Beschluss: einstimmig

 

Der Verbandsversammlung wird empfohlen, die Unterabschnitte 3215 und 3216 des als Anlage beigefügten Haushaltsplans 2022 festzusetzen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Gemäß § 12 der Verbandssatzung des Zweckverbands Museen im Coburger Land sind die Unterabschnitte der jeweiligen Museen in den Museumsausschüssen vorzuberaten.

 

Gemäß § 2 ff KommHV sind die zu beschließende Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie der Stellenplan für den Zweckverband für Museen im Coburger Land beigefügt.

 

Hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben wir auf den als Anlage beigefügten Vorbericht über die wichtigsten Ein- und Ausgaben verwiesen, ebenso sind diesem die Entwicklung der Rücklagen zu entnehmen.

 

Im Haushaltsjahr 2022 ist nicht geplant, neue Schulden aufzunehmen. Der Zweckverband Museen im Coburger Land hat derzeit keine Schulden.