Beschluss: einstimmig

Beschluss:

1.    Der Kreistag erklärt sich mit der im Sachverhalt erläuterten Vorgehensweise zur Finanzierung der notwendigen Investitionen und Instandhaltungen am Klinikum Coburg einverstanden.

 

2.    Der Landrat und die Verbandsräte werden ermächtigt, in der Verbandsversammlung einer außerordentlichen Verbandsumlage im Jahr 2021 für Investitionen und Instandhaltungen am Klinikum Coburg über 50 v.H. der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten von derzeit rd. 2 Mio. €, zuzustimmen.

 

3.    Der Landrat und die Verbandsräte werden ermächtigt, in der Verbandsversammlung einer Verbandsumlage im Jahr 2022 für Investitionen und Instandhaltungen am Klinikum Coburg über 50 v.H. der tatsächlichen angefallenen und nachgewiesenen Kosten von rd. 5,0 Mio. €, zuzustimmen.

 

4.    Die im Rahmen der Verbandsumlage 2021 zu tragenden Mittel des Landkreises Coburg über anteilig rd. 1.132.000 € werden außerplanmäßig bei der Haushaltsstelle 1/5191.9852 bewilligt. Deckungsmittel stehen zur Verfügung.

 

5.    Für die Haushaltsplanung 2022 ff. sind entsprechende Mittel von voraussichtlich 2.835.000 € entsprechend im Vermögenshaushalt vorzusehen.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß Auskunft der Klinikum Coburg GmbH besteht ein nicht unerheblicher Rückstau an Investitionen und Instandhaltungen am Klinikum Coburg in den Bereichen Technik, Medizintechnik und IT. Insgesamt sind in den Jahren 2021 - 2023 Maßnahmen in einem Umfang von voraussichtlich ca. 30 Mio. € erforderlich.

 

Die Mittel sollen schwerpunktmäßig dazu genutzt werden, um dringend notwendige Maßnahmen in den folgenden Bereichen umzusetzen:

·         Technische Betriebssicherheit

·         Hygienemaßnahmen

·         Technischer und baulicher Brandschutz

·         IT-Infrastruktur

·         Medizintechnische Ausstattung

Es ist seitens des Klinikums geplant, in den Jahren 2021 – 2023 jeweils rund 10 Mio. € in die Funktionsfähigkeit des bisherige Klinikums zu investieren. Der Regiomed-Verbund bzw. die Klinikum Coburg GmbH kann diese Maßnahmen gemäß eigener Angaben finanziell nicht alleine bewältigen. Seitens der Klinikum Coburg GmbH können auskunftsgemäß jedoch jeweils 50 v. H. der anfallenden notwendigen Kosten aufgebracht werden, die restlichen 50 v. H. sollen – unabhängig der bestehenden vertraglichen Regelungen – vom Krankenhausverband beigesteuert werden.

 

Für das Kalenderjahr 2021 wird voraussichtlich ein Betrag von insgesamt rd. 4,0 Mio. € vom Klinikum verauslagt, somit die Hälfte, also rd. 2,0 Mio. €, als Zuschuss vom Krankenhausverband beantragt (vgl. beigefügtes Schreiben vom 07.10.2021). Der Krankenhausverband würde diese Mittel im Rahmen einer (außerordentlichen) Verbandsumlage von seinen beiden Verbandsmitglieder Stadt und Landkreis Coburg erheben. Der Umlageschlüssel für den Landkreis Coburg beträgt im Jahr 2021 56,61 v. H. an der Verbandsumlage, dies entspricht somit rd. 1.132.200 €.

 

Gleichzeitig wurde für das Jahr 2022 eine Beteiligung von 5,0 Mio. € beantragt. Der Umlageschlüssel für 2022 steht aktuell noch nicht fest, da dieser jährlich neu entsprechend der Regelungen der Verbandssatzung ermittelt werden muss (abhängig von Umlagekraft und Einwohnerzahlen von Stadt und Landkreis Coburg).

 

Im Haushalt 2021 wurde unter der Haushaltsstelle 0/5191.7232 hierfür bereits ein Ansatz von 153.000 € für den Schuldendienst angesetzt, für ein Darlehen, welches der Krankenhausverband ursprünglich für die Instandhaltung des Klinikums aufnehmen sollte. Gedacht wurde hier an ein Darlehen von max. 10 Jahren (eher eine kürzere Laufzeit für die restl. Nutzungszeit des bisherigen Klinikums). Bereits im Haushaltszwischenbericht, Vorlage 138/2021, KSA am 16.09.2021, wurde von einem voraussichtlichen Gesamtplus von rd. 985.000 € für das Haushaltsjahr 2021 ausgegangen. Die Tendenz beim zum erwartenden Jahresabschluss lässt eher ein noch besseres Ergebnis erwarten. Zusammen mit den bisher im Verwaltungshaushalt veranschlagten 153.000 € für den Schuldendienst würde dies fast exakt den Umlagebedarf der diesjährigen, außerordentlichen Verbandsumlage für Investitionen (Haushaltsstelle 1/5191.9851-außerplanmäßige Ausgabe) ergeben. Dies hätte zudem den Vorteil, dass die laufenden Zinsen für das Verwahrentgelt geringer würden und auch die Belastungen in den Folgejahren durch den Schuldendienst nicht anfallen würden. In den Folgejahren ist nach Möglichkeit auch eine Finanzierung über den laufenden Haushalt, anstelle einer Darlehensaufnahme des Krankenhausverbands, anzustreben.

 

Auch die Stadt Coburg will die Instandhaltungsumlagen in diesem Jahr und voraussichtlich auch für die Jahre 2022 und 2023 aus dem laufenden Haushalt an den Krankenhausverband zahlen. (D.h. ohne Kreditaufnahme durch den Krankenhausverband).