Sachverhalt:

 

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) wurde vom Bundestag am 07.09., vom Bundesrat am 10.09.2021 beschlossen.

Es sieht einen Rechtsanspruch auf ein ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab dem 01.08.2029 vor, nachdem ab dem 01.08.2026 mit dem Rechtsanspruch für die Schulanfänger:innen begonnen wurde.

Er umfasst eine werktägliche Betreuungszeit von 8 Stunden bei max. 4 Wochen Schließungszeit während der Schulferien. Auf diese tägliche Betreuungszeit werden Unterrichtszeiten oder Zeiten des offenen oder gebundenen Ganztags angerechnet, d.h. in diesem Umfang gilt der Rechtsanspruch als erfüllt.

Der Rechtsanspruch ist im SGB VIII verankert worden und richtet sich damit –wie alle im SGB VIII verankerten Leistungen und Angebote- gegen die Jugendhilfe.

In der Anlage 1 sind synoptisch die im SGB VIII wirksam werdenden Änderungen dargestellt.

Der Bund beteiligt sich mit bis zu 70% an den Investitionskosten, auch bei bereits bestehenden Plätzen, z.B. für Sanierungsmaßnahmen, wenn diese sonst wegfallen würden, sowie mit 1,3 Mrd. € (ca. 28%) an den laufenden Betriebskosten. Die Einzelheiten des Gesetzes werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt.

 

Situation im Landkreis Coburg

 

Bereits jetzt existiert im Landkreis Coburg ein aufgefächertes Ganztagsbetreuungsangebot für Grundschulkinder.

Im Schuljahr 2020/2021 bis zu 210 Schulkinder reguläre Kindertageseinrichtungen, Horte oder die Kindertagespflege. Wieviel Grundschüler:innen die Ganztagsangebote an Schulen in Anspruch genommen haben, ist im Rahmen des Bildungsmonitoring erhoben und ausgewertet worden und in der Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

Ausblick

 

Die Problematik des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ist –wie sich bereits in der u3 Betreuung gezeigt hat- eine Herausforderung, da die Planungsgröße nicht die absolute Anzahl an Kindern ist und sein kann, da nicht alle Eltern von den Angeboten Gebrauch machen werden.

Und es ist ein Thema, dass übergreifend bearbeitet werden muss, da hier zahlreiche Akteure mitwirken. Aktuell wird ein Förderprogramm „Bildungskommunen“ aufgelegt, bei dem dieses Thema platziert werden kann. Der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport klärt aktuell die Rahmenbedingungen und eine Teilnahme daran.