Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird die Verwaltung beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit der Evangelischen Jugend im Dekanat Coburg für 2022 über Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes an Schulen abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Am 01.05.2021 trat die Novellierung des Jugendschutzgesetzes gemeinsam mit den modernisierten Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in der neuen Fassung in Kraft, die sich vor allem dem Jugendmedienschutz widmet.

 

Die wichtigsten Aspekte dabei sind der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den negativen Wirkungen medialer Nutzung und die stärkere Orientierung an der Medienerziehung im pädagogischen Handeln. Dabei wird der Medienschutz nicht eng gefasst, sondern es ist z.B. in § 10b JuSchG eine konkrete Gefahrenprognose unter Berücksichtigung der besonderen Risiken für junge Menschen in folgenden Kategorien erforderlich:

 

è Kommunikations- und Kontaktfunktionen (Online-Chats)

è Kauffunktionen (In-App-Käufe)

è Glücksspielähnliche Mechanismen

è Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens

è Weitergabe von Bestands- und Nutzungsdaten

è Nicht altersgerechte Kaufappelle (Verweise auf andere Medien)

Die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden über die gesetzlichen Änderungen nicht explizit angesprochen. Allenfalls lässt sich ein mittelbarer Handlungsbedarf, eine Fokussierung von Themenfeldern ableiten.

 

Was bedeutet das für die Jugendarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz?

 

Die Medien befinden sich im stetigen Wandel. Dabei bietet die digitale Welt neben den vielen Vorzügen wie den Informationsgewinn und –austausch, die Kommunikation mit anderen Menschen aus der ganzen Welt und der Unterhaltung auch einige Gefahren für die Nutzer:innen von digitalen Medien. So werden Nutzer:innen mit problematischen Darstellungen von Gewalt, Sexualität, Extremismus, etc. konfrontiert. Als Marktteilnehmer:innen machen sie nun auch unliebsame Erfahrungen mit versteckten Kosten, Targeting und der Weitergabe persönlicher Daten. Sie sind im Kontakt mit anderen Menschen und erleben zuweilen Hate Speech, Cybermobbing, ungewollte sexualisierte Kommunikation und sind Gruppendruck ausgesetzt. Als Akteure sind sie es manchmal auch selbst, die andere attackieren, sich zu freizügig präsentieren oder austauschen oder zu tief in die Welt der Medien eintauchen und eine Sucht entwickeln.

 

Daraus folgt:

 

*      Fachkräfte müssen in ihrer Medienkompetenz gestärkt und gefördert werden, damit diese junge Menschen adäquat begleiten ,können und es braucht

*      Präventions- und Aufklärungsarbeit an Schulen und in den Einrichtungen, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, Verantwortung zu übernehmen für den eigenen Medienkonsum und das mediale Verhalten.

Ein Teil dieses Bedarfs wird im Landkreis Coburg bereits seit Jahren durch die Tätigkeiten der Evangelische Jugend im Dekanat Coburg (EJOTT) mit ihren Angeboten für Schulen im Landkreis Coburg, auch speziell im Bereich Medienkompetenz, abgedeckt.

 

Im Rahmen einer Leistung-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung bezuschusst der Landkreis diese Aufgaben mit bis zu 5.000 € jährlich. Ziel der Zusammenarbeit mit der EJOTT ist es, Kinder und Jugendliche im eigenen Umgang mit sozialen Medien zu sensibilisieren sowie Chancen und Risiken, die Medien bieten, zu erkennen. Themen wie Internet und Recht (Datenschutz), soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok und Co., Cybermobbing und Onlinespiele werden mit den Klassen bearbeitet. Kinder und Jugendliche sollen befähigt und geschützt werden, um eine Teilhabe in der digitalen Medienwelt zu ermöglichen.

Die bewährte Zusammenarbeit mit der EJOTT soll auf der Basis der Erstattung von Fachleistungsstunden wie bereits in den vergangenen Jahren fortgesetzt werden. Die Fortschreibung der Vereinbarung für das Folgejahr ist in der Anlage 1 beigefügt.