Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Für die Wahl einer/eines Nachfolgerin/Nachfolgers der auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände stimmberechtigten Mitglieder für den Ausschuss für Jugend und Familie gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII, Art. 18 AGSG und Art. 45 Abs. 3 LKrO beschließt der Kreistag die Bildung einer Wahlkommission. Diese besteht aus:

 

a)    Ulrike Stadter (Vorsitzende)

b)    Tanja Angermüller

c)    Lena Karl (Protokollführerin)

 

 


Sachverhalt:

Im Verlauf der Sitzung ist die Wahl einer/eines Nachfolgerin/Nachfolgers der auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände stimmberechtigten Mitglieder für den Ausschuss für Jugend und Familie gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII, Art. 18 AGSG und Art. 45 Abs. 3 LKrO durchzuführen.

 

Es wird vorgeschlagen, eine Wahlkommission, bestehend aus

 

a)    Ulrike Stadter (Vorsitzende)

b)    Tanja Angermüller

c)    Lena Karl (Protokollführerin)

 

zu bilden.