
für
den Kreisjugendring der Vorsitzende und die Geschäftsführerin,
·
für
das Amt für Jugend und Familie die Fachbereichsleiterin und die
Kreisjugendpflegerin und
·
für
den Fachbereich Kommunaler Hochbau die Fachbereichsleiterin oder eine
kompetente Vertretung
angehören.