Der Verbandsversammlung wird
empfohlen, die Unterabschnitte 3215 und 3216 des als Anlage beigefügten
Haushaltsplans 2022 festzusetzen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Gemäß § 12 der Verbandssatzung
des Zweckverbands Museen im Coburger Land sind die Unterabschnitte der
jeweiligen Museen in den Museumsausschüssen vorzuberaten.
Gemäß § 2 ff KommHV sind die zu
beschließende Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie der Stellenplan für den
Zweckverband für Museen im Coburger Land beigefügt.
Hinsichtlich der Einnahmen und
Ausgaben wir auf den als Anlage beigefügten Vorbericht über die wichtigsten
Ein- und Ausgaben verwiesen, ebenso sind diesem die Entwicklung der Rücklagen
zu entnehmen.
Im Haushaltsjahr 2022 ist nicht geplant, neue Schulden
aufzunehmen. Der Zweckverband Museen im Coburger Land hat derzeit keine
Schulden.