Der Museumsausschuss Ahorn stimmt dem vorgelegten Maßnahme Plan zu und empfiehlt der Verbandsversammlung die Zustimmung.
Mit Schreiben vom
19.10.2021 haben die Gemeinde Ahorn und der Förderverein Gerätemuseum des
Coburger Landes einen Antrag auf Aufnahme eines Themas in die nächste
Verbandsversammlung gestellt.
Der Antrag ging
ordnungsgemäß und fristgerecht ein
(gem. § 5 Abs. 5
und 6 der GO)
Es wird
beantragt:
Der Zweckverband
Museen im Coburger Land erstellt im Rahmen der kommenden
Haushaltsplanerstellung ein Konzept, aus dem die zeitliche Umsetzung der
verschiedenen Investitionsmaßnahmen in das Gerätemuseum Alte Schäferei Ahorn
ersichtlich wird. Die Realisierung soll zeitnah in den Jahren 2022 und 2023
erfolgen.
Gem. § 10 Abs. 2
liegt die Zuständigkeit für die Weiterentwicklung der strategischen
Leitlinien der Museen und Investitionen
im Rahmen des Haushaltes bei der
Verbandsversammlung. Gem. § 12 Abs. 4 gibt der jeweilige Museumsausschuss eine
Beschlussempfehlung zum Sachverhalt.
Geschäftsleitung
und Museumsleitung haben gemeinsam folgenden Investitionsplan ausgearbeitet.
Dieser erste Zeitplan soll den Verbandsmitgliedern einen ersten Überblick über
die notwendigsten Maßnahmen und den geplanten Zeitraum der Umsetzung geben.
Die geplanten
Maßnahmen sind in beigefügtem Zeitplan zu ersehen. Im Folgenden werden kurze
Erläuterungen zu den Maßnahmen gegeben. Der Plan listet vor allem Maßnahmen
baulicher Art, bzw. er Ausstattung. Die Neukonzeption wird extra geführt in
zwei möglichen Verläufen. Der Depotbau bleibt hier unberücksichtigt, da die
Komplexität des Sachverhalts die Behandlung in einem eigenen Tagesordnungspunkt
erfordert.
Die anstehenden
Maßnahmen in kurzem Überblick:
·
EDV-Erneuerung:
Die EDV der Museumsverwaltung ist veraltet und muss ersetzt werden. Im Jahr
2021 wurden die Rechner für die Verwaltungsstelle und Museumspädagogik ersetzt.
Es stehen noch aus: Rechner Museumsleitung, Rechner Sammlungswissenschaften,
Speicher-Server (NAS). Danach ist zu prüfen, inwieweit ein zusätzlicher Rechner
für den Hausmeister oder die Nutzung in den Depots notwendig ist. Sollte die
Ausschreibung ergeben, dass die eingeplanten Haushaltsmittel für 2022 nicht
ausreichend sind, wird die Maßnahme 2023 fortgesetzt und abgeschlossen. Durch
Bündelung mit notwendigen Beschaffungen in Ahorn und Neustadt soll ein Rabatt
erreicht werden.
·
Kassensystem:
Die überörtliche Rechnungsprüfung des BKPV sowie die Kassenprüfung durch die
Kreisrechnungsprüfung haben das fehlende Kassensystem beanstandet. Neben einer
Registrierkasse, welche den Vorgaben des Kassenschutzes entspricht, soll auch
ein EC-Karten-Gerät beschafft werden. Die Vorarbeiten wurden bereits im Jahr
2021 geleistet. Mit Verabschiedung des Haushaltes 2022 werden die ermittelten
notwendigen Mittel zur Beschaffung bereitgestellt. Durch die gemeinsame
Beschaffung für Ahorn und Neustadt kann ein Rabatt erreicht werden.
·
Westfassade
Doppelscheune: Die Westfassade der Doppelscheune weißt Schäden auf und muss
dringend saniert werden, um ernsthafte Schäden am Gebäude und Gefährdung der
Besucher zu verhindern. Gleichzeitig ist im Rahmen des Brandschutzes hier noch
ein Fenster einzubauen. Die Maßnahmen sollen eng miteinander verbunden
durchgeführt werden. Die Umsetzung wird für den Hochsommer 2022 avisiert.
Vorgaben des Denkmalschutzes sind zu beachten.
·
Brandschutz:
Um die Doppelscheune nach einem Brand schnell und effektiv lüften zu können,
muss ein Rauchabzugsfenster in die Westfassade eingesetzt werden. Die Maßnahme
wird in Verbindung mit der Reparatur der Westfassade durchgeführt. Es sind
Vorgaben des Denkmalschutzes zu beachten.
