Beschluss:
Den überarbeiteten
Vergabeunterlagen der Deckenbauarbeiten an den Kreisstraßen CO 20 und CO 21 mit
Kosten in Höhe von 330.000 € wird zugestimmt.
Die Arbeiten sind
nach erfolgter beschränkter Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6500.9501 des Vermögenshaushaltes zu
bezahlen.
Sachverhalt:
Der Fachbereich
Tiefbau hat im Jahr 2021 die Deckenbaumaßnahmen an der CO 20 bei Autenhausen
und CO 21 bei Merlach gemeinsam mit anderen Deckenbaumaßnahmen ausgeschrieben.
Auf Grund der erheblichen Überschreitung der bereitgestellten Haushaltsmittel
wurde die Ausschreibung mit Beschluss des Bauausschuss vom 04.05.2021
aufgehoben und soll nach Überprüfung und Anpassung des Maßnahmenumfangs neu
ausgeschrieben werden.
Dies ist
mittlerweile durchgeführt worden und die Verwaltung wird für die Maßnahme Ende
2021 ein erneutes Vergabeverfahren durchführen. Die Kostenberechnung wurde
überarbeitet und die Baukosten mit 255.000 € für die CO 20 und 75.000 € für die
CO 21 neu ermittelt.
Die Fahrbahnen
weisen in beiden Ausbaubereichen Unebenheiten und Verformungen auf und sind
durch zahlreiche Ausbesserungen gekennzeichnet. Die Deckschichten sind von
vielen Rissen und Fehlstellen durchzogen, teilweise ist auch schon die
Tragschicht beschädigt. Es sind einige durchgebrochene Stellen aber keine Spurrillen
vorhanden, jedoch sind die Fahrbahnränder teilweise abgegangen.
Der Zustand des
Streckenabschnittes hat sich durch die Verkehrsbelastung und das Alter der
Fahrbahn im zunehmenden Maße verschlechtert. An vielerlei Stellen weisen Netz-
und Querrisse auf einen beginnenden Substanzverlust im Deckschichtbereich hin,
der sehr bald zu weiteren Schäden im Straßenkörper führen würde. Die
Entwässerung ist in Teilbereichen bereits erheblich beeinträchtigt. Das trägt
zur Verschlechterung der Gesamtsituation zusätzlich mit bei. Zudem gibt es
entlang der engen Fahrbahn viele Durchlässe, die erneuert werden müssen. Eine
zügige Sanierung ist daher dringen erforderlich.
Wegen der
räumlichen Nähe und der für beide Kreisstraßen gleichen Ausführungsweise soll
diese jeweils als Los eines gemeinsamen Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben
werden. Eine losweise Vergabe ist nicht sinnvoll und deshalb nicht vorgesehen.