Beschluss:

Der Prüfbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2020 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lorenz & Herzog GmbH für das Geschäftsjahr 2020 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH   wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Landrat oder dessen Stellvertreter wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wird mit

 

je 35.470,50 € in Aktiva und Passiva und

 

mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 213.209,13 €

 

festgestellt und genehmigt.

 

 

2.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 213.209,13 € soll mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft verrechnet werden.

 

 

3.    Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

 

4.    Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 9 des Gesellschaftsvertrags der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH in der Fassung vom 13.08.2018 obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über

 

a)    Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),

b)    Verwendung des Bilanzgewinns/Behandlung des Jahresverlustes,

c)    Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.

 

Der Landkreis Coburg und die Stadt Coburg sind zu jeweils 50 % als Gesellschafter an der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH beteiligt. Damit der Landrat den Landkreis in der Gesellschafterversammlung vertreten darf, bedarf es einer Ermächtigung durch den Kreistag.

 

Die Prüfung des Jahresabschluss zum 31.12.2020 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lorenz & Herzog GmbH wurde bereits am 23.06.2021 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH vorgelegt.

 

Annabelle Menzner stellt in den Grundzügen die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH vor und gibt einen Bericht zum Geschäftsjahr 2020.

 

Die elektronische Kopie des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 nebst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht steht im elektronischen Sitzungssystem zur Verfügung.

 

Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat laut Bestätigungsvermerk vom 23.06.2021 zu keinen Einwendungen geführt, sodass ein uneingeschränktes Testat erteilt wurde.

 

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 15.07.2021 beraten und den Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht sowie den Prüfbericht über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis genommen.

 

a)    Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Jahresabschluss der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH weist zum 31.12.2020

 

in Aktiva und Passiva je 35.470,50 € (Vorjahr: 120.654,46€)

 

aus.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem

 

Jahresfehlbetrag in Höhe von - 213.209,13 € (Vorjahr: - 291.786,93€)

 

ab.

 

Auf den Jahresfehlbetrag haben die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 260.000,00 € geleistet.

 

 

b)    Behandlung des Jahresverlustes

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 213.209,13 € soll mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft verrechnet werden.

 

 

c)    Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

 

Dem Aufsichtsrat (Wechsel zum 01.05.2020, 07.05.2020, 08.05.2020 sowie 11.11.2020) und den Geschäftsführern (Wechsel zum 01.10.2020) der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH ist für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.