Beschluss:
Vorbehaltlich der
Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird die Verwaltung
beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit der Evangelischen Jugend im Dekanat
Coburg für 2022 über Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes an
Schulen abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Am 01.05.2021 trat
die Novellierung des Jugendschutzgesetzes gemeinsam mit den modernisierten
Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in der neuen Fassung in
Kraft, die sich vor allem dem Jugendmedienschutz widmet.
Die wichtigsten
Aspekte dabei sind der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den negativen
Wirkungen medialer Nutzung und die stärkere Orientierung an der Medienerziehung
im pädagogischen Handeln. Dabei wird der Medienschutz nicht eng gefasst,
sondern es ist z.B. in § 10b JuSchG eine konkrete Gefahrenprognose unter
Berücksichtigung der besonderen Risiken für junge Menschen in folgenden
Kategorien erforderlich:
è
Kommunikations-
und Kontaktfunktionen (Online-Chats)
è
Kauffunktionen
(In-App-Käufe)
è
Glücksspielähnliche
Mechanismen
è
Mechanismen
zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens
è
Weitergabe
von Bestands- und Nutzungsdaten
è
Nicht
altersgerechte Kaufappelle (Verweise auf andere Medien)
Die Aufgaben des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden über die gesetzlichen
Änderungen nicht explizit angesprochen. Allenfalls lässt sich ein mittelbarer
Handlungsbedarf, eine Fokussierung von Themenfeldern ableiten.
Was bedeutet das
für die Jugendarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz?
Die Medien befinden
sich im stetigen Wandel. Dabei bietet die digitale Welt neben den vielen
Vorzügen wie den Informationsgewinn und –austausch, die Kommunikation mit
anderen Menschen aus der ganzen Welt und der Unterhaltung auch einige Gefahren
für die Nutzer:innen von digitalen Medien. So werden Nutzer:innen mit
problematischen Darstellungen von Gewalt, Sexualität, Extremismus, etc.
konfrontiert. Als Marktteilnehmer:innen machen sie nun auch unliebsame
Erfahrungen mit versteckten Kosten, Targeting und der Weitergabe persönlicher
Daten. Sie sind im Kontakt mit anderen Menschen und erleben zuweilen Hate
Speech, Cybermobbing, ungewollte sexualisierte Kommunikation und sind
Gruppendruck ausgesetzt. Als Akteure sind sie es manchmal auch selbst, die
andere attackieren, sich zu freizügig präsentieren oder austauschen oder zu
tief in die Welt der Medien eintauchen und eine Sucht entwickeln.
Daraus folgt:
Fachkräfte
müssen in ihrer Medienkompetenz gestärkt und gefördert werden, damit diese
junge Menschen adäquat begleiten ,können und es braucht
Präventions-
und Aufklärungsarbeit an Schulen und in den Einrichtungen, um junge Menschen in
die Lage zu versetzen, Verantwortung zu übernehmen für den eigenen Medienkonsum
und das mediale Verhalten.
Ein Teil dieses
Bedarfs wird im Landkreis Coburg bereits seit Jahren durch die Tätigkeiten der Evangelische
Jugend im Dekanat Coburg (EJOTT) mit ihren Angeboten für Schulen im Landkreis
Coburg, auch speziell im Bereich Medienkompetenz, abgedeckt.
Im Rahmen einer
Leistung-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung bezuschusst der
Landkreis diese Aufgaben mit bis zu 5.000 € jährlich. Ziel der Zusammenarbeit
mit der EJOTT ist es, Kinder und Jugendliche im eigenen Umgang mit sozialen
Medien zu sensibilisieren sowie Chancen und Risiken, die Medien bieten, zu
erkennen. Themen wie Internet und Recht (Datenschutz), soziale Netzwerke wie
Instagram, TikTok und Co., Cybermobbing und Onlinespiele werden mit den Klassen
bearbeitet. Kinder und Jugendliche sollen befähigt und geschützt werden, um
eine Teilhabe in der digitalen Medienwelt zu ermöglichen.
Die bewährte
Zusammenarbeit mit der EJOTT soll auf der Basis der Erstattung von
Fachleistungsstunden wie bereits in den vergangenen Jahren fortgesetzt werden.
Die Fortschreibung der Vereinbarung für das Folgejahr ist in der Anlage 1
beigefügt.