Beschluss: einstimmig

Beschlussempfehlung:

 

Die vorliegende Budgetvereinbarung 2022 – 2025 wird beschlossen.

Während der Laufzeit des Budgetvertrages wird eine zukunftsgerichtete Perspektive für das Kreisjugendheim am Weinberg entwickelt und den Kreisgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der seitens der Kreispolitik je eine Vertreterin/ein Vertreter der im Ausschuss für Jugend und Familie vertretenen Fraktionen, für den Kreisjugendring der Vorsitzende und die Geschäftsführerin, für das Amt für Jugend und Familie die Fachbereichsleiterin und die Kreisjugendpflegerin und für den Fachbereich Kommunaler Hochbau die Fachbereichsleiterin oder eine kompetente Vertretung angehören.
Die Budgetvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Die vom Kreisjugendring Coburg wahrgenommenen Aufgaben sind seit Jahren in Form einer mehrjährigen Budgetvereinbarung geregelt. Sie umfassen inhaltlich die vom öffentlichen Jugendhilfeträger übertragenen Aufgaben der Jugendarbeit gem. §§ 11 und 12 SGB VIII, sowie die Betriebsträgerschaft des dem Landkreis gehörenden Kreisjugendheims am Weinberg.

Die laufende Budgetvereinbarung endet am 31.12.2021.

 

Der Kreisjugendring stellt in der Ausschusssitzung die zurückliegenden 10 Jahre ihrer Arbeit vor. Dies war bereits 2020 vorgesehen gewesen, musste aber bisher pandemiebedingt verschoben werden.

Die Pandemie hat auch nicht nur die inhaltliche Arbeit, sondern auch die Finanzen der zurückliegenden 2 Jahre sehr geprägt. Mit staatlichen Coronahilfen, unter Einsatz aller Rücklagen und mit einer äußerst sparsamen Haushaltsführung konnte ein Defizit verhindert werden.

Das genau ist der aktuelle Stand: Rücklagen sind weder für einen Ausgleich der Tarifsteigerungen noch für dringend notwendige Investitionen im Haus vorhanden.

 

Personalkosten
Seit der Kalkulation der Personalkosten für den noch laufenden Budgetvertrag sind bis 2022 die Gehälter lt. TVöD um ca. 8% gestiegen. Ein Ausgleich dieser Tarifsteigerungen aus dem laufenden Budget ist nicht möglich, zumal z.Zt. auch unklar ist, welche coronabedingten Auswirkungen sich auch in 2022 zeigen werden. Das Eine sind dabei Infektionsschutzmaßnahmen von flächenabhängigen maximalen Teilnehmer:innenzahlen und 2G plus bis hin zu Schließungen. Das Andere ist aber: Das Buchungs- und Anmeldeverhalten von Gruppen und Familien hat sich geändert. Langfristige Planungen realisiert niemand mehr.

Ein um 20.000 € höheres Budget deckt die jetzigen und anstehenden Personalkostensteigerungen ab.
Weitere 3.000 € waren bislang in einer gesonderten Leistungsvereinbarung als Zuschuss für die Aufgaben im Rahmen des Vergabegremium zur Förderung der sportlichen und der musisch-kulturellen Jugendarbeit geregelt und werden jetzt in den Budgetvertrag integriert.

 

Betriebskosten

Die Inflationsrate hat im November 2021 die 5% Marke überschritten. Diese ist sicherlich nur bedingt auf die laufenden Betriebskosten des Kreisjugendrings anzuwenden, kann aber bei einer in die Zukunft gerichteten Kalkulation des Budgets nicht gänzlich außer Betracht bleiben, da auch Strom, Wasser und Abwasser, Heizkosten, Versicherungen und Reparaturen/Ersatzbeschaffungen in die Teuerung mit einbezogen werden.

Gleichzeitig ist der Anteil des Budgets, der durch die Personalkosten gebunden ist, in den zurückliegenden Jahren angewachsen, was gleichzeitig bedeutet, dass der Teil, der für die inhaltliche Arbeit und die Sach- und Betriebskosten zur Verfügung steht, entsprechend geringer ausfällt. 2009 waren bei einem Budget von 175.000 € etwas mehr als 73 % durch Personalkosten gebunden, 2021 waren das bei 200.000 € Budget bereits 5% mehr, d.h. dass durch Steigerung des Budgets die Personalkosten nicht ausgeglichen werden konnten. 

 

Lfd. Reparaturen/Ersatzbeschaffungen/Sanierungsbedarf

Das Kreisjugendheim ist in die Jahre gekommen und mit laufenden Instandhaltungsarbeiten und kleineren Ersatzbeschaffungen ist der offensichtliche Handlungsbedarf nicht mehr abzudecken. Zuletzt fand 2013 eine energetische Sanierung statt. Bei diesen Baumaßnahmen wurden auch 2 Räume mit einem behindertengerechten Bad eingerichtet. Alle anderen Schlaf- und Gemeinschaftsräume inklusive der kompletten Innenausstattung von Möbeln bis zur Küche, die Wasser-, Abwasser und Stromleitungen, sowie der Außenbereich mit den Treppen sind im Wesentlichen seit Jahrzehnten unverändert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Abnutzung keinen „normalen“ Maßstäben unterliegt. Jeder, der sich auch an eigene Kinder- und Jugendfreizeiten, an Klassenfahrten ins Schullandheim oder die Jugendherberge erinnert kennt das: Kinder toben durchs Haus, Türen werden zugeschlagen und anschl. zugehalten, während auf der anderen Seite andere daran ziehen – bis der Erzieher, die Betreuungskraft, die Lehrerin dazu kommt.

 

Kurz und gut: das Budget dem Sanierungsbedarf anzupassen, macht keinen Sinn. Sinnvoll ist es, sich grundlegend mit der Perspektive und dem daraus folgenden Handlungsbedarf auseinanderzusetzen.

Vorgeschlagen wird deshalb folgendes Vorgehen:

 

1.    Der Budgetvertrag incl. Betriebsträgervertrag wird für weitere 4 Jahre bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben, die Budgethöhe um die Personalkostensteigerungen angepasst. Das künftige Budget beträgt damit 223.000 €.

2.    Unter dem Vorsitz des Landrats wird eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Zukunft des Kreisjugendheims und einem daraus folgenden fachlichen, baulichen und finanziellen Bedarf beschäftigt, eingerichtet, der

·         seitens der Kreispolitik je eine Vertreterin/ein Vertreter der im Ausschuss für Jugend und Familie vertretenen Fraktionen

·         für den Kreisjugendring der Vorsitzende und die Geschäftsführerin,

·         für das Amt für Jugend und Familie die Fachbereichsleiterin und die Kreisjugendpflegerin und

·         für den Fachbereich Kommunaler Hochbau die Fachbereichsleiterin oder eine kompetente Vertretung

angehören.