Sitzung: 16.12.2021 Kreistag
Vorlage: 152/2021
Sachverhalt:
Die vorgeschlagene Erstellung von Starkregen-Gefahrenkarten ist ein
wichtiger Baustein zur Entwicklung eines kommunalen
Sturzflut-Risikomanagements.
Die Folgen der globalen Erwärmung des Klimasystems sind vielfältig und
umfassen auch Veränderungen der Häufigkeit und Intensität von Extremereignissen
wie beispielsweise Starkregen. Immer häufiger führen stehende Wetterlagen zu
extremen Niederschlägen, die urbane Sturzfluten, also unkontrollierten Abfluss
von Wassermassen in Siedlungsgebieten, zur Folge haben. Trotz Verbesserungen im
Vorhersageprozess sind insbesondere kreis- oder gemeindegenaue Warnungen vor
Starkregen – wenn überhaupt – nur mit sehr kurzer Vorwarnzeit möglich.
Die Handlungsoptionen für ein effektives Sturzflut-Risikomanagement sind
vielfältig. Auf kommunaler Ebene erscheint es erforderlich, die mögliche
Gefährdung und das Schadenspotenzial bei auftretender Überflutung systematisch
zu analysieren und die gewonnenen Erkenntnisse in einer ortsbezogenen Risikobewertung
zusammenzuführen.
Von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließendes
Niederschlagswasser ist Abwasser (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG). Die Gemeinden
sind als Abwasserbeseitigungspflichtige (Art. 34 Abs. 1 BayWG) hier für einen
ausreichenden Überflutungsschutz nach DIN EN 752 zuständig. Dabei müssen sie
auch das von außerhalb der Bebauung abfließende Niederschlagswasser
berücksichtigen. Eine Zuständigkeit des Landkreises ist nicht gegeben.
Jenseits der Abwasserbeseitigungspflicht sind Maßnahmen zur Abwehr der
Folgen von Starkregenereignissen der allgemeinen Gefahrenabwehr zuzuordnen.
Diese Aufgabe obliegt vorrangig den Gemeinden; an zweiter und dritter Stelle
den Landratsämtern und den Regierungen. Aufgrund der benötigten Auflösung von
Gefahrenkarten können sie in sinnvoller Weise nur auf lokaler, kommunaler Ebene
erstellt werden. Eine Zuständigkeit des Landkreises ist hier ebenfalls nicht
gegeben.
Die Städte und Gemeinden sind diesbezüglich vom Fachbereich Wasserrecht
angeschrieben und auf ihre Zuständigkeit hingewiesen worden.
Die Städte und Gemeinden beschäftigen sich bereits intensiv mit
entsprechenden Maßnahmen und haben auch schon einiges unternommen. So gibt es
Gemeinden, die Rückhalteeinrichtungen installiert haben, andere planen solche
und arbeiten für Hochwasserschutzmaßnahmen, z. B. mit der Initiative boden:ständig zusammen.
Zudem fördert der Freistaat Bayern sowohl
Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement als auch Gefährdungs- und
Risikobetrachtungen für Hochwasser- und Starkregenereignisse (incl.
Gefahrenkarten).
Aus der Beratung:
Nach eingehender Beratung besteht im Gremium Einigkeit, den Antrag zurückzustellen und das Thema im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zu behandeln.