Beschluss: einstimmig


Sachverhalt:

 

Seit 2014 bestehen mit dem Caritasverband Coburg und bis zum Jahr 2020 auch mit dem Diakonischen Werk Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zur Durchführung der Schuldnerberatung.

 

Regelmäßige Außensprechstunden führt die Caritas in Neustadt b. Coburg, Bad Rodach Weitramsdorf und seit 2020 auch in Ebersdorf b. Coburg, Untersiemau und Rödental durch.

 

Zuletzt wurde mit Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren vom 03.02.2021 die Finanzierung von einer Abrechnung nach Fallpauschalen auf eine Festbetragsfinanzierung von jährlich 40.000 EUR ab dem Jahr 2021 umgestellt.

 

Hierdurch kann weiterhin eine zuverlässige Schuldnerberatung sichergestellt sowie den Ansätzen der präventiven Arbeit höhere Bedeutung beigemessen werden.

 

 

Abrechnung Fallpauschalen für das Jahr 2020

 

Vom Caritasverband wurden 165 Schuldnererklärungen für das Jahr 2020 vorgelegt, sodass sich ein Betrag von 20.625,00 EUR (165 x 125 EUR Fallpauschale) errechnet.

 

Vom Diakonischen Werk wurden 8 Schuldnererklärungen für das Jahr 2020 vorgelegt, sodass sich ein Betrag von 1.000,00 EUR errechnet. Das Diakonische Werk war nur bis 28.02.2020 in der Schuldnerberatung tätig.

 

Insgesamt wurden, das Jahr 2020 betreffend, für die Schuldnerberatung im Landkreis Coburg somit 21.625,00 EUR anhand der vorgelegten Schuldnererklärungen ausgezahlt (Spitzabrechnung). Im Vergleich zu den Vorjahren ging die Inanspruchnahme aufgrund der Corona-Krise zwar zurück; allerdings ist in den Folgejahren wohl mit einer Zunahme zu rechnen.

 

 

Leistungsvereinbarung für das Jahr 2022

 

Entsprechend den vorgelegten Jahresberichten von 2020 ergeben sich insgesamt 275 Fälle in der Schuldnerberatung (260 Caritasverband; 8 Diakonisches Werk), die das Hilfsangebot in Anspruch nahmen. Im Vorjahr 2019 waren es 307 Personen. Die Differenz zu den abgerechneten 173 Fällen kommt deshalb zustande, da von einigen Personen keine entsprechende Schuldnererklärung vorgelegt wurde und somit auch keine Fallpauschale zur Auszahlung gebracht werden kann. Diese Kosten sind somit den Leistungserbringern jeweils zur Last gefallen.

 

Ergänzend hierzu wurden 51 Personen vom Caritasverband über die Allgemeine soziale Beratung im Rahmen einer kurzfristigen Beratung bzw. eines Clearinggespräches durch existenzsichernde Sofortmaßnahmen unterstützt. Hierfür wird keine Fallpauschale abgerechnet bzw. ist bereits mit eingerechnet worden bei der ursprünglichen Festsetzung.

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird mit einer Erhöhung der Fallzahlen in 2022 gerechnet. Zum Stand 11/2021 erfolgen im Jahr 2021 bisher 260 Beratungen von Klienten durch den Caritasverband Coburg.

 

Die Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40.000,00 € jährlich ist somit aus Sicht der Verwaltung weiterhin gerechtfertigt. Sollte der Verwendungsnachweis, wider Erwarten, geringere Kosten als 40.000,00 € ergeben, so ist der zu viel gezahlte Betrag zurückzufordern.

 

Die für 2022 aktualisierte Vereinbarung liegt dieser Vorlage bei.