Der Museumsausschuss Ahorn stimmt dem vorgelegten Maßnahme Plan zu und empfiehlt der Verbandsversammlung die Zustimmung.


Mit Schreiben vom 19.10.2021 haben die Gemeinde Ahorn und der Förderverein Gerätemuseum des Coburger Landes einen Antrag auf Aufnahme eines Themas in die nächste Verbandsversammlung gestellt.

 

Der Antrag ging ordnungsgemäß und fristgerecht ein

(gem. § 5 Abs. 5 und 6 der GO)

 

Es wird beantragt:

 

Der Zweckverband Museen im Coburger Land erstellt im Rahmen der kommenden Haushaltsplanerstellung ein Konzept, aus dem die zeitliche Umsetzung der verschiedenen Investitionsmaßnahmen in das Gerätemuseum Alte Schäferei Ahorn ersichtlich wird. Die Realisierung soll zeitnah in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen.

 

Gem. § 10 Abs. 2 liegt die Zuständigkeit für die Weiterentwicklung der strategischen Leitlinien  der Museen und Investitionen im Rahmen  des Haushaltes bei der Verbandsversammlung. Gem. § 12 Abs. 4 gibt der jeweilige Museumsausschuss eine Beschlussempfehlung zum Sachverhalt.

 

Geschäftsleitung und Museumsleitung haben gemeinsam folgenden Investitionsplan ausgearbeitet. Dieser erste Zeitplan soll den Verbandsmitgliedern einen ersten Überblick über die notwendigsten Maßnahmen und den geplanten Zeitraum der Umsetzung  geben.

 

Die geplanten Maßnahmen sind in beigefügtem Zeitplan zu ersehen. Im Folgenden werden kurze Erläuterungen zu den Maßnahmen gegeben. Der Plan listet vor allem Maßnahmen baulicher Art, bzw. er Ausstattung. Die Neukonzeption wird extra geführt in zwei möglichen Verläufen. Der Depotbau bleibt hier unberücksichtigt, da die Komplexität des Sachverhalts die Behandlung in einem eigenen Tagesordnungspunkt erfordert.

 

Die anstehenden Maßnahmen in kurzem Überblick:

 

·         EDV-Erneuerung: Die EDV der Museumsverwaltung ist veraltet und muss ersetzt werden. Im Jahr 2021 wurden die Rechner für die Verwaltungsstelle und Museumspädagogik ersetzt. Es stehen noch aus: Rechner Museumsleitung, Rechner Sammlungswissenschaften, Speicher-Server (NAS). Danach ist zu prüfen, inwieweit ein zusätzlicher Rechner für den Hausmeister oder die Nutzung in den Depots notwendig ist. Sollte die Ausschreibung ergeben, dass die eingeplanten Haushaltsmittel für 2022 nicht ausreichend sind, wird die Maßnahme 2023 fortgesetzt und abgeschlossen. Durch Bündelung mit notwendigen Beschaffungen in Ahorn und Neustadt soll ein Rabatt erreicht werden.

 

·         Kassensystem: Die überörtliche Rechnungsprüfung des BKPV sowie die Kassenprüfung durch die Kreisrechnungsprüfung haben das fehlende Kassensystem beanstandet. Neben einer Registrierkasse, welche den Vorgaben des Kassenschutzes entspricht, soll auch ein EC-Karten-Gerät beschafft werden. Die Vorarbeiten wurden bereits im Jahr 2021 geleistet. Mit Verabschiedung des Haushaltes 2022 werden die ermittelten notwendigen Mittel zur Beschaffung bereitgestellt. Durch die gemeinsame Beschaffung für Ahorn und Neustadt kann ein Rabatt erreicht werden.

 

·         Westfassade Doppelscheune: Die Westfassade der Doppelscheune weißt Schäden auf und muss dringend saniert werden, um ernsthafte Schäden am Gebäude und Gefährdung der Besucher zu verhindern. Gleichzeitig ist im Rahmen des Brandschutzes hier noch ein Fenster einzubauen. Die Maßnahmen sollen eng miteinander verbunden durchgeführt werden. Die Umsetzung wird für den Hochsommer 2022 avisiert. Vorgaben des Denkmalschutzes sind zu beachten.

 

·         Brandschutz: Um die Doppelscheune nach einem Brand schnell und effektiv lüften zu können, muss ein Rauchabzugsfenster in die Westfassade eingesetzt werden. Die Maßnahme wird in Verbindung mit der Reparatur der Westfassade durchgeführt. Es sind Vorgaben des Denkmalschutzes zu beachten.

