Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Den überarbeiteten Vergabeunterlagen der Deckenbauarbeiten an den Kreisstraßen CO 20 und CO 21 mit Kosten in Höhe von 330.000 € wird zugestimmt.

 

Die Arbeiten sind nach erfolgter beschränkter Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6500.9501 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Fachbereich Tiefbau hat im Jahr 2021 die Deckenbaumaßnahmen an der CO 20 bei Autenhausen und CO 21 bei Merlach gemeinsam mit anderen Deckenbaumaßnahmen ausgeschrieben. Auf Grund der erheblichen Überschreitung der bereitgestellten Haushaltsmittel wurde die Ausschreibung mit Beschluss des Bauausschuss vom 04.05.2021 aufgehoben und soll nach Überprüfung und Anpassung des Maßnahmenumfangs neu ausgeschrieben werden.

 

Dies ist mittlerweile durchgeführt worden und die Verwaltung wird für die Maßnahme Ende 2021 ein erneutes Vergabeverfahren durchführen. Die Kostenberechnung wurde überarbeitet und die Baukosten mit 255.000 € für die CO 20 und 75.000 € für die CO 21 neu ermittelt.

 

Die Fahrbahnen weisen in beiden Ausbaubereichen Unebenheiten und Verformungen auf und sind durch zahlreiche Ausbesserungen gekennzeichnet. Die Deckschichten sind von vielen Rissen und Fehlstellen durchzogen, teilweise ist auch schon die Tragschicht beschädigt. Es sind einige durchgebrochene Stellen aber keine Spurrillen vorhanden, jedoch sind die Fahrbahnränder teilweise abgegangen.

 

Der Zustand des Streckenabschnittes hat sich durch die Verkehrsbelastung und das Alter der Fahrbahn im zunehmenden Maße verschlechtert. An vielerlei Stellen weisen Netz- und Querrisse auf einen beginnenden Substanzverlust im Deckschichtbereich hin, der sehr bald zu weiteren Schäden im Straßenkörper führen würde. Die Entwässerung ist in Teilbereichen bereits erheblich beeinträchtigt. Das trägt zur Verschlechterung der Gesamtsituation zusätzlich mit bei. Zudem gibt es entlang der engen Fahrbahn viele Durchlässe, die erneuert werden müssen. Eine zügige Sanierung ist daher dringen erforderlich.

 

Wegen der räumlichen Nähe und der für beide Kreisstraßen gleichen Ausführungsweise soll diese jeweils als Los eines gemeinsamen Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben werden. Eine losweise Vergabe ist nicht sinnvoll und deshalb nicht vorgesehen.