Sitzung: 12.10.2021 Ausschuss für Jugend und Familie
Vorlage: 140/2021
Sachverhalt:
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung
von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) wurde vom Bundestag am 07.09., vom
Bundesrat am 10.09.2021 beschlossen.
Es sieht einen
Rechtsanspruch auf ein ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab dem
01.08.2029 vor, nachdem ab dem 01.08.2026 mit dem Rechtsanspruch für die
Schulanfänger:innen begonnen wurde.
Er umfasst eine
werktägliche Betreuungszeit von 8 Stunden bei max. 4 Wochen Schließungszeit
während der Schulferien. Auf diese tägliche Betreuungszeit werden
Unterrichtszeiten oder Zeiten des offenen oder gebundenen Ganztags angerechnet,
d.h. in diesem Umfang gilt der Rechtsanspruch als erfüllt.
Der Rechtsanspruch
ist im SGB VIII verankert worden und richtet sich damit –wie alle im SGB VIII
verankerten Leistungen und Angebote- gegen die Jugendhilfe.
In der Anlage 1
sind synoptisch die im SGB VIII wirksam werdenden Änderungen dargestellt.
Der Bund beteiligt
sich mit bis zu 70% an den Investitionskosten, auch bei bereits bestehenden
Plätzen, z.B. für Sanierungsmaßnahmen, wenn diese sonst wegfallen würden, sowie
mit 1,3 Mrd. € (ca. 28%) an den laufenden Betriebskosten. Die Einzelheiten des
Gesetzes werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
geregelt.
Situation im Landkreis Coburg
Bereits jetzt
existiert im Landkreis Coburg ein aufgefächertes Ganztagsbetreuungsangebot für
Grundschulkinder.
Im Schuljahr
2020/2021 bis zu 210 Schulkinder reguläre Kindertageseinrichtungen, Horte oder
die Kindertagespflege. Wieviel Grundschüler:innen die Ganztagsangebote an
Schulen in Anspruch genommen haben, ist im Rahmen des Bildungsmonitoring
erhoben und ausgewertet worden und in der Anlage 2 beigefügt.
Ausblick
Die Problematik des
Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ist –wie sich
bereits in der u3 Betreuung gezeigt hat- eine Herausforderung, da die
Planungsgröße nicht die absolute Anzahl an Kindern ist und sein kann, da nicht
alle Eltern von den Angeboten Gebrauch machen werden.
Und es ist ein
Thema, dass übergreifend bearbeitet werden muss, da hier zahlreiche Akteure
mitwirken. Aktuell wird ein Förderprogramm „Bildungskommunen“ aufgelegt, bei
dem dieses Thema platziert werden kann. Der Fachbereich Bildung, Kultur und
Sport klärt aktuell die Rahmenbedingungen und eine Teilnahme daran.