 

·         Beleuchtung Ausstellungsbereich: Die Ausstellungsbeleuchtung ist ein hochwertiges Museums-Beleuchtungssystem. Die Leuchtmittel sind noch Halogenstrahler, die nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und für die es keine Ersatz-Leuchtmittel mehr gibt. Das bestehende System kann auf LED-Beleuchtung umgerüstet werden. Einerseits neigt sich der Vorrat der restlichen Leuchtmittel dem Ende entgegen; andererseits sind erst mit Umsetzung der Neukonzeption Fördermittel zu erwarten. Um die möglichen Fördermittel nicht zu vergeben, sollte der Tausch erst mit Umsetzung der Neukonzeption durchgeführt werden. Sollten bis dahin die Leuchtmittel ausgehen, müssen die Leuchtmittel ohne Förderung auf Kosten des Zweckverbands getauscht werden.

 

·         Büromöbel: Die Büromöblierung ist sehr alt und sollte erneuert werden. Da die Umsetzung des Depotbaus mit integrierten Verwaltungsräumen nicht geklärt ist, sollte zumindest ein Teil der Büromöbel erneuert werden: neue (höhenverstellbare) Schreibtische und Bürostühle für die Mitarbeiter. Weiteres Büromöbel, z. B. Regale, soll nur bei Beschädigung getauscht werden. Mit dem Tausch wird 2022 begonnen und wird in den folgenden Jahren fortgesetzt werden. Fertigstellung spätestens 2024.

 

·         Heizungsanlage Schäferwohnhaus: Der Heizkessel verursacht regelmäßig Probleme. Die Heizung läuft unzuverlässig und es ist mindestens eine Reparatur pro Jahr fällig. Es ist absehbar, dass die Ölheizung in den nächsten Jahren irreparabel ausfällt. Es soll eine neue Heizanlage beschafft werden. Dabei werden ökologische Aspekte sowie die Ergebnisse der Neukonzeption mit in die Planung einbezogen. Es sind Umweltförderungen zu erwarten. Die Ersatzbeschaffung soll ab der zweiten Jahreshälfte 2022 vorbereitet werden.

 

·         Heizungsanlage Doppelscheune: Die Doppelscheune verfügt über eine eigene Gasheizung. Nach dem Austausch der Ölheizung im Schäferwohnhaus soll geprüft werden, wie weit der Tausch dieser Heizungsanlage technisch und ökologisch notwendig und sinnvoll ist.

 

·         Dächer: Die Dächer von Schafstall und Zimmermannsscheune müssen repariert werden. Die Reparatur soll wegen der begrenzten zeitlichen Ressourcen im Jahr 2023 vorgenommen werden.

 

·         Schäferstuben: Mitte des Jahres 2022 endet der aktuelle Pachtvertrag mit dem derzeitigen Pächter der Wirtsstube. Im Frühjahr sollen Verhandlungen über die Fortsetzung des Pachtverhältnisses geführt werden. Dabei wird auch über notwendige Investitionen in die Küche, den Lagerraum und evtl. die Gaststube zu sprechen sein. Die Investitionsmaßnahmen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2022 nach Verlängerung des Pachtvertrages vorbereitet werden, Umsetzung soll zu Beginn 2023 erfolgen.

 

·         Barrierefreiheit: Das Museum ist noch nicht barrierefrei gestaltet. Auffällig ist dies besonders im Bereich Einschränkungen der Mobilität. Die mobile Barrierefreiheit soll 2023 vorbereitet werden, die Umsetzung dann 2024 erfolgen. Start 2023 wurde gewählt wegen notwendiger zeitlicher Kapazitäten und Einbezug der Ergebnisse aus dem Vorkonzept.

Zur Neukonzeption:

 

Nach Vorstellung des ersten Konzeptentwurfes durch den Auftragnehmer im April 2021 wurde deutlich, dass dieser noch Mängel aufweist. Die Abstimmung innerhalb des Zweckverbandes und mit den Fachstellen, um die notwendigen Nachbesserungen zu bestimmen, gestaltete sich schwierig und langwierig; diese wurde erst im Herbst abgeschlossen. Bei Erstellung des Maßnahme Plans war noch nicht absehbar, ob der Auftrag mit dem aktuellen Auftragnehmer zu Ende geführt wird; die vertragsgemäße Beendigung des Auftrags wurde zwischenzeitlich vereinbart. Aus diesem Grund wurde eine alternative Zeitlinie entworfen, welche hier ebenfalls vorgestellt wird. Über den Fortgang der Neukonzeption nach Fertigstellung besteht derzeit noch Uneinigkeit zwischen Museumsleitung und Geschäftsleitung.