Beschluss:

 

 

Den Kalkulationsgrundlagen für die Abfallentsorgungsgebühren für die Jahre 2022 bis 2023 wird zugestimmt. Die Abfallentsorgungsgebühren bleiben unverändert.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Am 31.12.2021 endet der laufende 2-jährige Kalkulationszeitraum der Abfallentsorgungsgebühren. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für kostendeckende Einrichtungen ist eine Neukalkulation erforderlich. Bei der kommunalen Abfallentsorgung des Landkreises Coburg handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung mit grundsätzlich voller Kostendeckung (Art. 8 Abs. 2 KAG).

 

Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2020 sowie der zu erwartenden Kosten und Erlöse der Abfallwirtschaft hat die Verwaltung eine Kalkulation für die kommenden zwei Jahre 2022-2023 erstellt (vgl. hierzu Anlage 1).

 

Die Kalkulation beinhaltet alle derzeit erkennbaren Veränderungen, z. B. die erwartete Entwicklung voraussichtlicher Restmüll-, Sperrmüll- und Wertstoffmengen, deren Verwertungskosten sowie die abgeschätzten Preis- und Personalkostensteigerungen . Ebenso sind Abschreibungen verschiedenster Investition (u.a. Wertstoffhöfe, Grüngutsammelplätze, Software, Restmüllbehälter) berücksichtigt.

 

Im Jahr 2020 wurden 358.000 € der Rücklage zugeführt. Im Jahr 2021 ergaben die Hochrechnungen eine voraussichtliche Rücklagezuführung von 543.000 €. Die im Kalkulationszeitraum 2020-2021 entstandenen Überschüsse von rd. 901.000 € wurden in der Kalkulation berücksichtigt. Ebenso wurde das langjährige Defizit aus den betriebswirtschaftlichen Ergebnissen aus den Jahren 1980 bis 2020 in Höhe von 42.000 € einkalkuliert. (Anlage 2 Gebührenkalkulation 2020 – 2021)

 

Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Kalkulationszeitraum 2020-2021 sind:

·         gestiegene Papiererlöse

·         gestiegene Schrotterlöse

·         gestiegene Abfuhrleistungen

·         gestiegene Grüngutentsorgungskosten

·         neue Investitionen in Wertstoffhöfe mit Abschreibungen

·         Investition Grüngutsammelplatz in Wiesenfeld

·         Ausgleich der Überschüsse aus den Vorjahren

·         Beteiligung Duale Systeme an Altpapiersammlung

 

Die für die Berechnung der Gebühreneinnahmen notwendigen Tonnenzahlen und die Anzahl der durchgeführten Leerungen wurden der tatsächlichen Nutzung angepasst.

 

Nach der neuen Kalkulation Ende 2023 sind die Rücklagen voraussichtlich aufgebraucht. Diese Prognose ist dennoch von vielen Faktoren beeinflusst. Auch sind die Gebühreneinnahmen vom Nutzungsverhalten der Bürger abhängig. Die Veränderungen bei Steuern und Verbrennungskosten sind erst Mitte 2022 abzusehen. Ebenso die derzeit leicht sinkenden Marktpreise für Schrott, Papier und Pappe sowie für Altholz.

 

Aufgrund des Ergebnisses der Kalkulation schlägt die Verwaltung keine Erhöhung der derzeit gültigen Abfallentsorgungsgebühren vor. Der Kalkulationszeitraum für zunächst zwei Jahre ist in Hinblick auf die abzuwartenden Preisentwicklungen angemessen.

 

Sollte der Kreis- und Strategieausschuss dem Beschlussvorschlag folgen und deshalb keine Änderung der Gebührensatzung notwendig werden, ist eine Behandlung im Kreistag nicht notwendig.