Beschluss: einstimmig

Der Verbandsversammlung wird empfohlen, die Unterabschnitte 0.3210, 0.3211 und 0.3212 des als Anlage beigefügten Haushaltsplans 2022 festzusetzen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Gemäß § 12 der Verbandssatzung des Zweckverbands Museen im Coburger Land sind die Unterabschnitte der jeweiligen Museen in den Museumsausschüssen vorzuberaten.

 

Gemäß § 2 ff KommHV sind die zu beschließende Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie der Stellenplan für den Zweckverband Museen im Coburger Land beigefügt.

 

Hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben wird auf den als Anlage beigefügten Vorbericht über die wichtigsten Ein- und Ausgaben verwiesen, ebenso sind diesem die Entwicklung der Rücklagen zu entnehmen.

 

Im Haushaltsjahr 2022 ist nicht geplant, neue Schulden aufzunehmen.

 

Der Zweckverband Museen im Coburger Land hat derzeit schuldenfrei.