Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die Planungen zum Einbau dezentraler Lüftungsanlagen werden eingestellt, die Maßnahmen werden nicht weiter umgesetzt. Im Falle einer Sanierung wird, wie bei den anderen bereits durchgeführten Maßnahmen, ein Einbau von Lüftungsanlagen mit eingeplant.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Regierung von Oberfranken einen Termin zum weiteren Vorgehen bezüglich der Sanierung der Realschule Neustadt b. Coburg zu vereinbaren.

 


Sachverhalt:

 

1.   Grundlagen:

Die Förderkulissen von Bund und Ländern bezüglich der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden im Juni bzw, Juli 2021 geändert.
Seitdem ist es möglich, sowohl Förderung für die Anschaffung weiterer mobiler Luftfilteranlagen an Schulen zu beantragen (Landesförderung), als auch Förderzuschüsse für den Einbau stationärer raumlufttechnischer Anlagen an Schulen mit Kindern unter 12 Jahren (Bundesförderung) zu  beantragen.

Der Kreis- und Strategieausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.08.2021 beschlossen, dass Planungsleistungen zum Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen (stationäre raumlufttechnische Anlagen) für die landkreiseigenen Schulen ausgeschrieben und beauftragt, sowie die entsprechenden Förderanträge gestellt werden sollen.

 

 

2.   Planungsstand

Das Ingenieurbüro BHP (Bummer-Hof-Planungsgesellschaft) aus Regensburg erhielt den Zuschlag und erarbeitete zusammen mit dem Kommunalen Hochbau des Landratsamts für die Schulen Staatliche Realschule Neustadt und Staatliche Realschule Coburg II alle Unterlagen, die für einen Förderantrag nötig waren.

Die Förderanträge wurden am 30.11.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht.

Weiterhin wurden ähnliche Planungen für die Berufsfachschule vorgenommen, die jedoch nicht unter die Förderrichtlinie des Bundes fällt, da hier die Schüler und Schülerinnen älter als 12 Jahre sind.

 

Am Arnold-Gymnasium wurden die Planungen für den Alpha-Bau, der nicht Bestandteil der aktuellen Sanierungsmaßnahme ist, vom Ingenieurbüro KSR und dem Architekturbüro ArchiViva erstellt.
Auch dieser Förderantrag konnte am 30.11.2021 eingereicht werden.

 

 

3.   Kosten

Folgende Gesamtkosten wurden für die o.g. Schulen ermittelt:

 

Staatliche Realschule Neustadt:
(Einbau dezentraler Lüftungsanlagen in 39 Räumen)

Gesamtkosten geschätzt  brutto:       1.492.343.- €

Möglicher Förderzuschuss:                   500.000.- €

Möglicher Eigenanteil:                           992.343.- €

Staatliche Realschule Coburg II:

(Nachrüstung von 9 Räumen mit dezentralen Lüftungsanlagen)

Gesamtkosten geschätzt brutto:          487.981.- €

Möglicher Förderzuschuss 80%          390.385.- €

Möglicher Eigenanteil:                            97.596.- €

 

 

Staatliche Berufsfachschule (Landkreis nur Mieter, nicht Eigentümer des Gebäudes):
(Einbau dezentraler Lüftungsanlagen in 15 Räumen)

Gesamtkosten geschätzt brutto:            592.167.- €

Möglicher Förderzuschuss über Landesförderung 1.750.- € / Klassenraum:

13 x 1.750.-€:                                          22.750.- €
(Förderung noch nicht beantragt)

Möglicher Eigenanteil:                           569.417.- €

 

 

Staatliches Arnold-Gymnasium Neustadt:

(Nachrüstung von 25 Räumen im Alpha-Bau mit dezentralen Lüftungsanlagen):

Gesamtkosten geschätzt brutto:         1.240.714.- €

Möglicher Förderzuschuss:                   500.000.- €

Möglicher Eigenanteil:                           740.714.- €

 



Gesamtmaßnahmen:

Voraussichtliche Gesamtkosten für alle o.g. Schulen:                                  3.813.205.- €

Mögliche Förderzuschüsse:                                                                            1.413.135.- €  

Möglicher Eigenanteil:                                                                                    2.400.070.- €

 

 

4.   Hinweise

Der Landkreis Coburg ist nicht Eigentümer des Gebäudes, in welchem die BFS derzeit untergebracht ist. Um bauliche Änderungen vornehmen zu können, müsste zuerst noch die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden und eine evtl. Kostenbeteiligung geklärt werden. Des Weiteren steht das Gebäude unter Ensemble-Denkmalschutz. Da für den Einbau der dezentralen Lüftungsanlagen Änderungen an der Fassade vorgenommen werden müssten, müsste vorab die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde der Stadt Coburg eingeholt werden. Diese Gespräche wurden bislang noch nicht in die Wege geleitet.