Beschluss:
Für die Wahl einer/eines Nachfolgerin/Nachfolgers der auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände stimmberechtigten Mitglieder für den Ausschuss für Jugend und Familie gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII, Art. 18 AGSG und Art. 45 Abs. 3 LKrO beschließt der Kreistag die Bildung einer Wahlkommission. Diese besteht aus:
a) Ulrike Stadter (Vorsitzende)
b) Tanja Angermüller
c) Lena Karl (Protokollführerin)
Sachverhalt:
Im Verlauf der Sitzung ist die Wahl einer/eines Nachfolgerin/Nachfolgers der auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände stimmberechtigten Mitglieder für den Ausschuss für Jugend und Familie gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII, Art. 18 AGSG und Art. 45 Abs. 3 LKrO durchzuführen.
Es wird vorgeschlagen, eine Wahlkommission, bestehend aus
a) Ulrike Stadter (Vorsitzende)
b) Tanja Angermüller
c) Lena Karl (Protokollführerin)
zu bilden.