Beschluss:
1. Im Vollzug des Haushaltes 2021 billigt der Kreis- und Strategieausschuss in eigener Zuständigkeit folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:
Verwaltungshaushalt
0/0201.6410 |
Umsatzsteuer u.a. für Personalgestellungen
Landschaftspflegeverband 2019 und 2020 (Betrieb gewerblicher Art) und andere Deckung: Erstattung durch LPV |
61.442,83
€ |
1402.6320 1404.6320 |
verschieden
Corona-Ausgaben: Unterkunft,
Schutzausrüstung etc. Deckung: Erstattung über Reg.v.Ofr. bzw. Bund |
50.601,18
€ 77.260,86
€ |
7203.6361 7203.6410 7203.7120 |
Steuerlicher Bereich aus der Abfallwirtschaft Entsprechende Minderausgaben im ursprünglichen
Unterabschnitt 7200 bzw. auch entsprechende Mehreinnahmen |
85.575,67
€ 69.015,34
€ 56.478,96
€ |
2. Beschlussempfehlung an den Kreistag:
Im Vollzug des Haushaltes 2021 billigt der Kreistag folgende über/außerplanmäßige Ausgaben:
Vermögenshaushalt
1401.6320 1/6506.9501 |
verschiedene Corona-Ausgaben Kreisstraße CO 6; Ausbau
der OD Heilgersdorf Kirche bis Brücke Deckung: Diverse Minderausgaben bei den Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen aufgrund Bauverzögerung etc. |
228.234,51
€ 617.173,19
€ |
Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventuell noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.
Sachverhalt:
Der Kreistag hin seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung vom 07. Mai 2020 ist gemäß § 48 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.
Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussdürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.
Im Vollzug des Haushaltes 2021 sind bislang (Stand 23.11.2021) insgesamt 59 Haushaltsüberschreitungen mit insgesamt 1.576.879,30 € angefallen. Davon entfallen 62 bzw. 1.004.482,33 € auf den Verwaltungshaushalt und 24 bzw. 572.396,97 € auf den Vermögenshaushalt. Von den 62 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 55 Bewilligungen mit insgesamt 375.873,00 € in die Zuständigkeit des Landrats. Im Vermögenshaushalt entfallen von den 24 Überschreitungen 23 mit 69.223,78 € in die Zuständigkeit des Landrats.
Allein 15 der Haushaltsüberschreitungen entfallen mit insgesamt 497.024,67 € auf Corona bedingte Ausgaben in den Unterabschnitten 1401, 1402 und 1404. Hier stehen noch verschiedene „Corona-Erstattungen“ durch die Regierung von Oberfranken bzw. dem Bund aus.
Vom Kreis- und Strategieausschuss beschlossen werden müssen noch folgende außerplanmäßige Ausgaben:
0201.6410 |
Berichtigung von
Umsatz-Steuervorauszahlungen, u.a.
Personalgestellungen an Landschaftspflegeverband etc. – 2019 und 2020
(Betrieb gewerblicher Art für Personal- und Sachmittelüberlassungen) |
61.442,83
€ |
1402.6320 (Corona) |
u.a.
Unterkunft von Soldaten 2
Luftreiniger für NEA-Gebäude Abstrom
Einrichtung Bezirksklinikum Obermain |
50.601,18 € |
1404.6320 (Corona) |
Bedarf
Impfzentrum Witzmannsberg u.a.
Überlassung von Schutzanzügen, Pflegekittel, Infektionshandschuhe vom Bayer.
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (79.330 €) |
77.260,84 € |
7203.6361 |
Papierabrechnung
mit Abfuhrunternehmen (Sammlung
und Transport) |
85.575,67 € |
7203.6410 |
Zahlungen
an das Finanzamt (Anteil
Steuer aus Papiervermarktung) |
69.015,34 € |
7203.7120 |
Erstattungen
an Städte und Gemeinden für die Glascontainerstellfläche |
56.478,96 € |
Die Ausgaben wurden bisher aus dem Unterabschnitt 7200. gezahlt. Zur besseren Übersichtlichkeit bei den steuerlichen Tätigkeiten der Abfallwirtschaft wurde hierfür der neue Unterabschnitt 7203. PPK-Material/DSD gebildet. Der Unterabschnitt schließt derzeit in Einnahmen mit Ausgaben positiv mit 330.215,32 € ab.
Im Vermögenshaushalt sind bei der HHSt. 1/6506.9501 bisher 617.173,14 € an überplanmäßigen Ausgaben angefallen. Die Baumaßnahme Kreisstraße CO 6; Ausbau der OD Heilgersdorf, Kirche bis Brücke konnte bereits in diesem Jahr abgeschlossen und kann aller Wahrscheinlichkeit nach auch vollständig abgerechnet werden.
Ebenfalls im Vermögenshaushalt sind bei der HHSt. 1401.6320 (Corona, u.a. Unterkunft/Verpflegungen der Soldaten zur Corona Unterstützung) 228.234,51 € angefallen.
Im Jahr 2022 waren hierfür noch insgesamt 480.000 € vorgesehen. Außerdem steht für die gemeinsame Maßnahme die Abrechnung mit der Stadt Seßlach noch aus. Nach Auskunft vom FB 43 werden die insgesamt veranschlagten 1,18 Mio. € ausreichen.
Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bei Jahresende 2021 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Eine Information hierüber erfolgt in der nächsten Kreistagssitzung. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventuell doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.