·
Beleuchtung
Ausstellungsbereich: Die Ausstellungsbeleuchtung ist ein hochwertiges
Museums-Beleuchtungssystem. Die Leuchtmittel sind noch Halogenstrahler, die
nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und für die es keine
Ersatz-Leuchtmittel mehr gibt. Das bestehende System kann auf LED-Beleuchtung
umgerüstet werden. Einerseits neigt sich der Vorrat der restlichen Leuchtmittel
dem Ende entgegen; andererseits sind erst mit Umsetzung der Neukonzeption
Fördermittel zu erwarten. Um die möglichen Fördermittel nicht zu vergeben,
sollte der Tausch erst mit Umsetzung der Neukonzeption durchgeführt werden.
Sollten bis dahin die Leuchtmittel ausgehen, müssen die Leuchtmittel ohne
Förderung auf Kosten des Zweckverbands getauscht werden.
·
Büromöbel:
Die Büromöblierung ist sehr alt und sollte erneuert werden. Da die Umsetzung
des Depotbaus mit integrierten Verwaltungsräumen nicht geklärt ist, sollte
zumindest ein Teil der Büromöbel erneuert werden: neue (höhenverstellbare)
Schreibtische und Bürostühle für die Mitarbeiter. Weiteres Büromöbel, z. B.
Regale, soll nur bei Beschädigung getauscht werden. Mit dem Tausch wird 2022
begonnen und wird in den folgenden Jahren fortgesetzt werden. Fertigstellung
spätestens 2024.
·
Heizungsanlage
Schäferwohnhaus: Der Heizkessel verursacht regelmäßig Probleme. Die Heizung
läuft unzuverlässig und es ist mindestens eine Reparatur pro Jahr fällig. Es
ist absehbar, dass die Ölheizung in den nächsten Jahren irreparabel ausfällt.
Es soll eine neue Heizanlage beschafft werden. Dabei werden ökologische Aspekte
sowie die Ergebnisse der Neukonzeption mit in die Planung einbezogen. Es sind
Umweltförderungen zu erwarten. Die Ersatzbeschaffung soll ab der zweiten
Jahreshälfte 2022 vorbereitet werden.
·
Heizungsanlage
Doppelscheune: Die Doppelscheune verfügt über eine eigene Gasheizung. Nach dem
Austausch der Ölheizung im Schäferwohnhaus soll geprüft werden, wie weit der
Tausch dieser Heizungsanlage technisch und ökologisch notwendig und sinnvoll
ist.
·
Dächer:
Die Dächer von Schafstall und Zimmermannsscheune müssen repariert werden. Die
Reparatur soll wegen der begrenzten zeitlichen Ressourcen im Jahr 2023
vorgenommen werden.
·
Schäferstuben:
Mitte des Jahres 2022 endet der aktuelle Pachtvertrag mit dem derzeitigen
Pächter der Wirtsstube. Im Frühjahr sollen Verhandlungen über die Fortsetzung
des Pachtverhältnisses geführt werden. Dabei wird auch über notwendige
Investitionen in die Küche, den Lagerraum und evtl. die Gaststube zu sprechen
sein. Die Investitionsmaßnahmen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2022 nach
Verlängerung des Pachtvertrages vorbereitet werden, Umsetzung soll zu Beginn
2023 erfolgen.
·
Barrierefreiheit:
Das Museum ist noch nicht barrierefrei gestaltet. Auffällig ist dies besonders
im Bereich Einschränkungen der Mobilität. Die mobile Barrierefreiheit soll 2023
vorbereitet werden, die Umsetzung dann 2024 erfolgen. Start 2023 wurde gewählt
wegen notwendiger zeitlicher Kapazitäten und Einbezug der Ergebnisse aus dem
Vorkonzept.
Zur
Neukonzeption:
Nach Vorstellung
des ersten Konzeptentwurfes durch den Auftragnehmer im April 2021 wurde
deutlich, dass dieser noch Mängel aufweist. Die Abstimmung innerhalb des
Zweckverbandes und mit den Fachstellen, um die notwendigen Nachbesserungen zu
bestimmen, gestaltete sich schwierig und langwierig; diese wurde erst im Herbst
abgeschlossen. Bei Erstellung des Maßnahme Plans war noch nicht absehbar, ob
der Auftrag mit dem aktuellen Auftragnehmer zu Ende geführt wird; die
vertragsgemäße Beendigung des Auftrags wurde zwischenzeitlich vereinbart. Aus
diesem Grund wurde eine alternative Zeitlinie entworfen, welche hier ebenfalls
vorgestellt wird. Über den Fortgang der Neukonzeption nach Fertigstellung
besteht derzeit noch Uneinigkeit zwischen Museumsleitung und Geschäftsleitung.