Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt von der Kostenrechnung der Abfallentsorgung für das Jahr 2020 Kenntnis. Es bestehen keine Einwände.

 

 


 

Sachverhalt:

 

Das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Kostenrechnung für das Jahr 2020 beträgt:

 

 

-3.237,84 €

 

 

Bei der kommunalen Abfallentsorgung des Landkreises Coburg handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung mit grundsätzlich voller Kostendeckung (Art. 8 Abs. 2 KAG). Nachstehend sind die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse seit 1980 aufgelistet:

 

 

 

Jahr

Einnahmen

Ausgaben

Überschuss

Defizit

1980 bis 2010

 

 

62.686,98 €

 

2011

4.466.101,29 €

4.433.509,38 €

32.591,91 €

 

2012

4.291.768,58 €

4.357.994,11 €

 

66.225,53 €

2013

3.829.429,68 €

3.815.495,96 €

13.933,72 €

 

2014

3.866.981,39 €

3.840.167,03 €

26.814,36 €

 

2015

4.548.042,61 €

4.655.861,41 €

 

107.818,80 €

2016

4.914.200,33 €

4.885.536,37 €

28.663,96 €

 

2017

4.400.401,47 €

4.415.510,55 €

 

15.109,08 €

2018

4.378.563,20 €

4.395.872,93 €

 

17.309,73 €

2019

4.501.286,82 €

4.498.584,35 €

2.702,47 €

 

2020

4.887.704,74 €

4.890.942,58 €

 

3.237,84 €

Saldo:

 

 

 

-42.307,58 €

 

 

 

Für das Jahr 2020 belaufen sich die Einnahmen auf 4.887.704,74 €. Dem gegenüber stehen Ausgaben von 4.890.942,58 €. Dadurch schließt das Abrechnungsjahr 2020 mit einem Defizit von 3.237,84 € ab.

 

Durch die Gebührenerhöhung im Jahr 2020, konnten 358.000,00 € der Sonderrücklage Abfallentsorgung zugeführt werden. Die Rücklage erhöht sich somit auf 364.000,00 €. Im laufenden Haushaltsjahr 2021 werden Haushaltsmittel aus der Rücklage notwendig sein, um die zu erwartenden Ausgaben ausgleichen zu können.

 

Es zeichnet sich ab, dass zukünftig durch Baumaßnahmen an den Wertstoffhöfen und die bereits durchgeführten Ausschreibungen von Abfuhrleistungen sowie Grüngutentsorgung mit weiteren Kosten zu rechnen ist.