Beschluss:
Den
Kalkulationsgrundlagen für die Abfallentsorgungsgebühren für die Jahre 2022 bis
2023 wird zugestimmt. Die Abfallentsorgungsgebühren bleiben unverändert.
Sachverhalt:
Am 31.12.2021 endet der laufende 2-jährige Kalkulationszeitraum der Abfallentsorgungsgebühren. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für kostendeckende Einrichtungen ist eine Neukalkulation erforderlich. Bei der kommunalen Abfallentsorgung des Landkreises Coburg handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung mit grundsätzlich voller Kostendeckung (Art. 8 Abs. 2 KAG).
Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2020 sowie der zu erwartenden Kosten und Erlöse der Abfallwirtschaft hat die Verwaltung eine Kalkulation für die kommenden zwei Jahre 2022-2023 erstellt (vgl. hierzu Anlage 1).
Die Kalkulation
beinhaltet alle derzeit erkennbaren Veränderungen, z. B. die erwartete
Entwicklung voraussichtlicher Restmüll-, Sperrmüll- und Wertstoffmengen, deren
Verwertungskosten sowie die abgeschätzten Preis- und Personalkostensteigerungen
. Ebenso sind Abschreibungen verschiedenster Investition (u.a. Wertstoffhöfe,
Grüngutsammelplätze, Software, Restmüllbehälter) berücksichtigt.
Im Jahr 2020 wurden
358.000 € der Rücklage zugeführt. Im Jahr 2021 ergaben die Hochrechnungen eine
voraussichtliche Rücklagezuführung von 543.000 €. Die im Kalkulationszeitraum
2020-2021 entstandenen Überschüsse von rd. 901.000 € wurden in der Kalkulation
berücksichtigt. Ebenso wurde das langjährige Defizit aus den
betriebswirtschaftlichen Ergebnissen aus den Jahren 1980 bis 2020 in Höhe von
42.000 € einkalkuliert. (Anlage 2 Gebührenkalkulation 2020 – 2021)
Wesentliche
Änderungen im Vergleich zum Kalkulationszeitraum 2020-2021 sind:
·
gestiegene Papiererlöse
·
gestiegene Schrotterlöse
·
gestiegene Abfuhrleistungen
·
gestiegene Grüngutentsorgungskosten
·
neue Investitionen in Wertstoffhöfe mit
Abschreibungen
·
Investition Grüngutsammelplatz in
Wiesenfeld
·
Ausgleich der Überschüsse aus den
Vorjahren
·
Beteiligung Duale Systeme an
Altpapiersammlung
Die für die
Berechnung der Gebühreneinnahmen notwendigen Tonnenzahlen und die Anzahl der
durchgeführten Leerungen wurden der tatsächlichen Nutzung angepasst.
Nach der neuen
Kalkulation Ende 2023 sind die Rücklagen voraussichtlich aufgebraucht. Diese
Prognose ist dennoch von vielen Faktoren beeinflusst. Auch sind die
Gebühreneinnahmen vom Nutzungsverhalten der Bürger abhängig. Die Veränderungen
bei Steuern und Verbrennungskosten sind erst Mitte 2022 abzusehen. Ebenso die
derzeit leicht sinkenden Marktpreise für Schrott, Papier und Pappe sowie für
Altholz.
Aufgrund des
Ergebnisses der Kalkulation schlägt die Verwaltung keine Erhöhung der derzeit
gültigen Abfallentsorgungsgebühren vor. Der Kalkulationszeitraum für zunächst
zwei Jahre ist in Hinblick auf die abzuwartenden Preisentwicklungen angemessen.
Sollte der Kreis- und Strategieausschuss dem Beschlussvorschlag folgen und deshalb keine Änderung der Gebührensatzung notwendig werden, ist eine Behandlung im Kreistag nicht notwendig.