Der Verbandsversammlung wird
empfohlen, die Unterabschnitte 0.3210, 0.3211 und 0.3212 des als Anlage
beigefügten Haushaltsplans 2022 festzusetzen.
Die Anlagen
sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 12 der Verbandssatzung
des Zweckverbands Museen im Coburger Land sind die Unterabschnitte der
jeweiligen Museen in den Museumsausschüssen vorzuberaten.
Gemäß § 2 ff KommHV sind die zu
beschließende Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie der Stellenplan für den
Zweckverband Museen im Coburger Land beigefügt.
Hinsichtlich der Einnahmen und
Ausgaben wird auf den als Anlage beigefügten Vorbericht über die wichtigsten
Ein- und Ausgaben verwiesen, ebenso sind diesem die Entwicklung der Rücklagen
zu entnehmen.
Im Haushaltsjahr 2022 ist nicht geplant, neue Schulden aufzunehmen.
Der Zweckverband Museen im Coburger Land hat derzeit schuldenfrei.