Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird die Verwaltung beauftragt, die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen 2022 mit der Stadt Neustadt und der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Coburg über deren Familienstützpunkte abzuschließen. Die Leistungsvereinbarungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Ausgangslage

 

Der Landkreis Coburg nimmt seit 2015 am Förderprogramm „Strukturelle Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und Familienstützpunkte“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) teil (Vorlage 215/2014).

Nach Befragungen und Konzeptentwicklung wurden 2018 die Familienstützpunkte im Familienzentrum Neustadt bei Coburg und im AWO Mehrgenerationenhaus Bad Rodach eröffnet.

Für diese beiden Träger und Standorte waren

v  die sozialräumliche Ausrichtung

v  die bereits bestehenden engen Kooperationsbeziehungen zu unterschiedlichen Trägern der Familienbildung

v  die vorhandene Akzeptanz der Einrichtung bei Familien

v  die eigenen bedarfsgerechten Angebote der Familienbildung

v  eine gute und barrierefreie Erreichbarkeit

v  die Bereitschaft, auf der Basis der Richtlinien des StMAS die Tätigkeit eines Familienstützpunktes zu übernehmen

v  bereits vorhandene geeignete Räumlichkeiten

ausschlaggebend.

 

Ziel der Familienstützpunkte ist, Familien bei der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgabe zu helfen und sie durch konkrete, wohnortnahe Angebote zu unterstützen. Dabei sollen sowohl die Bedürfnisse und Interessen der Familien in den unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen berücksichtigt, als auch junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereitet werden.

Die Aufgaben werden in der Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten wie folgt aufgelistet:

v  allgemeine Beratung und Unterstützung von Familien auf der Basis eines präventiven, familienorientierten und ganzheitlichen Ansatzes gemäß § 16 SGB VIII

v  Vorhaltung und Initiierung bedarfsgerechter und niedrigschwelliger Familienbildungsangebote vor Ort in Abstimmung und gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Einrichtungen und Diensten im Sozialraum

v  Vermittlung der ratsuchenden Familien an geeignete weiterführende Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe oder an andere geeignete, weiterführende Leistungsträger

v  Entwicklung und Umsetzung geeigneter Konzepte für die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere unter Nutzung der neuen Medien

v  Vernetzung und Kooperation mit den unterschiedlichen Einrichtungen und Akteuren der Eltern- und Familienbildung vor Ort, u.a. mit dem Bürgerschaftlichen Engagement.

 

Was hat sich seither getan?

 

Für 2019 und 2020 liegen Tätigkeitsberichte und Statistikbögen zur Erfassung der Angebote und Kontakte vor. Diese werden dem Bayerischen Staatsministerium jährlich vorgelegt.
Dazu im Einzelnen:

 

Der Familienstützpunkt im Familienzentrum der Stadt Neustadt bei Coburg wird sehr gut angenommen. Mittlerweile sind viele Angebote etabliert und werden kontinuierlich angeboten. Hierzu zählen z.B. das Eltern-Kind-Café mit speziellen Thementagen, regelmäßige „Eltern-talks“, eine Vielzahl von Kursangeboten wie zum Beispiel Babymassage, Fitness- und Tanzkurse für Schwangere und Mütter mit Kleinstkindern, Rückbildungskurse, Schwangerschaftsvorbereitungskurse, Ausstellungen (Bsp. „Stark durch Erziehung“) und Fachvorträgen zur Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen. Das Familienzentrum der Stadt Neustadt bei Coburg verfügt über einen großen Saal, verschiedene Gruppenräume, Besprechungsräume, eine Küche und Fachpersonal, welches ganztägig für die Arbeit mit Familien zur Verfügung steht. Aus diesem Grund ist der Familienstützpunkt eine zentrale Anlaufstelle für Familien in Neustadt. Es sind viele Institutionen, Vereine, soziale Organisationen, Selbsthilfegruppen im Familienstützpunkt präsent. So nimmt der Familienstützpunkt eine zentrale Netzwerkfunktion wahr.

 

Im Familienstützpunkt im AWO-Mehrgenerationenhaus in Bad Rodach werden die wöchentlich angebotene Krabbelgruppe als auch das Eltern-Kind-Café von den Familien sehr gut angenommen. Jeden Montag trifft sich eine Gruppe Kinder, mit und ohne Fluchthintergrund zum Bastelnachmittag. Den zwei ehrenamtlichen Kursleiterinnen ist es ein großes Anliegen für die Kinder einen Raum zu schaffen, in welchem sie eine Auszeit von ihrem, häufig anstrengenden und belastenden, Alltag nehmen und einfach nur Kind sein können. Dieses Angebot wird von den Kindern gut angenommen und die meisten Kinder kommen regelmäßig. Mehrmals im Jahr findet in der Krabbelgruppe auch ein ‚Elterntalk‘ statt. Die Idee ist es, ein möglichst niedrigschwelliges Angebot zu schaffen, um Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. So können sich Eltern, beispielsweise bei einem gemütlichen Frühstück, über Herausforderungen im Alltag und in der Erziehung austauschen. Geleitet werden diese ‚Elterntalks‘ von Moderatorinnen, die vom Landratsamt dafür qualifiziert wurden und meist selbst Migrationshintergrund haben. Im Familienstützpunkt Bad Rodach gab es zudem zu Beginn des Jahres 2020 erneut einen Personalwechsel. Die Leiterin des AWO Mehrgenerationenhauses, Nicole Voigt, wird nun auch als Fachkraft für den Familienstützpunkt eingesetzt.

 

Die Koordinierungsstelle im Landratsamt Coburg führte 2020 eine aktualisierte Bedarfsanalyse und Bedarfsermittlung sowohl bei Eltern als auch bei Einrichtungen durch, um die Konzeption turnusgemäß fortzuschreiben und bedarfsgerecht planen zu können.

Die Erfahrungen aus den Lockdowns wurden dazu genutzt, digitale Formate zu erproben und sich darin zu qualifizieren. Beispiele dafür sind der von der Koordinierungsstelle organisierte Online-Workshop zu Tools und Techniken digitaler Bildungsformate oder der vom Mehrgenerationenhaus Bad Rodach angebotene digitale Kurs zum Thema Babygebärden.

 

Aktueller Handlungsbedarf

 

Bislang wurde beiden Trägern nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Jugend und Familie ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 4.400 € gewährt, der nun ab 2022 in eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung überführt werden soll. HH-Stelle: 4531.7600