Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

 

1.    Im Vollzug des Haushaltes 2021 billigt der Kreis- und Strategieausschuss in eigener Zuständigkeit folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:

 

Verwaltungshaushalt

 

0/0201.6410

Umsatzsteuer

u.a. für Personalgestellungen Landschaftspflegeverband 2019 und 2020 (Betrieb gewerblicher Art) und andere

Deckung: Erstattung durch LPV

61.442,83 €

1402.6320

1404.6320

verschieden Corona-Ausgaben:

Unterkunft, Schutzausrüstung etc.

 

Deckung: Erstattung über Reg.v.Ofr. bzw. Bund

50.601,18 €

77.260,86 €

7203.6361

7203.6410

7203.7120

Steuerlicher Bereich aus der Abfallwirtschaft

Entsprechende Minderausgaben im ursprünglichen Unterabschnitt 7200 bzw. auch entsprechende Mehreinnahmen

85.575,67 €

69.015,34 €

56.478,96 €

 

 

2.    Beschlussempfehlung an den Kreistag:

 

Im Vollzug des Haushaltes 2021 billigt der Kreistag folgende über/außerplanmäßige Ausgaben:

 

Vermögenshaushalt

 

1401.6320

 

1/6506.9501

verschiedene Corona-Ausgaben

 

Kreisstraße CO 6;

Ausbau der OD Heilgersdorf

Kirche bis Brücke

Deckung: Diverse Minderausgaben bei den Hoch- und Tiefbaumaßnahmen aufgrund Bauverzögerung etc.

228.234,51 €

617.173,19 €

 

Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventuell noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.

 


Sachverhalt:

 

 

Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Kreistag zu beschließen.

 

Der Kreistag hin seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung vom 07. Mai 2020 ist gemäß § 48 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.

 

Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussdürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2021 sind bislang (Stand 23.11.2021) insgesamt 59 Haushaltsüberschreitungen mit insgesamt 1.576.879,30 € angefallen. Davon entfallen 62 bzw. 1.004.482,33 € auf den Verwaltungshaushalt und 24 bzw. 572.396,97 € auf den Vermögenshaushalt. Von den 62 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 55 Bewilligungen mit insgesamt 375.873,00 € in die Zuständigkeit des Landrats. Im Vermögenshaushalt entfallen von den 24 Überschreitungen 23 mit 69.223,78 € in die Zuständigkeit des Landrats.

 

Allein 15 der Haushaltsüberschreitungen entfallen mit insgesamt 497.024,67 € auf Corona bedingte Ausgaben in den Unterabschnitten 1401, 1402 und 1404. Hier stehen noch verschiedene „Corona-Erstattungen“ durch die Regierung von Oberfranken bzw. dem Bund aus.

 

Vom Kreis- und Strategieausschuss beschlossen werden müssen noch folgende außerplanmäßige Ausgaben:

 

 

0201.6410

Berichtigung von Umsatz-Steuervorauszahlungen,

u.a. Personalgestellungen an Landschaftspflegeverband etc. – 2019 und 2020 (Betrieb gewerblicher Art für Personal- und Sachmittelüberlassungen)

61.442,83 €

1402.6320

(Corona)

u.a. Unterkunft von Soldaten

2 Luftreiniger für NEA-Gebäude

Abstrom Einrichtung Bezirksklinikum Obermain

50.601,18 €

1404.6320

(Corona)

Bedarf Impfzentrum Witzmannsberg

u.a. Überlassung von Schutzanzügen, Pflegekittel, Infektionshandschuhe vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (79.330 €)

77.260,84 €

7203.6361

Papierabrechnung mit Abfuhrunternehmen

(Sammlung und Transport)

85.575,67 €

7203.6410

Zahlungen an das Finanzamt

(Anteil Steuer aus Papiervermarktung)

69.015,34 €

7203.7120

Erstattungen an Städte und Gemeinden für die Glascontainerstellfläche

56.478,96 €

 

Die Ausgaben wurden bisher aus dem Unterabschnitt 7200. gezahlt. Zur besseren Übersichtlichkeit bei den steuerlichen Tätigkeiten der Abfallwirtschaft wurde hierfür der neue Unterabschnitt 7203. PPK-Material/DSD gebildet. Der Unterabschnitt schließt derzeit in Einnahmen mit Ausgaben positiv mit 330.215,32 € ab.

 

Im Vermögenshaushalt sind bei der HHSt. 1/6506.9501 bisher 617.173,14 € an überplanmäßigen Ausgaben angefallen. Die Baumaßnahme Kreisstraße CO 6; Ausbau der OD Heilgersdorf, Kirche bis Brücke konnte bereits in diesem Jahr abgeschlossen und kann aller Wahrscheinlichkeit nach auch vollständig abgerechnet werden.

Ebenfalls im Vermögenshaushalt sind bei der HHSt. 1401.6320 (Corona, u.a. Unterkunft/Verpflegungen der Soldaten zur Corona Unterstützung) 228.234,51 € angefallen.

 

Im Jahr 2022 waren hierfür noch insgesamt 480.000 € vorgesehen. Außerdem steht für die gemeinsame Maßnahme die Abrechnung mit der Stadt Seßlach noch aus. Nach Auskunft vom FB 43 werden die insgesamt veranschlagten 1,18 Mio. € ausreichen.

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bei Jahresende 2021 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Eine Information hierüber erfolgt in der nächsten Kreistagssitzung. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventuell doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.