Die
Bundesregierung treibt den Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule
voran. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es für jedes Grundschulkind nach und
nach einen entsprechenden Rechtsanspruch geben. Nach dem Bundestag hat nun auch
der Bundesrat einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum
Ganztagsförderungsgesetz zugestimmt. Damit wird ab 2026 der Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise eingeführt. Der
Rechtsanspruch soll im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt werden und
sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die
Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll - bis auf maximal
vier Wochen - auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine
entsprechende Schließzeit regeln. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird
der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der
Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in
Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
In
der Sitzung werden die Erhebungen zum Ausbau der Ganztagsangebote in der Region
Coburg vorgestellt.