Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Neundorf-Schwärzdorf hat die in der Gemeindegrenzänderungskarte dargestellte neue Kreisgrenze vorgeschlagen. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für den Bestand des Landkreises eine Flächenminderung von 0,6789 ha. Der Kreisausschuss nimmt hiervon Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Kreisgrenzänderung zu.

 


Sachverhalt:

 

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken regt mit Schreiben vom 16.09.2021 an, die Landkreisgrenze zwischen den Landkreisen Coburg und Kronach zu ändern. Die Grenzänderung soll nach § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes verfügt werden. Soweit es zur Durchführung der Flurbereinigung zweckmäßig ist, können nach dieser Vorschrift Gemeinde- und Landkreisgrenzen geändert werden. Die Änderung der Gemeindegrenzen und damit auch der Landkreisgrenze steht im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. Änderung verschiedener Grundstücks- und Wegeflächen im Zuge der Flurbereinigung.

 

Der vorgesehene Verlauf der neuen Grenzen der Gemeindegebiete entspricht nach der durchgeführten Flurbereinigung wieder den Grundsätzen der Nr. 3.3.1. der Bekanntmachung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHG-Bek), wonach  es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Grenzen der kommunalen Gebietskörperschaften klar festgelegt und auch in der Natur erkennbar sind.

 

Der bisherige und neue Grenzverlauf ist in der Gemeindegrenzänderungskarte des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken vom 05.10.2020 anhand der laufenden Nummern 1 bis 9 dargestellt.

Entsprechend der Gemeindegrenzänderungskarte gehen unbewohnte Flächen wie folgt über:

 

  • an den Landkreis Coburg vom Landkreis Kronach: 

im Bereich der Nummern: 1, 2, 3, 6, 8

  • an den Landkreis Kronach vom Landkreis Coburg:

im Bereich der Nummern: 4, 5, 7, 9

 

Nach dem Flächenverzeichnis zur Gemeindegrenzänderung ergibt sich für das Gebiet des Landkreises Coburg eine Flächenminderung von 0,6789 ha, für das Gebiet des Landkreises Kronach eine Flächenmehrung von 0,6789 ha.

 

Die Gemeinden Markt Mitwitz und Sonnefeld sowie der Landkreis Kronach wurden von der Direktion für Ländliche Entwicklung Oberfranken ebenfalls um beschlussmäßige Behandlung und Zustimmung zu dieser Grenzänderung gebeten.

 

Zwischenzeitlich haben die Gemeinde Markt Mitwitz und die Gemeinde Sonnefeld sowie der Landkreis Kronach ihr Einverständnis zu der Grenzänderung erklärt.

 

Nach Vorliegen der Zustimmungserklärung des Landkreises Coburg wird der Vollzug dieser Grenzänderung mit der Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplans durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken erfolgen.

 

Nach Art. 30 der Landkreisordnung i. V. m. § 29 der Geschäftsordnung des Kreistages Coburg vom 07.05.2020 obliegt dem Kreistag lediglich die Beschlussfassung über Änderungen von bewohntem Kreisgebiet. Die vorstehende Angelegenheit fällt daher in die alleinige Zuständigkeit des Kreisausschusses.