Beschluss:
Der Landrat oder dessen
Stellvertreter wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgende
Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Coburg Stadt und Land aktiv
GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wird mit
je 35.470,50 € in Aktiva und Passiva und
mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 213.209,13 €
festgestellt und genehmigt.
2.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 213.209,13 € soll
mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft verrechnet werden.
3.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2020
Entlastung erteilt.
4.
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung
erteilt.
Sachverhalt:
Nach §
9 des Gesellschaftsvertrags der
Coburg Stadt und Land aktiv GmbH in der Fassung vom 13.08.2018
obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über
a)
Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),
b)
Verwendung des Bilanzgewinns/Behandlung des Jahresverlustes,
c)
Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.
Der
Landkreis Coburg und die Stadt Coburg sind zu jeweils 50 % als Gesellschafter
an der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH beteiligt. Damit der Landrat den
Landkreis in der Gesellschafterversammlung vertreten darf, bedarf es einer
Ermächtigung durch den Kreistag.
Die
Prüfung des Jahresabschluss zum 31.12.2020 von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lorenz & Herzog GmbH wurde bereits am
23.06.2021 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH vorgelegt.
Annabelle
Menzner stellt in den Grundzügen die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH vor und gibt einen Bericht zum
Geschäftsjahr 2020.
Die
elektronische Kopie des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 nebst
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht steht
im elektronischen Sitzungssystem zur Verfügung.
Die
Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat laut Bestätigungsvermerk vom 23.06.2021 zu
keinen Einwendungen geführt, sodass ein uneingeschränktes Testat erteilt wurde.
Der
Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 15.07.2021 beraten und den
Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht sowie den Prüfbericht
über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 zur
Kenntnis genommen.
a) Feststellung des Jahresabschlusses
Der
Jahresabschluss der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH weist zum 31.12.2020
in Aktiva und Passiva je 35.470,50
€ (Vorjahr: 120.654,46€)
aus.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von - 213.209,13
€ (Vorjahr: - 291.786,93€)
ab.
Auf den
Jahresfehlbetrag haben die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg
Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 260.000,00 € geleistet.
b) Behandlung des Jahresverlustes
Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von - 213.209,13 € soll mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft
verrechnet werden.
c) Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Dem
Aufsichtsrat (Wechsel zum 01.05.2020, 07.05.2020, 08.05.2020 sowie 11.11.2020)
und den Geschäftsführern (Wechsel zum 01.10.2020) der Coburg Stadt und Land
aktiv GmbH ist für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.