Sachverhalt:

Die vorgeschlagene Erstellung von Starkregen-Gefahrenkarten ist ein wichtiger Baustein zur Entwicklung eines kommunalen Sturzflut-Risikomanagements.

 

Die Folgen der globalen Erwärmung des Klimasystems sind vielfältig und umfassen auch Veränderungen der Häufigkeit und Intensität von Extremereignissen wie beispielsweise Starkregen. Immer häufiger führen stehende Wetterlagen zu extremen Niederschlägen, die urbane Sturzfluten, also unkontrollierten Abfluss von Wassermassen in Siedlungsgebieten, zur Folge haben. Trotz Verbesserungen im Vorhersageprozess sind insbesondere kreis- oder gemeindegenaue Warnungen vor Starkregen – wenn überhaupt – nur mit sehr kurzer Vorwarnzeit möglich.

 

Die Handlungsoptionen für ein effektives Sturzflut-Risikomanagement sind vielfältig. Auf kommunaler Ebene erscheint es erforderlich, die mögliche Gefährdung und das Schadenspotenzial bei auftretender Überflutung systematisch zu analysieren und die gewonnenen Erkenntnisse in einer ortsbezogenen Risikobewertung zusammenzuführen.

 

Von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließendes Niederschlagswasser ist Abwasser (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG). Die Gemeinden sind als Abwasserbeseitigungspflichtige (Art. 34 Abs. 1 BayWG) hier für einen ausreichenden Überflutungsschutz nach DIN EN 752 zuständig. Dabei müssen sie auch das von außerhalb der Bebauung abfließende Niederschlagswasser berücksichtigen. Eine Zuständigkeit des Landkreises ist nicht gegeben.

 

Jenseits der Abwasserbeseitigungspflicht sind Maßnahmen zur Abwehr der Folgen von Starkregenereignissen der allgemeinen Gefahrenabwehr zuzuordnen. Diese Aufgabe obliegt vorrangig den Gemeinden; an zweiter und dritter Stelle den Landratsämtern und den Regierungen. Aufgrund der benötigten Auflösung von Gefahrenkarten können sie in sinnvoller Weise nur auf lokaler, kommunaler Ebene erstellt werden. Eine Zuständigkeit des Landkreises ist hier ebenfalls nicht gegeben.

 

Die Städte und Gemeinden sind diesbezüglich vom Fachbereich Wasserrecht angeschrieben und auf ihre Zuständigkeit hingewiesen worden.

 

Die Städte und Gemeinden beschäftigen sich bereits intensiv mit entsprechenden Maßnahmen und haben auch schon einiges unternommen. So gibt es Gemeinden, die Rückhalteeinrichtungen installiert haben, andere planen solche und arbeiten für Hochwasserschutzmaßnahmen, z. B. mit der Initiative boden:ständig zusammen.

Zudem fördert der Freistaat Bayern sowohl Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement als auch Gefährdungs- und Risikobetrachtungen für Hochwasser- und Starkregenereignisse (incl. Gefahrenkarten).

 

 


Aus der Beratung:

Nach eingehender Beratung besteht im Gremium Einigkeit, den Antrag zurückzustellen und das Thema im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zu behandeln.