Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte 2. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Coburg und des Landkreises Coburg über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg (Taxentarifordnung), die einen Bestandteil des Beschlusses bildet, wird erlassen.

 


Sachverhalt:

Die Taxiunternehmen Gabriel (Stadt Coburg) und Olm (Landkreis Coburg) haben bereits im Jahr 2018 eine Taxierhöhung in zwei Stufen beantragt. Hierzu wurden die erforderlichen Anhörungen der Taxiunternehmen in Stadt und Landkreis Coburg durchgeführt und es gab zu dem gestellten Antrag keinerlei Einigkeit. In zahlreichen Gesprächen einigte man sich letztendlich darauf, den Antrag zurück zu nehmen. Ergänzend sollten sich die Unternehmen erneut zusammenfinden und einen Vorschlag erarbeiten, den alle Unternehmen tragen.

 

Am 19.07.2021 wurde nach gründlicher Diskussion der Unternehmer sowohl in Stadt als auch im Landkreis Coburg ein erneuter Antrag auf Veränderung der Taxitarifordnung zum 01.01.2022 gestellt.

 

Der Anstieg des Mindestlohns, die Einführung der CO2-Steuer, die steigenden Kosten für Neuwägen, die steigenden Dieselkosten, TÜV Gebühren sowie die allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten sind Grundlage für den Antrag auf Erhöhung des Taxitarifes.

 

Der aktuelle Taxitarif für Stadt und Landkreis Coburg gilt seit dem 01.07.2014. Nun ist es unvermeidbar, den Tarif zu erhöhen, um auch weiterhin ein wirtschaftliches Arbeiten der Unternehmen zu ermöglichen. Dem gemeinsam erarbeiteten Taxitarifvorschlag haben alle Unternehmen sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Coburg zugestimmt.

 

Durch Stadt und Landkreis Coburg wurden die erforderlichen Anhörungsverfahren durchgeführt und eine neue Taxitarifordnung gemeinsam erarbeitet.