Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

  1. Für Reparatur oder Ersatz der im Förderprogramm SoLD beschafften dienstlichen Lehrergeräte stellt der Freistaat Bayern derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Wegen fehlender Zuständigkeit und um den Ergebnissen der Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Freistaat Bayern als zuständiger Dienstherr für die Lehrkräfte nicht vorzugreifen, übernimmt der Landkreis Coburg vorerst keine Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen der im Förderprogramm SoLD beschafften Geräte.

 

  1. Eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung auf Kosten des Landkreises  Coburg für Geräte, die im Rahmen des Förderprogramms SoLe beschafft wurden, erfolgt, wenn keine digitalen Endgeräte aus SoLe an der Schule mehr für den flexiblen Einsatz im Unterricht vorhanden sind. Hierdurch soll die Teilnahme am digitalen Unterricht gesichert werden.

 

Die kommunalen Spitzenverbände werden gebeten, insbesondere im Hinblick auf die Ersatzbeschaffung nach Ablauf der Nutzungsdauer der Geräte, Verhandlungen mit der Bayerischen Staatsregierung zur Anschlussfinanzierung aufzunehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Coburg ist Träger der beiden Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege, der staatlichen Realschulen Coburg II und Neustadt b. Cbg. und des Staatlichen Arnold-Gymnasiums, Neustadt b. Cbg. und somit auch für die Ausstattung der Schulen mit IT-Technik verantwortlich. Hierzu wurden und werden die Förderprogramme des Freistaats Bayern genutzt. Im Rahmen der Sitzung wird ein Überblick über die Investitionen im IT-Bereich an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg seit 2019 und den Stand des Ausbaus gegeben.

 

Im Vorfeld der Sitzung fand ein Treffen mit der IT-Arbeitsgruppe des Kreistags statt. Mit ihm wurden die folgenden Ausführungen und Beschlussempfehlungen abgestimmt.

 

Der Landkreis Coburg stellt den Schulen in seiner Trägerschaft seit Frühjahr 2021 Lizenzen zur Nutzung von  MS-Office 365 mit Teams in der Version A3 zur Verfügung. Mit dieser Version können auch Schüler*innen, die nicht über ein entsprechendes Datenvolumen verfügen oder in einem Gebiet mit geringem Netzausbau leben, die Tools nutzen. Das Tool visavid der Bayerischen Staatsregierung, das für den Distanzunterricht eingerichtet wurde, ermöglicht noch kein digitales Zusammenarbeiten und ist somit nicht als gleichwertig anzusehen. Daher werden den Schulen die MS-Office 365 - Lizenzen mit der Möglichkeit zur Nutzung von Teams, so wie vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport festgelegt, weiterhin zur Verfügung gestellt. Wegen einer angekündigten Preissteigerung von 10 % in diesem Jahr erhöhen sich die Kosten für den Landkreis von bisher rund 11.000 € auf rund 12.100 €. In zwei Jahren wird die Verwaltung erneut eine Prüfung vornehmen.

 

Seit Jahren unterstützt der Landkreis die Schulen im Support der IT- Technik mit eigenem Personal und übernimmt administrative Aufgaben. Der Freistaat Bayern hat nun eine Förderrichtlinie erlassen, über die auch Ausgaben für eigenes Personal zum IT-Support in Schulen gefördert werden können. Hiermit kann zumindest ein Teil der durch den massiven Ausbau der IT-Technik an den Schulen entstandenen Mehraufwendungen der Kommunen in der Administration kompensiert werden. Die Richtlinie endet - anders als der Supportaufwand - im Jahr 2024. Die kommunalen Spitzenverbände sind hier in der Diskussion mit der Bayerischen Staatsregierung.

 

Der Freistaat Bayern hat im Förderprogramm SoLD die Träger der Schulen um die  Beschaffung von Lehrerdienstgeräten gebeten und diese finanziert. So soll künftig zumindest einem Teil der Lehrkräfte das Arbeiten mit dienstlichen Geräten ermöglicht werden. Wegen Lieferschwierigkeiten sind die Geräte zwar beauftragt, aber noch nicht an den Schulen angekommen.  Zu entscheiden ist, wie im Fall von Beschädigungen dieser Geräte umzugehen ist. Die kommunalen Spitzenverbände sind zu dieser Frage mit dem Freistaat Bayern im Gespräch. Der Freistaat Bayern stellt für Reparatur oder Ersatz dieser Geräte derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Sollten die Geräte wegen Defekten innerhalb der Zweckbindungsfrist nicht genutzt werden können, ist dies nicht förderschädlich. Um den Ergebnissen der Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Freistaat Bayern als zuständiger Dienstherr nicht vorzugreifen, wird vorgeschlagen, vorerst keine Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen durch den Landkreis Coburg zu finanzieren oder durchzuführen. Es würde sich hier um eine freiwillige Leistung handeln.

 

Finanziert durch den Freistaat Bayern im Förderprogramm SoLD, wurden für die Schulen mobile Endgeräte zur Ausgabe an Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht bzw. zum Einsatz im Unterricht beschafft. Auch hier stellt der Freistaat Bayern keine Gelder für Ersatzbeschaffung oder Reparatur zur Verfügung. Eine Übernahme der Kosten hierfür durch den Landkreis Coburg stellt eine freiwillige Leistung dar. Ein Teil der Geräte ist fest verliehen, ein Teil wird in i-pad-Klassen regelmäßig im Unterricht eingesetzt und ein Teil steht für den flexiblen Einsatz im Unterricht zur Verfügung. Solange an der jeweiligen Schule mobile Endgeräte, die im Förderprogramm SoLe  beschafft wurden, nicht ausgeliehen oder in i-pad-Klassen genutzt werden, sollten diese für den Ersatz defekter Leihgeräte bzw. defekter Geräte in i-pad-Klassen eingesetzt werden. Eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung von verliehenen Geräten oder Geräten in i-pad-Klassen auf Kosten des Landkreises sollte dann erfolgen, wenn keine digitalen Endgeräte aus SoLe an der Schule mehr für den flexiblen Einsatz im Unterricht vorhanden sind.