Sitzung: 16.12.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig
Beschluss:
Die in der Anlage
beigefügte 2. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Coburg und des
Landkreises Coburg über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen
für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg
(Taxentarifordnung), die einen Bestandteil des Beschlusses bildet, wird
erlassen.
Sachverhalt:
Die
Taxiunternehmen Gabriel (Stadt Coburg) und Olm (Landkreis Coburg) haben bereits
im Jahr 2018 eine Taxierhöhung in zwei Stufen beantragt. Hierzu wurden die
erforderlichen Anhörungen der Taxiunternehmen in Stadt und Landkreis Coburg durchgeführt
und es gab zu dem gestellten Antrag keinerlei Einigkeit. In zahlreichen
Gesprächen einigte man sich letztendlich darauf, den Antrag zurück zu nehmen.
Ergänzend sollten sich die Unternehmen erneut zusammenfinden und einen Vorschlag
erarbeiten, den alle Unternehmen tragen.
Am 19.07.2021
wurde nach gründlicher Diskussion der Unternehmer sowohl in Stadt als auch im Landkreis
Coburg ein erneuter Antrag auf Veränderung der Taxitarifordnung zum 01.01.2022 gestellt.
Der Anstieg des
Mindestlohns, die Einführung der CO2-Steuer, die steigenden Kosten
für Neuwägen, die steigenden Dieselkosten, TÜV Gebühren sowie die allgemein
gestiegenen Lebenshaltungskosten sind Grundlage für den Antrag auf Erhöhung des
Taxitarifes.
Der aktuelle
Taxitarif für Stadt und Landkreis Coburg gilt seit dem 01.07.2014. Nun ist es unvermeidbar,
den Tarif zu erhöhen, um auch weiterhin ein wirtschaftliches Arbeiten der Unternehmen
zu ermöglichen. Dem gemeinsam erarbeiteten Taxitarifvorschlag haben alle Unternehmen
sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Coburg zugestimmt.
Durch Stadt und
Landkreis Coburg wurden die erforderlichen Anhörungsverfahren durchgeführt und eine
neue Taxitarifordnung gemeinsam erarbeitet.